UMFRAGE! Keine EGV (Eingliederungsvereinbarung - ALG1) unterschrieben - welche Regeln gelten?
UMFRAGE!
Hallo.
In dieser Umfrage geht es mir darum, das ich mich im ALG 1 Bezug befinde und noch immer keine EGV unterschrieben habe.
Da ich keine EGV unterschrieben und auch als VA (Verwaltungsakt) keine erlassen bekommen habe, würde mich in den folgenden Punkten:
- Anzahl geforderte Mindestanzahl von Bewerbungen pro Monat
- Zuweisungen in Maßnahmen möglich oder unmöglich
- Erscheinen oder Nichterscheinen bei Terminen,
- als auch die Sanktionsregeln
interessieren.
Ich bin Euch sehr verbunden, solltet Ihr mir mit Antworten dazu weiterhelfen können. Es liegt bei mir derzeit keine Sanktion vor und auch sonst gibt es keinen besonderen Grund für meine Frage.
Ich stelle diese einfach aufgrund dessen, dass ich über meine nun geltenden Pflichten & Rechte bescheid wissen möchte.
Vielen Dank für alle Antworten und Teilnahmen und Euch allen einen schönen guten Morgen.
3 Stimmen
3 Antworten
Grundsätzlich hast Du die Entscheidung, es gilt das Grundrecht freie Berufswahl.
Warum sollte man Deine Handlungsfreiheit einschränken, indem man Dir vorschreibt was Du zu tun hast?
https://www.alg-i.de/pflichten-beim-bezug.html
Eine Mindestanzahl an Bewerbungen ist nicht vorgegeben.
Das andere kannst Du im angebenen Link selbst nachlesen.
https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/basic/eingliederungsvertrag/