Maßnahme trotz Weiterbildung ALG 1/Arbeitsamt?
Ich beziehe seit mehr als neun Monaten ALG1. Nach reiflicher Überlegung habe ich mich dazu entschieden eine Weiterbildung als staatlich geprüften Techniker zu machen. Dazu habe ich mich an einer Fachschule angemeldet und wurde auch sofort an der Schule aufgenommen. Nun habe ich vom Arbeitsamt eine Post bekommen und muss eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung antreten, was ich sinnlos finde, da ich mich schon für einen anderen Weg entschieden habe. Meine Frage wäre, ob ich was gegen diese Maßnahme tun kann? Widerspruch etc?
1 Antwort
Unbedingt mit deinem Sachbearbeiter sobald wie möglich reden!
Wenn du den Techniker in Vollzeit machst, stehst du dem Arbeitsmarkt ja nicht mehr zur Verfügung - und hast damit eigentlich auch keinen Anspruch mehr auf ALG1. Du müsstest stattdessen Aufstiegs-BAföG inklusive Lebensunterhalt beantragen, das ist der Topf, der dafür vorgesehen ist.
Machst du ihn klassisch nebenberuflich, dann findet der Vorbereitungskurs nachmittags/abends und am Wochenende statt. Da wäre also durchaus die Option gegeben, auch die Maßnahme zu besuchen - so, wie andere eben nebenher normal arbeiten gehen, weshalb der ja nebenberuflich stattfindet.
Dass die Schule dich "direkt angenommen" hat, ist übrigens kein Wunder. Das sind freie Bildungsträger, also letztendlich mehr oder weniger profitorientierte Unternehmen. Die wollen von dir ihre Kursgebühr bekommen. Ob du bestehst oder nicht, ist denen ziemlich egal...