Jobcenter – die neusten Beiträge

Meint ihr, meine Sachbearbeiterin beim Jobcenter würde sich darauf einlassen (Schule)?

(Langer Text)

Ich (w/24) werde meinen Realschulabschluss (über den zweiten Bildungsweg) in diesem Jahr nicht schaffen, weil ich in Mathe und Englisch auf 5 stehe und so nicht zur Prüfung zugelassen werde. Deswegen werde ich das Schuljahr wiederholen. Allein schon deshalb, damit in meinem Lebenslauf nicht steht, dass ich die Schule nicht mit einem Abschluss beendet hab.

Ich hab mal mit meinem Klassenlehrer gesprochen. Er meinte, dass er mal eine (volljährige) Schülerin in einem mittlere Reife Kurs sitzen hatte, die auch Geld vom Jobcenter bekam, die aber mit Vermittlungsvorschlägen und -versuchen in Ruhe gelassen wurde. Einzige Bedingung: Sie musste dem Jobcenter regelmäßig ihre Abwesenheits- und Notenliste zuschicken.

Meine neue Sachbearbeiterin ist zwar sehr nett, aber sie meinte bei unserem letzten Telefonat auch, dass es vorgesehen ist, meine Hilfsbedürftigkeit zu verringern oder sogar ganz zu beenden. Ich soll auch darüber nachdenken, eine Ausbildung anzufangen, in der ein Hauptschulabschluss reicht, aber das möchte ich absolut nicht. Oberste Priorität hat für mich der Realschulabschluss und bei zwei Fünfen muss ich eine ganze Menge aufholen. Mit Arbeit neben der Schule wäre ich überfordert, worunter meine Noten leiden würden und dann wäre auch dieser Versuch umsonst gewesen.

Und anscheinend ist es ja möglich, nur Schule zu machen, obwohl man ALG II bekommt mit entsprechenden regelmäßigen Nachweisen (siehe zweiter Abschnitt des Textes). Auf elternunabhängiges sowie reines Schülerbafög habe ich leider keinen Anspruch. Deswegen muss ich das eine Schuljahr und die kommenden Monate vor dem neuen Schuljahr noch mit finanzieller Unterstützung des Jobcenters überbrücken, denn ich will und muss mich komplett aufs Lernen konzentrieren, wenn ich den Abschluss mit maximal 1,5 machen will.

Meine aktuelle Eingliederungsvereinbarung läuft noch bis Anfang Juni, dann müsste eine neue aufgesetzt werden. In 2 Wochen hab ich ein weiteres Gespräch mit meiner Vermittlerin. Habt ihr eine Idee, wie ich sie davon überzeugen kann, mich die Schule ohne Job fertig machen zu lassen? Es ist ja nicht so, dass man mich umsonst finanzieren würde. Ich mache ja was, um nächstes Jahr in Ausbildung gehen zu können - nämlich einen möglichst sehr guten Realschulabschluss. Und mit meinen Noten und der Anwesenheitsliste sind sie immer im Bilde, wie gut ich mich in der Schule mache und ob es sich lohnt, mich dafür zu finanzieren.

Außerdem hab ich bei dem Wald- und Wiesenhauptschulabschluss, den ich über ein BVJ an einer Berufsschule gemacht hab, sowieso keine Chancen auf eine Ausbildung. Das Zeugnis mit seinen wenigen Fächern ist mir absolut peinlich. Hier nochmal das Zeugnis:

Fehlstunden: 19

Entschuldigte Fehlstunden: 10

Das ist doch kein klassischer, vernünftiger Hauptschulabschluss. Selbst als ich mich damit mal notgedrungen auf mehrere Ausbildungsstellen zur Verkäuferin beworben hab, bekam ich nie ein Vorstellungsgespräch. Aber ich möchte ja eh Tierpflegerin werden.

