Muss ich dem Jobcenter melden, dass ich bald anfangen werde zu studieren?
Hallo!
ich hab gestern erst meine Zulassung erhalten, warte jetzt auf den Zulassungsbescheid, damit ich mich bei die Uni einschreiben kann. Doch meine Frage ist, muss ich das dem Jobcenter melden, dass ich studieren werde? oder bekomme ich mein ALG II weiter ausgezahlt? ich bin echt etwas verwirrt jetzt mit den ganzen Sachen, da die Zulassung recht unerwartet kam (hatte die Hoffnung schon längt verloren), da ich dachte, dass ich sowieso nicht angenommen werde und kann ich mich später drüber informieren, falls ich für den SS angenommen werde.
PS: Ich werde weiter bei meinen Eltern wohnen.
Kennt sich vielleicht jemand damit aus? oder hat vielleicht dasselbe Problem und hat eine Erfahrung damit gemacht?
Auf jede Antwort wäre ich sehr Dankbar.
Danke im Voraus.
7 Antworten
Du wirst Deine Bewerbung / Einschreibung an einer Universität dem JC mitteilen müssen. Desweiteren bist Du als Mitglied einer BG ( die Eltern beziehen weiterhin Sozialleistungen ) verpflichtet ! Antrag auf Bafög zu stellen - Bafög ist vorrangig vor Leistungen nach SGB II.
Einfach den Antrag stellen und das dem JC mitteilen. Die stellen dann einen Erstattungsanspruch an die Bafög-Stelle.
Bafög kannst Du jederzeit beantragen - gewährt wird es ehedem erst ab Studienbeginn - und bis dahin wirst Du weiterhin ( auf Darlehnsbasis über Deine Eltern ) Leistungen nach SGB II bekommen.
Natürlich muß Du dem Jobcenter das mitteilen! Ich kann nicht nachvollziehen, daß man so etwas überhaupt fragt.
Ob Du 'Dein' ALG 2 dann weiterbekommst, kann ich so nicht sagen. Wenn Du noch bei den Eltern lebst, eventuell Ja.
BAföG wäre bei vorhandenem Anspruch vorrangig zu beantragen und würde auf das ALG 2 angerechnet werden.
Sorry, dass ich mich nie mit dem Jobcenter beschäftigt habe und nicht weiß was ich demnächst tuen soll, deswegen frage ich es ja auch. Soweit ich weiß ist auch das Plattform dafür da. Und ich Danke dir.
das Plattform
die Plattform
Wenn man studieren will, dann ist man regulär in einem Alter jenseits der 16/17 Lebensjahre.
In diesem Alter sollte man als ALG 2 - Empfänger/in seine Mitwirkungspflichten schon annähernd kennen.
Fragen kannst Du hier, was Du willst.
Ja, du musst, ansonsten tritt eine Überzahlung ein und du musst Geld zurückzahlen.
Mit Beginn deines Studiums hast du vorrangigen Anspruch auf BAföG. Solltest du problemlos auch bekommen. Das Jobcenter prüft dann, ob dir vielleicht noch ein Mietkostenzuschuss zusteht.
LG
Auf jeden Fall, du musst das ja beantragen. Wende dich direkt an die AStA, die helfen dir weiter und du bekommt dort auch alle Formulare.
Danke dir. Ich hab die Zulassung zwar bekommen aber noch nicht den Zulassungsbescheid, das Dauer glaube ich noch etwas. ich sollte glaube ich erstmal darauf warten und bei der Uni erstmal einschreiben. Weil offiziell bin ich ja bei denen noch nicht angemeldet.
Natürlich musst du das melden und bekommst wenn das Studium anfängt kein ALG2 mehr. Wenn deine Eltern ALG2 bekommen, dann musst du entsprechend BAFÖG beantragen.
Ist es nicht zu spät für BAföG zu beantragen? Das Studium wird ja 3 Wochen Anfangen 😩
Nein, es ist noch nicht zu spät. Bafög bekommt man ab Antragdatum und ab beginn des Studiums. Du solltest es also schnellstens beantragen da die Bearbeitung 6-8 Wochen dauert, stehst du ab Studienbeginn die erste Zeit ggf. ohne Geld da, da ALG2 gestrichen ist und Bafög noch nicht berechnet ist.
Ergo, heb die Hufe.
Da bin ich überfragt, aber ein Versuch ist es wert! Ich denke man sollte es auf jeden Fall vor dem Beginn des Studiums beantragen!
Ist es nicht zu spät für BAföG zu beantragen? Das Studium wird ja 3 Wochen Anfangen 😩