Urlaub während Maßnahme bei ALG 1 möglich?
Ich habe bereits im Nov. Urlaub gebucht. Im Feb. wurde ich betriebsbedingt gekündigt.Seitdem bin ich arbeitslos. Nun möchte ich gerne Ende Juli in den Urlaub fliegen und wollte heute bei meinem Arbeitsvermittler dies genehmigen lassen. Momentan stecke ich in einer Maßnahme (seit einem Monat,diese geht insgemat 9 Monate,also fast bis zum Ende meines ALG1 Empfangs). Bei der Maßnahme (die einmal wöchtentlich statt findet) sagte man mir,dass es kein Problem wäre Urlaub zu bekommen von Ihnen aus,allerdings sollte ich dem AA auch bescheid geben.Gesagt getan,ich hatte für heute einen Termin.Nahm meine Reisebestätigung mit und man sagte man mir. 1. Ist es nicht sicher ob man ihn mir genehmigt,denn wenn man Vermittlungsvorrschläge in der Woche (ich fliege für 1 Woche) für mich hat,dann ist das nicht möglich. 2.Habe ich KEINEN Anspruch auf Arbeitlosengeld. Er meinte in KEINEM Fall,auch nicht wenn man ihn mir genehmigt,da ich ja dann nicht da bin.Ortabwesenheit meinte er. 3. Ich sollte mich 1 Woche vorher beim Service- Center telefonisch melden um einen Termin auszumachen.Jetzt geht noch gar nichts.
Das kann doch nicht sei nIch habe doch wohl Anspruch mal 1 Woche wegzufahren ohne solche Geldeinbußen zu haben oder? Die ersten 3 Monate sollte man nicht verreisen ich weiß ,tu ich ja auch nicht,aber dann bin ich für 9 Monate in einer Maßnahme.Wann hab ich dann die Chance dazu?I
7 Antworten
das selbe problem hab ich auch ungefähr. haben im märz gebucht ,nun soll ich ausgerechnet in der einen wo urlaub ne maßnahme beginnen.kann man die net ne wo später beginnen? kann den urlaub doch net verfallen lassen,is ja net grad wenig geld...
Urlaub muß beim Arbeitsamt angemeldet werden, die sagen Dir auch ab wann und wie lange Du wegbleiben kannst.
Du hast Als ALG I Empfänger Anspruch auf Urlaub. Was dein Vermittler dir mitgeteilt hat, stimmt so nämlich nicht, denn wenn du im Urlaub bist, (der dir vorher genehmigt worden ist), dann bekommst du weiterhin dein Geld und in der Zeit keine Vermittlungsvorschläge.
Bei mir war es mal ähnlich, mußte ebenfalls während einer Maßnahme Urlaub beantragen. Dieser wurde mir anstandslos bewilligt.
Stelle einfach noch einmal schriftlich und förmlich deinen Urlaubsantrag. Wenn dieser dir abgelehnt wird, dann kannst du immer noch einen Widerspruch einlegen.
leider ist es so, du hast keinen anspruch auf leistung, denn die leistung wird gezahlt um dich arbeitsfähig zu haben - bewerbungen, leben ect. im urlaub suchst du nicht nach einer anstellung. du hast anspruch im rahmen des gesetzlichen mindesturlaubes auf urlaubstagen, doch erhältst dabei keine leistung. solltest du meinen du könntest ohne info verreisen und die schicken dir aufgrund deiner anfrage eine kontrolle vorbei, können die sanktionen erklären. selbst wenn du ins krankenhaus kommen würdest, würde deine leistung gekürzt, da du dich nicht selbstverpflegen müßtest....
Du hast beim Arbeitsamt zwei Wochen urlaubsanspruch im Jahr. Allerdings würde ich mich nicht darauf verlassen, dass du ihn während der Maßnahme genehmigt kriegst.