Bild zum Beitrag
Schule, Zukunft, Ausbildung, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Realschulabschluss, finanzielle-unterstuetzung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Auszug aus Bedarfsgemeinschaft, danach Kündigung - weiteres Vorgehen?

Guten Abend liebe Community!

Ich habe ein spezielles Anliegen, zu dem ich im Internet keine konkrete Antwort finden konnte.

Folgende Sache:

Meine Mutter bezieht ALG II, ich habe die ganze Zeit mein Abitur gemacht, mich dann allerdings von einem dualen Studium (ich besitze bereits die Fachhochschulreife) verleiten lassen. Nun habe ich mein Abitur mit einem Schnitt von 1,5 abgebrochen (ich weiß, dumme Entscheidung!). Ich habe in der Übergangszeit zum Studium bei dieser Firma ein Arbeitsverhältnis mit guter Vergütung angetreten. Ich bin also zum 01.04.21 ausgezogen in eine eigene Wohnung, da ich mir das leisten kann. Nun habe ich gemerkt, dass der Job eine absolut falsche Interpretation meinerseits war, weswegen ich dort innerhalb der Probezeit gekündigt habe und den Schulbetrieb wieder aufnehmen. Das ist auch alles schon geklärt! Die Frage ist jetzt allerdings folgende: Natürlich kann ich mir nun keine eigene Wohnung mehr leisten. Ich müsste also einen Antrag beim Jobcenter stellen, dass ich ebenfalls ALG II beziehen darf. Das ist ebenfalls kein Problem, wurde abgeklärt. Nun möchte ich allerdings nicht zurück nach Hause ziehen, sondern meine Wohnung, in der ich auch offiziell gemeldet bin, wohnen bleiben. Dazu müsste das Jobcenter allerdings die Miete zahlen. Ich bin 21 Jahre alt. Normalerweise darf man U25 nur mit Zustimmung des Jobcenters (Vorliegen wichtiger Gründe, diese liegen bei mir aber nicht vor) ausziehen. Ich habe diese Zustimmung aber nicht gebraucht, da ich mich ja gänzlich vom Jobcenter abgemeldet habe. Die Frage ist nun: Da ich ja offiziell ausgezogen bin und damit keine Pflichtverletzung beim Jobcenter entstand - muss ich nun wieder zurückziehen, oder darf ich in meiner Wohnung bleiben, trotz dass ich U25 bin, da ich ja offiziell ausziehen durfte und zum anderen bei der Antragstellung, also jetzt, keine Sozialleistungen beziehe. Die Kosten der Wohnung unterbieten im Übrigen bei Weitem den Satz, den das Jobcenter bereit ist zu zahlen. Daran läge es also nicht. Es kommt nur darauf an, ob ich meine Wohnung behalten darf oder trotzdem wieder zurückziehen muss. Im Internet steht zu exakt diesem Sachverhalt nichts. Aktuell warte ich auf Rückruf des Jobcenters, aber ich müsste es zeitnah wissen und auf deren Rückruf ist nicht immer so Verlass. ;-)

Besten Dank für eure zahlreichen Antworten bereits vorab und bleibt alle gesund!

Viele Grüße
Holz123

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Kostenübernahme, Ausbildung und Studium

Brief vom Jobcenter (Anhörung zur Aufrechnung)?

Hallo, Das Jobcenter hat vorher von uns eine Rückerstattungsbescheid gefordert. Wir haben dann eine Klage gegen diesen Bescheid erhoben. Das Jobcenter hat den Widerspruch zu unrecht abgelehnt , und die Entscheidung wurde nochmals vom Gericht geprüft. Heute kam dieses Brief vom Jobcenter (Anhörung zur Aufrechnung) s. Text unten (kann jemand bitte uns erklären was genau damit gemeint? heißt das, dass unsere Klage als unbegründet zurückgewiesen wurde.... Ich weiß nicht warum müssen wir uns zum Sachverhalt äußern und was soll sollen wir dem Jobcenter mitteilen......

