ALG 1 bei berufsbegleitender Ausbildung?

1 Antwort

Das ist keine gute Idee und ich rate dir davon ab, wäre Betrug und strafbar !

Du solltest das ganze mit der Agentur für Arbeit absprechen und sehen was sie dir sagen, auf jeden Fall wird dir für diesen Zeitraum schon einmal kein ALG - 1 mehr zustehen, wenn das ganze nicht über die Agentur für Arbeit läuft.

Denn sobald du dann wöchentlich 15 oder mehr Stunden arbeitest bzw. dem Arbeitsmarkt nicht min. für 15 Stunden in der Woche zur Verfügung stehen kannst, hast du keinen Anspruch mehr auf ALG - 1.

Könntest dann nur versuchen ALG - 2 ( Hartz - lV ) beim Jobcenter zu beantragen und zu bekommen, aber auch hier würde ich das vorher alles abklären und mir das ggf. schriftlich geben lassen.