Mehrbedarf Jobcenter?

2 Antworten

Wenn Du das hast und nachweisen kannst, dann sollte dir ein Mehrbedarf von 10 % deines maßgebenden Regelbedarfs für den Lebensunterhalt bewilligt werden, bei einem Single z.B. wären das ab 2021 derzeit von 446 € und 10 % = 44,60 € pro Monat.

Suchst Du dir aus dem Internet einmal die ALG - 2 Veränderungsmitteilung, die kannst Du ausdrucken und ausgefüllt mit entsprechenden Nachweisen in Kopie ans Jobcenter schicken.

Wenn Du den Grund für den Mehrbedarf nachweisen kannst, dann sollte es keine Probleme mit der Bewilligung geben.