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

((((((Sie beziehen derzeit Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II - von dem Jobcenter. Gleichzeitig bestehen gegen Sie die im Folgenden im Einzelnen angegebenen Erstattungs- und/-oder Ersatzansprüche Ihres Jobcenters. Es wird daher geprüft, ob die sich gegenüberstehenden Forderungen im Wege der Aufrechnung (§ 43 SGB II) wechselseitig getilgt werden können.

Vor der Entscheidung über die Vornahme einer Aufrechnung gegen Ihren aktuellen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II erhalten Sie hiermit Gelegenheit, sich bis zum 04.04.2021 bei Ihrem Jobcenter zum Sachverhalt zu äußern (§ 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X).

Mit dem Bescheid vom 23.11.2020 wurde Ihnen mitgeteilt, dass gegen nachfolgend genannte Personen Forderungen wie folgt bestehen: ………………………………………………………..

Das Jobcenter ist verpflichtet, wirtschaftlich im Sinne der Bundeshaushaltsordnung zu handeln. Hierzu gehört - auch im Interesse der Gemeinschaft der Steuerzahler -, bestehende Forderungen vollständig und zeitnah zu erheben, sowie diese mit den zur Verfügung stehenden Mitteln beizutreiben. Es ist daher beabsichtigt, nach Ihrer Rückäußerung darüber zu entscheiden, ob mit vorstehend genannter Forderungssumme gegen Ihre laufenden Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II in der gesetzlich vorgesehenen Höhe aufgerechnet wird.

Ich bitte Sie, sich hierzu bis zum 04.04.2021 zu äußern. )))))

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Recht, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

Bekommen Jobcenter SB Provisionen?

Moin,

ich habe eine Frage bezüglich JC Mitarbeitern.... vielleicht kennt sich jemand aus oder arbeitet sogar dort.

Ich habe bis heute im Jobcenter Kundenservice (telefonie) nur gute Erfahrungen mit den Mitarbeitern gemacht. Die Damen und Herren waren freundlich, hilfsbereit und einige hatten sogar viel Humor. Sobald sich eine Sachbearbeiter*in (SB) telefonisch gemeldet hat waren die immer zickig, launisch und das wohlergehen von mir einem „Kunden“ war denen komplett egal. Auch dass ich ein Kind alleine betreue, hat KEINEN interessiert. Mir wurde gesagt, dass ich Jobangebote erhalte obwohl ich mehrfach gesagt habe, dass mein Kind (2) frühestens nächstes Jahr mit 3 in eine Kita geht oder allgemein von jemandem aus der Familie etc. betreut wird. (Ich möchte dieses Jahr noch eine Kur machen und sehe es auch nicht ein MEIN Kind vorzeitig irgendwo reinzusetzen, da sie noch nicht redet und ich ab Herbst mit ihr eventuell zum Logopäden muss). Solange übernehme ich alleine die Betreuung und stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. (Aufgrund der Schwangerschaft wurde mein Arbeitsvertrag nicht verlängert, sonst wäre ich auch 3 Jahre in Elternzeit gewesen)

Nun meine Frage sind die Sachbearbeiter wirklich so verbittert oder bekommen die eine Provision wenn sie „Kunden“ irgendwas an Arbeit reindrücken.

und vorallem dürfen die das? Ich schwanke noch eine Ausbildung zu machen oder sogar nochmal zur Schule zu gehen um einen besseren Abschluss zu machen, da ich damals mit 18 so naiv ich auch war die Schule kurz vor der Realprüfung verlassen habe. Es ist doch meine Sache was ich mache solange ich was mache oder? Ich möchte schließlich ein Vorbild für mein Kind sein und natürlich nicht in irgendeine unterbezahlte Arbeit reingequetscht werden nur damit das Jobcenter einen Kunden weniger hat der dem Staat auf der Tasche liegt.

