Wohnung vom Amt übernehmen lassen als Azubi?

5 Antworten

Nein. Noch sind Deine Eltern zuständig.

Nein.

Ich weiß, dass das schwer zu verstehen ist, weil man dein Eindruck hat, als wenn in Deutschland alles bezahlt würde, aber das hier nicht.

Kann auf Antrag erst einmal bewilligt und übernommen werden, wenn die Familie und du schon im Leistungsbezug steht oder die Voraussetzungen erfüllen würdet und dein Aus - und Wegzug ausbildungsbedingt notwendig wäre und die Kosten nicht selber getragen werden können.

Das solltest du aber vor einer Vertragsunterzeichnung mit dem Jobcenter regeln und dir das am besten dann auch schriftlich bei Zusage bestätigen lassen.

Später müsstest du dann vorrangig in einer dualen Erstausbildung BAB - ( Berufsausbildungsbeihilfe ) bei der Agentur für Arbeit beantragen, dazu findest du im Internet auch einen kostenlosen BAB - Rechner.

Nach deinem Auszug unter 25 steht dir dann auch dein Kindergeld von derzeit min. 219 € zu, wenn du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Nein. Deine Eltern sind für dich unterhaltspflichtig - das musst du also mit Ihnen besprechen. (Zudem sollte es auch bis August kein Problem sein dir über Nebenjobs so viel zu verdienen, dass du 2-3 Monate die Miete vor der Ausbildung übernehmen kannst ;) )

Das "Amt" ist nicht dazu da private Wünsche zu erfüllen. Wenn du meinst du brauchst schon Monate vor der Ausbildung unbedingt eine Wohnung, musst du selber zusehen wie du das bezahlst.