ALG 1 bei berufsbegleitender Ausbildung?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Bezug von ALG 1. Ich habe meinen derzeitigen Beruf krankheitsbedingt aufgegeben. Nun habe ich mir einen Ausbildungsplatz zum Rettungssanitäter organisiert. Ganz wichtig ist hierbei, dass dies keine anerkannte Ausbildung ist. Es ist vielmehr ein Lehrgang, welcher aus 8 Wochen Praktikum und 4 Wochen Schule besteht.
Ich starte die berufsbegleitende Ausbildung (Kosten trage ich selbst - ca 1.400€) ab dem 01.07.2021. Ich bin zu der Zeit dann allerdings arbeitslos. Ich habe kein Einkommen und mache eine Ausbildung, die nicht offiziell anerkannt ist und auch nicht vergütet wird. Wird in einem solchen Fall ALG 1 oder eine anderweitige finanzielle Unterstützung bezahlt?
Sollte ich dem Arbeitsamt vielleicht erst verheimlichen, dass ich eine Ausbildung habe, damit ich ALG 1 auf jeden Fall bekomme?
1 Antwort
Das ist keine gute Idee und ich rate dir davon ab, wäre Betrug und strafbar !
Du solltest das ganze mit der Agentur für Arbeit absprechen und sehen was sie dir sagen, auf jeden Fall wird dir für diesen Zeitraum schon einmal kein ALG - 1 mehr zustehen, wenn das ganze nicht über die Agentur für Arbeit läuft.
Denn sobald du dann wöchentlich 15 oder mehr Stunden arbeitest bzw. dem Arbeitsmarkt nicht min. für 15 Stunden in der Woche zur Verfügung stehen kannst, hast du keinen Anspruch mehr auf ALG - 1.
Könntest dann nur versuchen ALG - 2 ( Hartz - lV ) beim Jobcenter zu beantragen und zu bekommen, aber auch hier würde ich das vorher alles abklären und mir das ggf. schriftlich geben lassen.