Falls das wichtig ist, jetzt bin ich 25

Selbstbefriedigung, Hartz IV, Jobcenter, Kinderbetreuung

Werden die höheren Nebenkosten vom Jobcenter übernommen, wenn die Kaltmiete dafür niedrig ist?

Ich müsste seit ca. einem Jahr aus meiner Wohnung raus,werde aber noch geduldet da ich nichts neues gefunden habe.

Nun habe ich eine Wohnung gefunden,die mir sehr zusagt,allerdings wird dort alles mit Strom betrieben(Heizung,Warmwasseraufbereitung etc.).

Da ich eine Ausbildung mache,die zwar vergütet wird aber nicht ausreichend,stehen mir noch Leistungen vom Jobcenter zu. Die Kaltmiete liegt 150€unter dem Mietspiegel(350€),den das Jobcenter übernehmen würde(bis 500€ wird übernommen),dafür gibt es aber eben den hohen Strompreis. Und Strom wird an sich vom Jobcenter ja nicht übernommen(Heizkosten durch Strom können pauschal beantragt werden etc. aber anscheinend muss man trotzdem einen hohen Anteil selbst bezahlen).

Nun ist meine Frage:Könnte ich meine Vermieter drum bitten,einen höheren Preis für die Kaltmiete zu verlangen,dass das Amt mir den vollständigen Betrag(500€) auszahlt und ich davon einen Teil der Stromkosten decken kann?

Oder kann das Amt sagen,dass durch die niedrige Kaltmiete mir die Wohnung auch trotz der hohen Nebenkosten übernommen wird?

Ich muss bevor ich umziehe, den Mietvertag dem Jobcenter vorlegen,damit dieses mir die Kosten bewilligen kann.Ich fände es halt unfair wenn man sagt zusammen betragen die Kosten 550€ für die Wohnung aber es werden mir nur 350€ gewährt weil die Kaltmiete eben so niedrig ist aber jemand der vielleicht eine Kaltmiete von 500€ hat kriegt alles bezahlt...

Zumal ich gerade in einer Wohnung der Wohnungslosenhilfe lebe und sie auch Interesse daran haben,dass ich umziehe..

Wohnung, Miete, Recht, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen

Antrag (ALG II) abgelehnt obwohl Zahlungen erfolgt sind?

Hey,

leider wurde mein Arbeitsverhältnis am 08.02.2021 seitens des Arbeitgebers gekündigt. Habe keine direkten Gründe erfahren...

Wie es sich gehört, habe ich mich dann direkt an das Jobcenter bzw. meinen Sachbearbeiter gewendet. Hatte von Januar 2020 bis Oktober 2020 ebenfalls ALG II bezogen und zusätzlich dank des Bildungsgutschein den LKW Führerschein erworben.

Jedenfalls habe ich ja jetzt einen neuen Antrag bzw. eine Verlängerung auf ALG II gestellt, was jedoch am 05.03. mit folgender Begründung abgelehnt wurde: "Mit den von Ihnen nachgewiesenen Einkommensverhältnissen (§ 11 SGB II) sind Sie nicht hilfsbedürftig im Sinne des SGB II. Sie haben deshalb keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Das Ding dahinter ist, dass ich schon so sehr wenig Geld besitze (gerade mal an die 2.100 €) und kein Einkommen mehr erziele, da ich Arbeitslos bin. Dann sind noch Anhänge von Berechnung der Leistungen für Januar & Februar enthalten. Ebenfalls habe ich für die monat März Zahlungen i.h.v. 400 Euro irgendwas vom jobcenter bekommen .. obwohl das abgelehnt wurde?

Jedenfalls:

ich bin Arbeitslos und habe keinerlei einkommen. Ich kann nicht nachvollziehen, warum der Antrag abgelehnt wurde? Nur weil ich noch für Januar & Februar mein Gehalt bekommen habe oder was? Ist das rechtmäßig?

Ich bin 22 und lebe bei meinen Großeltern.

