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Maßnahme abbrechen, BAB und jobcenter?

Hallo,

Seit Anfang April bin ich in einer Maßnahme, die mir das Jobcenter vorgeschlagen hat. Ich musste Berufsausbildungsbeihilfe (bab) beantragen und dies wurde Ende Mai bewilligt. Auch Ende Mai bekam ich ein Schreiben vom Jobcenter, dass ich statt 677€ für Miete und sonstige Leistung nur noch 160€ für die Miete bekomme, weil ich Anspruch auf 585€ BAB habe und bekomme. Für die Monate April und Mai hat das Jobcenter eine Rückzahlung bekommen. Alles schön und gut, aber ich hab dann Ende Mai bzw Anfang Juni für Juni die 160 Euro bekommen, aber nicht die 585€ bab. Ich hab bei der Agentur für Arbeit angerufen und die meinten für Juni kommt das Geld Ende Juni. Ich musste Anfang Juni meine Miete von 465€ zahlen und bin jetzt 300€ im Minus auf dem Konto. Wie soll ich mich für den Monat Juni ernähren? Ich habe schon gefragt, ob es möglich wäre das BAB Anfang des Monats für den Monat zu bekommen, aber die meinten es ist so geregelt. Das Jobcenter hab ich meine Situation geschildert und die meinten es ist die Aufgabe der Agentur für Arbeit. Ich habe keine Familie bei der ich mich finanziell unterstützen lassen kann.

Also meine erste Frage ist: Was kann ich tun, damit ich im Monat Juni nicht verhungern muss?

Nächste Frage wäre, was passiert, wenn ich die Maßnahme abbreche? Ich habe die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben und es kam auch nichts von denen warum ich sie nicht unterschrieben habe, also habe ich es dabei belassen. Jetzt ist es so, dass mir die Maßnahme überhaupt nichts bringt und es mir psychisch nicht gerade gut geht. (Familien Mitglieder gestorben uvm). Außerdem mach ich nicht viel mehr in der Maßnahme, als das was ich vorher gemacht habe. Praktika suchen, Bewerbungen schreiben.

Wenn ich die Maßnahme jetzt Anfang Juni abbreche, wie händelt sich das mit dem BAB und meinen Leistungen? Werde ich sanktioniert? Bekomme ich weiterhin Leistungen vom Jobcenter?

Danke im Voraus

Jobcenter, Maßnahme, Ausbildung und Studium

Werde ich vom Jobcenter (Hartz4) nicht mehr so schnell weggkommen?

Bei mir hat ein neuer Lebensabschnitt begonnen. Das Jobcenter hat mir vor einigen Wochen mit 23 den Umzug genehmingt. Normalerweise müssen die Eltern bis 25 Unterhalt zahlen oder Unterkunft stellen, aber bin ein Härtefall und habe nun eine eigene Wohnung bekommen.

Ich bin zumindest froh, dass ich nicht obdachlos werde, allerdings mache ich mir Gedanken, ob ich in meinem Alter (24) jemals wieder von Hartz4 weggkomme.

Ich habe eine schwierige Vergangenheit. In der Zeit von 2016 bis 2020 musste meine Mutter immer Antrag mit mir im Jobcenter stellen. Ich hatte auch mal mehrere Betreuer. Es gab aber immer wieder Probleme, und die Bezüge wurden öfter eingestellt. Ich habe so Schulden unter anderem bei der Krankenkasse aufgebaut...

In den letzten Jahren hatte ich also immer wieder Termine im Jobcenter. Es ist aber nichts geworden und ich bin nicht weiter gekommen. Abgesehen von Gesprächsterminen ist weiter nichts passiert (keine Maßname, uws...), wurde aber oft sanktioniert.

Das Einzige was ich vorweisen kann ist ein Hauptschulabschluss von 2013 ohne Quali. Da ich vom Jobcenter nichts bekam, arbeitete ich zeitweise in mehreren Minijobs. Im Lebenslauf sind diese Minijobs aber wohl kaum relevant.

Zumindest bekomme ich nun seit ein paar Wochen die volle Regelleistung. Ich hatte auch schon Termine im Jobcenter. Nun weiß ich nicht, wie es weitergehen soll.

Vom Jobcenter konnte mir nur vorgeschlagen werden, in Maßnahmen zu gehen, oder eine Ausbildung am 2. Arbeitsmarkt z. b. in einem BBW zu machen. Da ich psychisch krank bin wird meine Erwerbsfähigkeit bezweifelt, also muss ich zum ärztlichen Dienst, sobald das mit Corona vorbei ist...

Mit wurde also bewusst, dass ich wohl nicht mehr so schnell vom Jobcenter weggkomme und wohl längere Zeit von Hartz4 leben werden muss. Selbst wenn die meinen, dass ich erwerbsfähig bin und eine Ausbildung in so einem BBW machen muss... Ich würde dann ohnehin noch bis ich 27 oder 28 wäre, auf das Jobcenter angewiesen sein.

