DAA maßnahme trotz Egv abbrechen?

3 Antworten

Ob du die EV - nun gleich unterschrieben hast oder sie später durch einen Verwaltungsakt gültig geworden wäre, spielt am Ende doch keine Rolle.

Du kannst auch gegen eine direkt unterschriebene EV - fristgerecht einen Widerspruch einlegen, musst nur einen wichtigen Grund für z.B. den Abbruch oder Ablehnung angeben und am besten auch nachweisen können.

In deiner EV - wird ja sicher eine Rechtsmittelbelehrung enthalten sein, diese klärt dich auf welche Folgen ein Abbruch oder Ablehnung ohne wichtigen anerkannten Grund für dich hätte.

Ob du die EV - nun gleich unterschrieben hast oder sie später durch einen Verwaltungsakt gültig geworden wäre, spielt am Ende doch keine Rolle.

Den Verwaltungsakt kann man aber vor Gericht anfechten und du brauchst keinen wichtigen Grund warum die Maßnahne nun nicht geeignet sei sondern da kann jeder noch so kleine Formfehler zur nichtigkeit führen.

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@JobcenterHeld

Man kann auch ohne Verwaltungsakt vor dem Sozialgericht klagen.

Welche Formfehler sollten das denn sein ?

Die SB - lernen täglich durch genau solche genannten Fälle dazu und werden geschult, so dass ein solcher Formfehler wohl sehr selten noch vorkommen dürfte.

Und dann braucht man natürlich einen wichtigen Grund für einen Abbruch oder Ablehnung von z.B. einer Maßnahme, sonst folgt in der Regel eine Sanktion, gegen diese kann man dann natürlich auch vorgehen, wird aber dann wenig Chancen auf Erfolg haben.

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@isomatte

Wenn das Jobcenter da irgendwo ein Vorteil rausschlagen kann geht es über Gesetze weil sie hoffen das der gegenüber blöd ist, reicht ja schon wenn sie die Bewerbungskosten nicht übernehnen obwohl sie ja wollen das man sich irgendwo bewirbt

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@JobcenterHeld

Sicher werden Bewerbungskosten übernommen, auch wenn es pro Jahr denke ich max.nur um die 260 € sind.

Natürlich sind einige SB - darauf aus ihre Kunden so schnell es geht wieder loszuwerden, man muss dann eben als mündiger Bürger selber entscheiden ob das mit rechten Dingen zugehen kann oder nicht und muss sich dann dementsprechend zur wehr setzen, also Widerspruch und ggf.Klage vor dem Sozialgericht.

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Du kannst dich höchstens noch Krankschreiben lassen, ansonsten sehe ich keine Möglichkeit da Sanktionsfrei rauszukommen.

Danke Hab ich auch gemacht . Erstmal jetzt ne Woche rumharzen und dann neu krankschreiben lassen ^^

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Das wird dir dein Jobcentervermittler mitteilen und es wird ggf. in deiner EGV stehen.

Oder du ziehst es einfach durch und wirfst nicht bereits nach 2 Tagen das Handtuch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – tägliche Arbeit im Beruf

Das Problem ist Ich kann mich dazu einfach nicht motivieren und will morgens lieber im Bett bleiben ^^

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@Replusing

Dann solltest Du die Maßnahme aufkündigen und mit den Konsequenzen leben.

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@Replusing

Bzw ich melde mich einfach so lange krank bis die anfangen rum zuheulen so gibt's Geld und keine Sanktionen. Der Steuerzahler zahlt meine Krankenkasse damit ich mich krankschreiben lassen kann und noch mehr Steuergelder zum "verwalten" bekomme Danke lieber Steuerzahler und Staat. Ich ❤ unser sozialsystem

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