Recht, ALG II, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

Plötzlich Bedarfsgemeinschaft trotz Nachweis der Trennung?

Guten Tag!

Ich lebe mit meinem Sohn (3 Monate alt)

In der Wohnung meines Exfreundes (Vater des Kindes)

Wir hatten uns schon kurz vor erfahren über die Schwangerschaft getrennt.

Daraufhin wurde beim Jobcenter, von dem ich leider aktuell ALG II beziehe, (wollte letztes Jahr, bach 2 Jahren privater Pflege eine Weiterbildung machen, was sich dann durch Corona verschoben hst und mit dem Mutterschutz nicht vereinbar gewesen wäre) die Feststellung der Trennung durchgeführt und mein Exfreund hat auch unterschrieben dass wir nichtmehr zusammen sind, er mir aber das Zimmer in dem ich lebe, weiter zur Verfügung stellt, da er den Platz alleine nicht braucht. (ER IST EIGENTÜMER)

So weit, so gut, es wurde alles anerkannt und mir sogar geraten einen Mietvertrag zu machen und Miete zu beantragen (RAT VOM JOBCENTER SELBST!) , damit ich nach der Geburt nicht plötzlich auf der Straße stehe, sollte ihm was nicht passen.

Ich habe also ganz normal weiter mein Geld erhalten für mich und meinen Sohn, denn nach der Trennung und KEINER gemeinsamen Wirtschaft, möchte ich mich natürlich NICHT finanziell von ihm abhängig machen, nur weil ich noch hier wohne und ein Kind von ihm habe!

Dass der Unterhalt eventuell angerechnet wird, ist verständlich aber:

Jetzt will die Dame uns plötzlich doch als Bedarfsgemeinschaft eintragen und das ab Geburt des Kindes.

Verstehe die Welt nichtmehr, wenn es doch anerkannt war ....

In einer WG muss ich doch auch nicht von den anderen Bewohnern leben?

Und genau so leben wir.

Kann jemand helfen?

Liebe Grüße

Jobcenter

Maßnahme antreten trotz einem Minijob?

Ich habe bei der Berufsberatung seit 2 Jahren ein psychologisches Gutachten Ich hatte damals Probleme mit meinem "Psycho-Ex" und hatte danach eine depressive Phase. Ich traute mich meiner Berufsberaterin an und daraufhin wurde dieses Gutachten erstellt. Mir wurde eine bessere Unterstützung versprochen. Ich zog vor einem Jahr um und mir ging es danach um einiges besser. Meine neue Berufsberaterin leitete mich auf eine Maßnahme hin, wo es psychologische Unterstützung gibt. Die konnte ich aber bisher nicht antreten, weil Corona ins Spiel kam und alles schließen musste. Ich blieb mit meiner Beraterin telefonisch in Kontakt und ich soll die Maßnahme antreten, sobald sie wieder geöffnet ist.

Jetzt ist es aber so, dass ich einen Nebenjob angenommen habe. Ich trage nun jede Woche Do und Fr Prospekte aus. Somit habe ich einen kleinen Zuverdienst zum Hartz4 und das Austragen macht mir viel Spaß, ich komme raus und in Bewegung. Das tut mir sehr gut. Ich möchte das ungern wieder kündigen, wenn ich diese Maßnahme antreten soll. Ehrlich gesagt, halte ich das nicht mehr für nötig und ich habe keinen Bock auf diese Maßnahme, weil ich für mich der Meinung bin, diese depressive Phase schon lange überwunden zu haben. Ich möchte auf dieses Geld, was ich jetzt verdiene auch nicht verzichten. Aber da ja immer noch dieses Gutachten vorliegt, komme ich wohl aus der Sache nicht so einfach raus... Was kann ich denn machen?

Agentur für Arbeit, ALG II, Berufsberater, Hartz IV, Jobcenter, Maßnahme

Meistgelesene Beiträge zum Thema Jobcenter