Sollte ich nicht mitwirken, kann ich maximal um 30% sanktioniert werden. Ich müsste in diesem Fall wohl dauerhaft von monatlich 300 € leben müssen.

Dann gäbe es noch die Option, dass ich als erwerbsunfähig eingestuft werde und womöglich erst mal zum Sozialamt verwiesen werde. Dann würde ich wohl für den Rest meines Lebens auf das Amt angewiesen sein.

Ehrlich gesagt bin ich froh, dass ich es überhaupt so weit geschafft habe. Nach einem Psychiatrieaufenthalt hätte mir wohl beinahe die Obdachlosigkeit gedroht. ICh sah dort schlimmere Fälle von Menschen in meinem Alter die obdachlos waren. Trotz allem sollte ich mir bis auf Weiteres Gedanken um meine Zukunft machen.

Was glaubt ihr, wo mich mein Lebensweg hinfüren wird?
Es ist erst mal so gut wie es ist 100%
Wahrscheinlich irgendwann in die Obdachlosigkeit 0%
Ich werde wohl dauerhaft vom Jobcenter leben 0%
Hartz4 forever... 0%
Recht, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro, Umfrage

Jobcenter aufhebungsbescheid missverständlich?

Ich bin aus privaten problemen mit schulden machen weggezogen, hab mein JC Bescheid gegeben und bin allen nachgekommen, jetzt habe ich so ein brief bekommen 8 seiten lang und ich verstehe gar nix.

Also erst steht ;Aufhebung der Bescheide vom 17.05.20 , 21.11.2020 ,17.05.2021

die Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB X werden ab dem 01.06.21 ganz aufgehoben.

Grund für die Aufhebung der Entscheidung:
Umzug und dadurch wechsel der Zuständigkeit.

Sie ziehen zum 01.05.2021 um örtlich zuständig ist der Träger, in dessen Zuständigkeitsberreich Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben(Paragraph 36 SGB2). Da Sie ab 01.5.2021 nach so und so umziehen, ist ab 01.05.2021 Jobcenter soundso für sie zuständig.

Diese Entscheidung beruht auf Paragraph 40 Absatz 1 und 2 SGB II und paragraph 330 Absatz 3 des Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) in Verbindung mit paragraph 48 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) und paragraph 6, 36.

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Die Bescheide vom 17.05.20, 21.11.2020 und 17.05.21 waren alle samt änderungsbescheide.

der vom 17.05.2020 beinhaltet;

Sehr geehrte Blabla, ich bewillige ihnen für die Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021

folgende leistungen:

monatlicher gesamtbetrag für juli 2020 bis juni 2021 in Höhe von €

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der bescheid vom 21.11.2020

Änderungsbescheid

Sehr geehrte Blabla,

für Sie ändert sich die Höhe der Leistungen um nach dem zweiten Buch usw.

Monatlicher Gesamtbetrag für Januar.21 bis Juni.21 €

Die leistungen werden monatlich im vorraus bezahlt.

Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide werden insoweit zum 01.01.2021 aufgehoben.

Begründung;

Ihr Leistungsfall wird ab dem 01.01.2021 aufgrund folgender Änderung neu berechnet:

blablabalaba

In dem vom deutschen Bundestag am 05.11.2020 beschlossenen Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe wurde das und das beschlossen.

So und jetzt eben dieser aktuellste Bescheid anbild.

Dabei ist keine Berechnung nichts, gar nichts nur 9 Seiten Belehrungen.

Also ich bin davon ausgegangen das wenn ich umziehe dies mitteile und dann ein monat zu viel bezahlt bekommen habe, ich das zurück zahlen muss, selbst verständlich.

ich habe sogar noch ein stückweit erklärt in einem brief warum ich umgezogen bin und das musste fix gehen (u.a. sind es schwerwiegende gründe ich war in gefahr)

und habe meine NEUE Telefonnummer für Rückfragen hinterlassen aber nix kam.

Bedeutet das die heben mir rückwirkend alles Geld auf? Das geht nämlich aus dem Blättern gar nicht hervor !

Ab dem 01.6.21 wäre mein Alg 2 ausgelaufen und ich bin zum 01.5. umgezogen.

also ist ein Monat differenz.

Es steht noch dabei ich kann widerspruch einlegen, innerhalb eines Monats.

Kennt sich wer hier aus, bedeutet das ganz einfach jede Geldleistung wurde aufgehoben? Ohne das die mir irgendwas vorrechnen im Brief?
hier ist die zweite Seite:

KENNT SICH WER AUS HILFE

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Recht, ALG II, Hartz IV, Jobcenter

Umzug während Umschulung?

