Muss man Zur Ausnahme gehen?

3 Antworten

Nein außer du unterschreibst und erklärst dich damit bereit die zu machen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.

Unter Umständen Ja. Das hängt davon ab, was in der alten EGV steht, sofern diese noch gilt.

Die neue EGV gilt erst, wenn sie unterschrieben ist bzw. als Verwaltungsakt vorliegt.

Suessehasi 
Fragesteller
 06.08.2020, 18:45

Die Eingliederung ist heute erst bei mir angekommen. Und den arbeits Vertrag habe ich heute eingereicht.

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In den meisten unserer Maßnahmeverträgen steht, dass mit Arbeitsaufnahme die Maßnahme sofort endet. Sie endet nur nicht bei den Maßnahmen bei denen es um die Arbeitsstellenerhaltung geht.

Also check mal dein Vertrag.

Weiß dein Fallmanager nichts von deiner Arbeit? Wundert mich jetzt. Der würde das doch klären.

Suessehasi 
Fragesteller
 06.08.2020, 18:44

In den alten Vertrag steht nur wegen Arbeit.

Und diese Maßnahme ist auch für Arbeit da, sprich das man vermittelt wird und Praktika macht.

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