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Was tun, wenn die Eltern den ALG II Antrag nicht ausfüllen wollen?

Ich bin 23 und besuche das Fachgymnasium für Gesundheit und Pflege und habe meine Ausbildung nach 2 Jahren abgebrochen und bin danach wieder zu meinen Eltern gezogen. Nun habe ich das Problem mit der Versicherung. Ich bin seit 2 Monaten bei der Krankenversicherung abgemeldet. Nun habe ich den ALG II Antrag ausgefüllt und und bekam den dann zurück, aber diesmal sollte mein Vater den Ausfüllen und das Geld würde dann auf seinen Konto gehen, obwohl ich der Antragsteller bin. Dann dachte ich eine 2 Möglichkeit gefunden zu haben "BaFöG" aber auch das das ich nicht beantragen, weil ich unmittelbar in der Nähe der Schule wohne.

Derzeit tage ich auch Zeitung aus und ich gehe dann nur für die KV arbeiten.
Ich habe Angst das ich wieder etwas abbreche. :/ Ich habe schon oft etwas abgebrochen und möchte sosehr mehr Abitur machen. Ich selbst komme ich nicht aus einen guten Elternhaus. Ich habe aufgrund der Depressionen 2 Mal das Gymnasium abgebrochen und 1 Mal eine Ausbildung.
Ich habe es endlich geschafft aus meiner Depression zu kommen und lernen jeden Tag, damit mein Abi schaffen kann, was in 3 Jahren wäre.

Ich bin total verwirrt jetzt und weiß nicht was ich machen soll. Mit meinen Eltern kann man nicht reden. Sie verstehen meine Gefühle nicht. Sie wissen nicht wie es mir im Inneren geht. Sie sagen ich soll arbeiten gehen.
Aber ich habe ein Ziel was ich angehen möchte. Seit diesem Jahr habe ich endlich ein Ziel und jetzt frage ich mich, warum ich das tue, wenn alles gegen den Baum fährt.

Ich habe Angst in Schulden zu kommen und Angst, dass ich mein Abitur nicht fortsetzen kann. :'(

Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.
Das wäre echt sehr lieb.

Mit lieben Grüßen

Stefan

Schule, Angst, Recht, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Schule und Ausbildung, Ausbildung und Studium

ALG2-Möbel?

Hey Leute!

Ich habe ein Thema, wo ich denke die Antwort schon zu wissen, aber dennoch hoffe, dass ich falsch liege.

Ich bin aktuell 18 Jahre jung und wohne bei meinen Eltern. Mein Dad ist Arbeiten und meine Mom, sowie ich, arbeitslos bzw Arbeitssuchend. Es ist schwer für mich eine Arbeit zu finden, da ich gesundheitliche Probleme habe, wo ich schon mit dem Amt zusammen sitze um eine gute Lösung zu finden. Aktuell bekommen wir insgesamt nur 78€ vom Staat für Miete, den Rest Zahlen wir alles selbst durch mein Dad. Wir wohnen schon seit 18 Jahren, wenn nicht sogar länger in unserer Wohnung. Möbel haben wir uns immer die nötigsten selbst geholt. Dadurch das wir allerdings seit ü1 Jahr nur noch "so wenig" vom Staat erhalten, haben wir natürlich viel weniger Geld als vorher, da wir selbst für alles aufkommen. Allerdings wird es langsam Zeit für neue Möbel.. Mein Bett geht immer mehr kaputt, mein Schreibtisch ist auch nicht mehr ganz der stabilste und Kleiderschrank das selbe. Finanziell ist dies aktuell garnicht möglich! Es gibt tatsächlich zwischendurch Zeiten, wo wir mit 40€ oder so für 2 Wochen auskommen müssen, bis Lohn wieder drauf ist. Mir selbst steht kein Geld für Möbel zu, da ich nicht ausgezogen bin oder sonst was, sondern zuhause wohne. Meinen Eltern ebenfalls nicht, da diese seit 18 Jahren oder mehr in der selben Wohnung leben. Gibt es da dennoch eine Möglichkeit neue Möbel zu beantragen, da wir dies vor über 18 Jahren zuletzt gemacht haben? Ich weiß das es die Möglichkeit gibt auf ein Darlehen, aber davon bin ich nicht unbedingt ein Freund. Ich meine menschlich gesehen würde ich sagen ja klar, wir genehmigen euch das, da ihr seit fast 20 jahren keine neuen Möbel oder ähnliches beantragt habt. Ich vermute zwar, dass genau das Gegenteil der Wahrheit entschprechen wird, aber vielleicht habt ihr da draußen mehr Ahnung. Wäre sehr nett von euch, wenn ihr mich ein wenig aufklären könntet.