Hallo Leute ich gehe am Dienstag zum Jobcenter um mein Bildungsgutschein abzuholen für eine Umschulung in Fachinformatik Systemintegration. Die Wohnung in der ich jetzt lebe oder besser gesagt angemeldet bin ist die Wohnung von meinem Vater. Er ist leider vor ein und halb monaten verstorben. Ich bin auch nicht unter 25 muss ich erwähnen kurz nebenbei. Ich will jetzt eine eigene Wohnung, aber wenn ich Umziehe oder mich Ummelde habe ich Angst das dass neue Jobcenter die Umschulung nicht weiter Finanziert. Ich war auch beim Berufspsychologen und er hat auch für die Umschulung zugestimmt. Und es ist nicht mal so das der Umzug weit wäre sondern nur ein anderer Gebiet und Fahrtkosten wären auch gleich wenn nicht sogar weniger. Bitte sagt mir mal einer wie es aussieht nach einem Umzug. Das mit genehmigen lassen und alles weis ich und der Umzug ist auch genehmigt soweit da ich ja eine eigene Wohnung möchte. Wird dann aber der neue Jobcenter die Umschulung weiter Finanzieren. Bitte helft mir mal. Ich will jetzt den Bildungsgutschein holen weil die Kurse jetzt Beginnen. Ich kann nicht auf einen neuen Arbeitsvermittler warten und mit ihm nochmal alles durch gehen, dass weiß mein derzeitiger Vermittler auch. Wird das Jobcenter es einfach weiter übernehmen oder wird es Probleme geben. Ich denke nicht weil es ja ein Gutachten gibt das besagt das ich es machen kann und dieses Jobcenter ja zugestimmt hat. Wird es dann so einfach übernommen vom neuen Jobcenter??????

Umzug, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Fachinformatiker, Hartz IV, Jobcenter, Umschulung, Fachinformatiker Systemintegration, Ausbildung und Studium

Muss ich den Termin beim Jobcenter wahrnehmen?

So folgendes..

Ich bin krankgeschrieben bis nächstes Jahr von einer Amtsärztin (ich war schon einmal bei ihr und davor bei einem anderem, die haben mich immer mindestens ein halbes oder ein ganzes Jahr krankgeschrieben..) , wo das Jobcenter mich hingeschickt hatte,dass heißt ich bin nicht erwerbsfähig. (kann keine 3 Stunden arbeiten am Tag..)

Die Amtsärztin meinte das die mich dann ein Jahr in Ruhe lassen, damit ich mich auf mich und meine Gesundheit kümmern kann usw.

Nun ist es so das ich einen Termin vom Jobcenter bekommen habe,muss ich diesen Wahrnehmen?

Ich bin mir unsicher und weiss genau das meine Fall Managerin mich wieder auf dem Kicker hat und mich demütigen will... Was soll ich machen?

Sie hatte mich auch schonmal genötigt etwas zu unterschreiben was ich nicht wollte und ist bei Einzelgesprächen nicht nett und glaubt mir nicht das ich Krank bin.

Außerdem meinte sie letztes Jahr noch das wenn ich nochmal krankgeschrieben werde von der Amtsärztin wir uns nicht mehr wiedersehen und ich vom Gesundheitsamt Geld bekomme... Dies ist ja der Fall aber ich bin trotzdem noch dort.. Ich Blicke da einfach nicht durch..

Ich weiss auch nicht was sie jetzt auf einmal wieder mit mir besprechen möchte bzw. muss, da ich erst im Januar bei der Amtsärztin war..

Es wäre echt schön wenn mir hier irgendjemand helfen könnte oder Tipps geben kann..

Gesundheit, Krankheit, Hartz IV, Jobcenter, Psyche, Amtsarzt, Termin, eingeschränkt, krankschreiben

August Maßnahme, wie sieht es aus mit dem Geld/Leistungen Jobcenter, wird angerechnet usw...?

Hallo, vielleicht kann mir ja jemand bei meiner Frage helfen:

ich fange ab 23.8. eine berufsvorbereitende Maßnahme an nur diesmal im Reha Bereich. Aktuell bekommen mein Freund und ich Hartz4 vom Jobcenter, und wir haben eine gemeinsame Tochter. Ich weiß zwar noch nicht wieviel Ausbildungsgeld ich dann während der Maßnahme bekomme aber ich habe mich schon etwas informiert und hab jetzt nen Knoten im Kopf. Wird dann mein ausbildungsgeld auf das Hartz4 meines Freundes angerechnet?? Ich bekomme ja dann wahrscheinlich gar nichts mehr vom Jobcenter und dann fall ich ja aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Mein Freund wird sicher noch was bekommen aber rechnen die das mit mein Geld dann an, auch wenn wir keine Bedarfsgemeinschaft mehr sind??

Und wie ist es dann mit der Miete, die beträgt bei unserer Wohnung 569€ monatlich, muss ich die dann komplett selbst zahlen oder wird dann trotzdem noch ein Teil übernommen weil mein Freund ja noch Leistungen vom Jobcenter bezieht???

Mache mir halt auch etwas sorgen das ich dann so wenig Ausbildungsgeld bekomme und wir am Ende dann nicht hin kommen wenn wir am Ende Miete und alles selbst zahlen müssen.

Hat da vllt schon jemand Erfahrungen und kann mir da vielleicht schon etwas sagen darüber wie es dann läuft

Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsagentur, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildungsgeld, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, bundesagentur, Maßnahme, Ausbildung und Studium

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