ALG1 Massnahme antreten?

6 Antworten

Die Eingliederungsvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich. Theoretisch musst du die Maßnahme erstmal antreten, bei einer Weigerung droht dir die Leistungskürzung. Du solltest dringend das / Gespräch / Telefonat mit dem Arbeitsvermittler suchen. Kannst du diesen überzeugen, dass du durch eigene Bewerbungen kurzfristig wieder in Arbeit gelangen kannst kann er von der Maßnahme auch absehen. Ich war aber selber mal kurz als Arbeitsvermittler tätig und musste leider feststellen, dass bei der "verkackten" Arbeitsagentur bei weitem nicht alles nach Logik läuft, teilweise müssen die auch einfach ihre unnützen Maßnahmen belegen. Für die Entscheidung ist ggf. aber auch deine Qualifikation und Berufserfahrung relevant, je höher deine Qualifikation desto weniger schnell landest du in einer solchen Maßnahme.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Leider musst du die Maßnahme wohl antreten:

https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/alg-i-sperrzeit-wegen-nichtteilnahme-an-einer-massnahme-zur-aktivierung-und-beruflichen-eingliederung-28703

es sei denn, du könntest nachweisen, dass die Betreuung deiner Kinder in den Ferien "ein wichtiger Grund" ist und nicht anders als über dich geregelt werden kann.

Vielleicht bekommst du aber auch in der Zwischenzeit eine neue Stelle, dann kannst du die Maßnahme natürlich abbrechen. Du kannst auch versuchen, übergangsweise für die Ferien eine Halbtagssstelle oder Aushilfsstelle zu bekommen, so dass du noch Zeit für deine Kinder hast und vom ALG erst mal weg bist. Ist halt eine furchtbare Situation, die darauf ausgerichtet ist, einen so zu stressen (Sanktionen) oder zu nerven (Maßnahmen), dass man jeden Job annimmt, nur um da rauszukommen. )))-:

Das ist abhängig von der Maßnahme. Wenn du z.B. 8 Wochen lang ein Bewerbungstraining absolvieren sollst oder stricken erlernen sollst, kannst du einen Widerspruch zur Maßnahme schreiben.

Problem dabei ist, das solche Widersprüche kategorisch abgelehnt werden und du dann dennoch teilnehmen musst und den Widerspruch erst gerichtlich durchsetzen musst, damit er gültig ist

Die Agentur für Arbeit wird wissen wollen, wie bisher die Betreuung der Kinder war. Nur so konntest du ja arbeiten gehen. Du musst also erklären dass der gesamte Ganztagsbetreuung und so weiter zur Zeit noch nicht funktioniert. Auch die ferienbetreuung konnte so nicht stattfinden.

Daher bitte darum, dass die Maßnahme bis nach den Sommerferien verschoben wird. Das sollte bei freundlichen und offenen Kontakt möglich sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kannst Du zwar versuchen mit einem Widerspruch durchzukommen, aber viel Hoffnungen mache ich Dir da nicht, denn für das ALG - 1 muss man im Regelfall der Vermittlung zur Verfügung stehen.