Urlaub mit ALG 1?

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Das ist kein Urlaub, sondern eine Ortsabwesenheit, die man bei seinem SB - etwa 1 Woche vorher schriftlich beantragen muss, wenn man keine finanziellen Nachteile haben möchte.

Denn nur wenn es bewilligt wird, gibt es auch für diese max. 21 Tage pro Jahr weiter Leistungen gezahlt.

Diese 21 Tage gelten pro Jahr bzw.für den Bewilligungszeitraum von max. 12 Monaten, wenn man noch unter 50 Jahre alt ist.

Eine längere Ortsabwesenheit ist auch möglich, wenn diese bewilligt würde und zwar für max. 42 Tage in diesen 12 Monaten.

Es werden dann aber nur 21 Tage gezahlt, für die anderen 21 Tage würde es keine Leistungen geben.

Würde man von vorn herein länger als 42 Tage Ortsabwesend sein, dann würde es nicht einmal diese 21 Tage bezahlt geben.

isomatte  07.12.2021, 21:44

Danke dir für deinen Stern !

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Du solltest Deine beabsichtigte Ortsabwesenheit papierschriftlich ein paar Wochen vor Reiseantritt beim zuständigen Arbeitsvermittler bzw. Sachbearbeiter beantragen.

Ob man Dir zwei aneinander anschließende Urlaube genehmigt, kann ich Dir nicht beantworten.

isomatte  12.09.2021, 09:27

Ein paar Wochen vorher ist Blödsinn, die Regel ist 1 Woche vorher, kann man sich auch aus dem Internet suchen.

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