Arge Maßnahme abbrechen weil Schulplatz vorhanden?

2 Antworten

Nein du darfst die Angebotende Maßnahme nicht ablehenen und da du unter 25 Jahre bist bekämmst du sogar eine Streichung des ganzen  Regelsatzes für dich. Für unter 25 jährige Bezieher gelten verschärfte Sanktionsregelen. Wenn du keine allgemeinbildende Schule besuchst sondern die Handelsschule bekommst du auch kein Allg 2 mehr da das nur Personen bekommen die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn du Schule machst kann man dir keine Ausbildung oder eine Arbeit vermitteln somit bist du nicht Verfügbar. Du bekämmst dann Schüler Bafög. Das musst du aber vorher beantragen. Die Maßnahme musst du machen solange du Allg 2 bekommst den mit der Handelschule bekommst du wie ich ja schon geschrieben habe kein AIIg 2 mehr. Also Antrag auf Schüler Bafög stellen.      

Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin und kenne mich daher sehr gut mit dem Thema aus.

Die Sanktionierung erfolgt immer beim ursachengebenden Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft. Da Du allerdings minderjährig bist, würde die Sanktionierung demnach Euer gemeinsames Haushaltsbudget betreffen, weil letztlich Deine Mutter die Leistungen für Dich und sich selbst erhältst. Daher solltest Du der neuerlichen Anordnung einer Massnahme nun bis zum Antritt der Schule folgen.