maßnahme zur aktivierung und beruflichen eingliederung?

2 Antworten

Du beziehst Leistungen nach SGB II - bedeutet Du musst dem Markt - sprich auch dem JC zur Teilnahme an Maßnahmen zur Verfügung stehen. Ergo kann Dich das JC zu einer solchen Maßnahme anmelden - Deine Genehmigung bedarf es dafür nicht.

Kann ich den was dagegen machen es ist gegen meinen Willen und ich sitze mir nur den Arschbreit weil ich auf einen Termin warte und ich dadurch nichts hier machen kann was die mir ja selber sagen

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@Lurchipaaul234

Ganz einfach - entweder Du bist krank, dann wird dies ärztlicherseits bestätigt und das JC respektiert dies - oder leitet Dich an den ärztlichen Dienst weiter - und entscheidet dann . Also sprich noch einmal mit seiner/m Sachbearbeiter/in.

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@wilees

Würde ich gerne aber auf Mails bekomme Mme ich keine Antworten noch Wochen und telefonisch würde ich schon 2 Mal weggedrückt

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@wilees

ich habe 2 Attest die bestätigen das ich die Probleme habe doch doch t sagt ich muss auf einen Termin warten ob ich arbeitsfähig bin

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