Trotz bald beginnender Ausbildung, Jobcenter Maßnahme ausführen?

12 Antworten

Wenn man ein Schriftstück unterzeichnen soll (Vertrag oder Vereinbarung), hat man selbstverständlich das Recht, sich den Text vorher durchzulesen. Sofern es ein längerer Text ist, und das Lesen auf die knappe bemessene Betreuungszeit des Sachbearbeiters gehen würde, müsste es eine Lösung geben, dass man nicht sofort zu unterschreiben braucht.

Wer etwas unterschreibt, was er nicht gelesen hat, ist hierfür selbst verantwortlich.

Das Jobcenter ist manchmal ziemlich schnell mit der Verordnung von Maßnahmen, auch wenn diese nicht sehr sinnvoll sind. Dadurch fällt der Maßnahmenteilnehmer aus dem Teil der Statistik heraus, wo er einfach nur als "arbeitslos" verbucht wird.

Eine Maßnahme kann jedoch auch dann eine Chance sein, wenn sie nicht 100%ig passgenau auf den geplanten Lebensweg zu zielen scheint. Man kann dabei immer etwas lernen sowie soziale, methodische und fachliche Kompetenzen erwerben bzw. verbessern.

Würdest du dich bis zum September 2020 sinnvoller beschäftigen, wenn du ohne Anforderungen von außen alleine zu Hause bleiben würdest? Ich kenne dich nicht, aber evtl. wärest du geneigt, dann länger auszuschlafen, mehr zu zocken oder dich gar zu langweilen.

Oder wie gedachtest du, deine freie Zeit bis zum Beginn der Ausbildung zu gestalten?

Cageta  03.03.2020, 01:31

Man will die freie Zeit genießen

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Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Dir und dem Jobcenter, damit Du Leistungen beziehst - darüber muss Dich keiner aufklären, das hättest Du einfach nur lesen müssen, bevor Du unterschrieben hast.

Deine Ausbildung beginnt erst in 9 Monaten und bis dahin willst Du ja wohl Geld vom Jobcenter haben oder warum warst Du sonst da? Natürlich musst Du jetzt auch etwas dafür tun, um Leistungen zu beziehen oder hast Du gedacht, die bekommst Du für nichts?

Wenn Du auf Leistungen verzichtest und Dich von ALG II abmeldest, dann brauchst Du natürlich nicht an der Maßnahme teilzunehmen.

Bitte!

Du brauchst natürlich NICHT zur Maßnahme zu gehen. Du brauchst auch KEINE Eingliederungsvereinbarung. Dazu brauchst du nur auf sämtliche Leistungen des Jobcenters zu VERZICHTEN.

Ich würde beim Arbeitsamt vorstellig werden und Deine Situation " nochmal " besprechen und auf diesen Sachverhalt hindeuten, das es sinnlos erscheint diese Maßnahme auszuführen. Hast Du schon Dein Ausbildungsvertrag? Wenn ja, mitnehmen und vorlegen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung