Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes falsch berechnet?

3 Antworten

Nein, mit Corona hat das nichts zu tun. Aber für die Bezugsdauer von ALG1 wird nicht nur die Dauer der Beschäftigung herangezogen, sondern auch das Alter des Antragstellers. Solltest du mal prüfen, vielleicht liegts daran?

Applejack90 
Fragesteller
 16.10.2020, 14:12

Das hat mit Corona nichts zu tun das ist mir bewusst. Aber ich werde nicht schlau draus wie ich für 2 Jahre als ausgelernte Kraft nun gearbeitet habe meine Bezugsdauer auf Anspruch nur mit 5 Monaten gehandhabt wird? Ab August kamen die 3 Monate Zusatz durch Corona ansonsten wäre da schon Schluss gewesen. Ich bin 29 Jahre alt falls dir das helfen sollte. Ich war bis dato noch nicht Arbeitslos. Bin da halt nicht wirklich belesen und erfahren.

0

So ganz komme ich da nicht klar !

Seit wann bist du denn arbeitslos und ab wann besteht Anspruch ?

Wenn du unter 50 bist und innerhalb von 30 Monaten ab deiner Arbeitslosigkeit min. 12 bzw. 24 Monate Versicherungspflicht nachweisen kannst, dann besteht bzw. bestand ein ALG - 1 Anspruch von min. 6 und max. 12 Monaten.

Durch Corona bedingt bei Erfüllen der Voraussetzungen um 3 Monate verlängert !

Dann müsstest du ja insgesamt auf eine Bezugsdauer von 15 Monaten kommen und wenn du darunter liegst, dann kann da meiner Ansicht nach ja etwas nicht stimmen.

Solltest du dann also unter diese 15 Monate kommen, dann würde ich erst einmal anrufen und versuchen es so zu klären.

Applejack90 
Fragesteller
 16.10.2020, 14:31

Seit dem 14.03 und ich bekam den Leistungsbezug erstmal zum 30.04, da ich nochmal Ende März meine letzte Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber bekam wegen Urlaubstagen und Überstunden die berechnet wurden. Ich bin grad mal 29 Jahre alt. Ich werde kommende Woche mich dort mal telefonisch melden.

0
isomatte  16.10.2020, 15:11
@Applejack90

Das hat mit deinem letzten Lohn im März nichts zu tun, denn der alleine würde nicht auf deinen ALG - 1 Anspruch angerechnet.

Du hast sicher eine Urlaubsabgeltung bekommen und diese wird auf den Zeitpunkt deines Anspruchs angerechnet, wenn durch diese Zahlung die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

Dann verschiebt sich der ALG - 1 Anspruch in die Zukunft und zwar um die Tage der Abgeltung, aber dadurch geht dir vom erworbenen Anspruch nichts verloren, dieser beginnt bzw. hat dann eben nur später begonnen.

Wenn du also ab deiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 30 Monaten min. 24 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, dann stehen dir auch ohne eine evtl. Sperrzeit nach § 159 SGB - lll unter 50 Jahren 12 Monate = 360 Tage = 30 Tage pro Monat ALG - 1 zu.

Du müsstest dann ja bis 2021 März Anspruch haben und das ohne der 3 Monate durch Corona, die würden dir dann auch nicht zustehen, da dein Anspruch nicht vor dem 31.12.2020 enden würde.

Da kann also etwas nicht stimmen, zumindest wenn du hier keine relevanten Tatsachen nicht genannt hast.

Ruf am Montag an und versuch es da zu klären !

1

Frage nochmal nach. Auch einem Sachbearbeitet können Fehler unterlaufen.

Applejack90 
Fragesteller
 16.10.2020, 14:19

Muss wohl, mein ehemaliger Klassenkamerad aus der Ausbildungszeit bekam damals im Dezember direkt seinen vollen 12 monatigen Anspruch und da dieser vor 31.12 ausläuft bekommt er durch das Coronapaket ebenso nochmal 3 Monate. Er hat 27 Monate gearbeitet und ist 1 Jahr jünger als ich (29 ich - er 28). Deswegen bin ich so ratlos und verwirrt, weshalb mir 7 Monate fehlen!?

0
beangato  16.10.2020, 14:24
@Applejack90

Dir sollten ebenfalls wenigsten die 12 Monate zustehen.

Wie gesagt, ruf an - oder lass Dir einen Termin geben und geh persönlich hin.

1