Kann meine Freundin weitere sinnlose Maßnahmen des Jobcenters ablehnen?
Hallo
Meine Freundin möchte eine sinnvolle Maßnahme machen die sie auch beruflich weiterbringen würde. Genau diese Maßnahme wurde ihr sogar versprochen, sie sollte nur eine 6monatige vorgeschaltete Maßnahme besuchen. Versprechen wurde natürlich nicht eingehalten. Stattdessen wollte man sie weiter in Sinnlosmaßnahmen stecken.
Meine Freundin pocht jetzt auf die einzig wirkliche sinnvolle Maßnahme und möchte nun jede noch sinnlose Maßnahme ablehnen. Sie möchte ihre versprochene Maßnahme machen, die sie auch wirklich weiter bringt.
Zur Zeit ist ja Ruhe wegen Corona und eine Öffnung ist noch lange nicht in Sicht. Trotzdem frage ich schon einmal. Wie geht ihr mit dem JC um? Lasst ihr euch alles gefallen?
Achtung: Zur Info die Frage hat nichts mit Corona zu tun. Der Hinweis vom Gute Frage net Team ist so unnötig wie ein Krop auf meiner Seite. Außerdem kenne ich mich in dem Thema Corona sehr gut aus!
Dies sollte nur eine Info meinerseits sein.
9 Antworten
Der Sinn hintet jeder Massnahme ist, dass der TN sein Geld kriegt.
Daran denken, Zähne zusammenbeißen und immer wieder auf die zugesagte Maßnahme hinweisen.
Ja, ätzend, aber hilfreich wenn es zu sehr frustet: im Job hat man auch mal Sch# man zieht‘s halt durch.
Ich hab 2x festgestellt , mit der Einstellung läuft‘s besser, dies mal liessen sie mich ganz in Ruhe (hatte gesagt, ich will bitte wenn, dann Lexware oder SAP- Schulung) davor gabs die Schulung , die ich sogar selbst zahlen wollte.
(war beides unter ALG 1)
- 1 wen die sinnlos ist muss sie nur die unterschrift verweigern Dan kann das amt sie nicht dahinschicken Swen doch Dan muss sie da eben die unterschrift vermeiden.
- .1 Leider muss sich das amt Nichtmal an zb die EGV halten.
- Wer sich wehrt wird auch da diskriminiert aber das wissen wie und womit man sich wehren kann ist immer am besten!
muss sie nur die unterschrift verweigern Dan kann das amt sie nicht dahinschicken
Das ist Blödsinn. Eine Eingliederungsvereinbarung kann auch ohne Unterschrift des Jobcenter-Kunden als Verwaltungsakt erlassen werden. Sie gilt dann dennoch.
eider muss sich das amt Nichtmal an zb die EGV halten.
Wie kommst Du darauf?
Sie sollte keine EGV unterschreiben wo so eine sinnlose Maßnahme bestandteil ist sondern versuchen mit dem Sachbearbeiter zu verhandeln so das die EGV abgeändert wird und die Maßnahme die sie machen möchte reingenommen wird (natürlich sollte auch der Rest der EGV stimmen so sollte z.b. auch die kostenübernahme von Bewerbungen geregelt sein). Bei Einladungen könntest du sie begleiten und als Zeuge dienen.
Stellt sich der Sachbearbeiter aber quer und erlässt einen Verwaltungsakt sollte sie sich einen Anwalt für Sozialrecht nehmen (Beratungshilfeschein gibt es beim Amtsgericht) und mit ihm dagegen vorgehen (Man sollte zusätzlich aufschiebende wirkung für den Widerspruch vor Gericht beantragen). Bei Sanktionen gilt das selbe
Ich selber habe nie probleme mit dem Jobcenter
https://www.arbeitsagentur.de/aktivierungs-vermittlungsgutschein-avgs
Sie könnte sich also auch selber eine Maßnahme suchen und es entweder über die EGV abwickeln oder über den gutschein sofern die Maßnahme nicht vom Jobcenter angeboten wird. Das mit den Bewerbungskosten ist ungünstig eventuell kann man da auch nachbessern
Sie hat ja jetzt schon ewig keine EGV mehr. Der letzte Besuch beim JC ist jetzt auch schon über 2 Jahre her
Für sie ist es aktuell, wobei es jetzt sowieso nicht geht. Das JC scheint aber Schiss zu haben, da die in der Maßnahme zu dieser Qualifizierung rieten und falls sie keine Ausbildung in dem angestrebten Beruf bekommt eine Umschulung zu machen. Normalerweise wird man nämlich nach einer Maßnahme zur weiteren Besprechung eingeladen.