Möbel, ALG II, Hartz IV, Jobcenter

Aufhebungs und Erstattungsbescheid?

Guten Tag liebe GuteFragen.net,

Schockiert öffnete ich einen Brief vom Jobcenter. 

Darin stand dickgedruckt: ‚Mahnung im Namen des Jobcenters‘

In der Nächsten Seite stand Arbeitslosengeld II vom 01.07.2019 - 31.07.2019  (Aufhebungs und Erstattunsbescheid) mit einer Summe von 190€

Ich war zutiefst schockiert, da ich nie Leistungen auf meinen Konto erhalten habe vom Jobcenter.

Daher habe ich das Jobcenter angerufen und erklärt, dass ich keinen Cent von denen bekommen habe und mich auch nicht Arbeitslos gemeldet habe bei denen. 

Mir wurde daher erklärt, dass ich mit meiner Mutter (arbeitslos in dieser Zeit) eine Bedarfsgemeinschaft gebildet und Sie einen Betrag vom Jobcenter bekam. Da ich mit meiner Mutter zusammen gewohnt habe, hat Sie Leistungen für uns bekommen, wovon ich keine Ahnung hatte. Das Geld wurde auch auf Ihren Konto überwiesen. In der Zeit war ich 19 Jahre Alt. 

Daher wollte ich fragen, ob ich Einspruch legen kann, dass meine Mutter den Betrag zahlen muss? 

Weil ich wie schon erwähnt, nicht einen Cent weder vom Jobcenter oder von meiner Mutter bekommen habe.

Ich finde es unfair, dass ich dafür aufkommen muss. Wenn ich das Geld genommen hätte, würde ich es selbstverständlich auch zurückzahlen, gar keine Frage. 

Zudem habe ich keinen Kontakt mehr mit Ihr und weiss nicht, wie ich mit Ihr kommunizieren soll.

Leider habe ich auch nicht einfach so Geld, was ich unnötig aus dem Fenster werfen kann.

Mein Tag, nachdem ich den Brief gelesen habe war nur noch trüb. Ich war sehr traurig über dieses Geschehniss, weil ich nicht weiss, wie ich dafür aufkommen soll

Ich würde mich auf Hilfe freuen, die mir weiterhilft.

Was kann ich machen, dass der Betrag auf meine Mutter umgeschrieben wird oder dass ich es nicht zahlen muss?

welche Rechte habe ich gegenüber des Jobcenters? Wichtige Paragraphen oder Wissenswerte?

Ich brauche dringend Hilfe.

Vielen Dank 

Recht, Agentur für Arbeit, Jobcenter

Hartz 4 Bezug - vorweggenommene Erbfolge Immobilienschenkungen?

Hallo

Hartz 4 Bezug seit vielen Jahren

Die Eltern schenken dem Hatz 4 bezieher ein Haus als vorweggenommene Erbfolge. Hier zieht dieser mit seinem minderjährigen Kind ein. Eigennutzung. Das Haus hat 120 qm. Grundstücksfläche 127 qm

Die Eltern schenken dem Hartz 4 Empfänger eine weitere Immobilie. Hier lassen sich die Eltern "Leibgeding" - Wohnrecht sowie Wart und Pflege - im Grundbuch (sind 2 Flurstücke, bebautes Grundstück 998 qm sowie ein unbebautes Grundstück mit 558 qm) eintragen.

Im Schenkungsvertrag - nur im Schenkungsvertrag - wird das Haus aufgeteilt: Das komplette Dachgeschoss bewohnen die Eltern mit 120 qm - sind 2 abgeschlossene getrennte Wohnungen. Die Erdgeschosswohnung von 180 qm kann der Harz 4 Empfänger machen, was er möchte.

Diese Wohnungen wurden gar nicht erwähnt. Sind aber tatsächlich da. Im Keller ist eine weitere abgeschlossene 3 Zimmer Wohnung mit 70 qm sowie ein Apartment mit 50 qm. Beide Wohnungen Leerstand. Das komplette Anwesen wird der Harz 4 Empfänger als Eigentümer eingetragen als weitere vorweggenommenen Erbfolge.

Wie verhält sich das nunmehr mit der Leistung Hartz 4?

Muss hier ein Haus verkauft werden oder eine Wohnung?

oder Wohnungen vermietet werden?

Welche gesetzliche Grundlagen kommen hier zum Ansatz in Bezug Hartz 4?

Leibgeding (Wohnrecht sowie Wart und Pflege) Dies ist eine Gegenleistung. gemischte Schenkung. Wird das dann beim Hartz 4 Empfänger als Einnahme dagegen gerechnet?

Recht, Hartz IV, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen

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