Mündlich bringt nichts, da dort gerne aneinander vorbei geredet wird. Einen schriftlichen Antrag stellen, dann ist es klar und das JC bezieht dazu Stellung.
Woher weißt du denn, das nur diese Maßnahme sinnvoll ist und dich auch ganz sicher in einen Job führt?
Es stand in der EGV. Meine Freundin und nicht ich. Diese Qualifizierungsmaßnahme zielt genau auf den Beruf ab.
Wenn es in der EGV steht, dann kann sie sich doch darauf berufen.
Ist die Qualifizierungsmaßnahme denn ein Aufbau auf ihren ursprünglichen Beruf oder wieso will sie unbedingt nur diese Maßnahme machen?
Die EGV war aber bereits vor Beendigung (genau 2 Wochen vorher) der 6 monatigen Maßahme abgelaufen. Seitdem hat sie keine neue EGV mehr. Nein sie kann ihren ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben und hatte auch nie einen Bezug dazu. Sie hatte nach ihrer Ausbildung also nie in dem Beruf gearbeitet. Der Qualifizierungskurs bildet die Grundlage wenn man diesen Beruf erlernen (also Ausbildung) machen oder Quereinsteigen möchte. Der Kurs ist quasi darauf abgestimmt und es steht auch so in deren Kursbeschreibung.
Der Kurs wenn er irgendwann nach Corona wieder stattfindet kostet an die 2400Euro mit Prüfung und Qualifizierungszeugnis.
Das ist ja auch super viel Geld. Ist es denn garantiert, dass es danach eine Ausbildung gibt? Gibt es einen arbeitgeber, der sie dann einstellt? Dann kann das JC sicher überzeugt werden.
Warum ist dieser Kurs so wichtig?
Schulabgänger haben doch auch nicht diesen Kurs und machen diese Ausbildung, oder?
kleine Schulabgänger müssen aber keine Beweise liefern das sie es wirklich wollen. Kommen ja direkt von der Schule und versagen oft oder brechen die Ausbildung ab. Meine Freundin ist mittlerweile 40Jahre das ist ein Unterschied und da stehen die Chancen auf eine Ausbildung mit Basiskenntnissen einfach höher. Sie hat ja Kenntnisse aber nicht auf dem Papier. Arbeitgeber wollen nun mal Beweise. Sagen kann man bekanntlich viel wenn der Tag lang ist. Und nochmal der Kurs ist genau für solche Fälle gedacht. Der bezieht sich nicht auf junge Schüler, sondern zielt auf Erwachsene.
2400 Euro sind viel weniger Kosten als das was dumme JC für Sinnlos Maßnahmen verpulvert die einen nicht weiter bringen.
Beweisen kann sie sich direkt bei dem Arbeitgeber, Kenntnisse für den Ausbildungsberuf bekommt sie im Ausbildungsbetrieb. Dazu ist dieser da.
Von Azubis wird nicht erwartet, dass sie bereits Kenntnisse haben. Da möchte der mögliche Ausbilder lieber den Azubi direkt kennen lernen und wissen, warum es in den letzten Jahren nicht zu einem Arbeitsplatz/Ausbildungsplatz gereicht hat.
Vielleicht sollte sie sich auch auf eine andere Arbeitsmöglichkeit konzentrieren und dort bewerben. Es gibt ja noch mehr Jobs und sie möchte sicher nicht bis zur Rente Hartz4 beziehen.
Seit wann ist sie denn beim JC? Wie lange wird sie schon von denen unterstützt. Danach richtet sich auch, welche Maßnahme gezahlt wird.
Diese Maßnahme wosie unbedingt machen möchte war sogar in der EGV gewesen. Bewerbungskosten werden bei ihr schon seit 3 Jahren nicht mehr übernommen. Letzte EGV hatte 1 Jahr Gültigkeit aufgrund der Warteliste zur 6 monatigen Sinnlosmaßnahme. Nach dieser Maßnahme hatte sie auch keinen Kontakt mehr zu denen.