Kann ich mich bei der Polizei bewerben trotz Krankheit?
Guten Abend,
mal me Frage. Ich habe vor mich bei der Polizei zu bewerben für eine Ausbildung, aber ich habe gelesen dass die Morbus Crohn nicht dulden. Aber ich bin Medikamentenfrei seit der Diagnose und hab auch keine weiteren Beschwerden. Meint ihr ich kann mich trotzdem bewerben?
Achso und darf die Polizei eigentlich in meine Krankenakte Einsicht haben?
Danke schon mal im vorraus!! Mfg
6 Antworten
Natürlich darfst du dich bewerben.
Aber das Problem ist, das du bei der Einstellung und erst recht bei der Verbeamtung kern gesund sein musst.
Die Polizei darf auch Einsicht in deine Krankenakte nehmen. Und wenn du die Krankheit verheimlichst, hilft es dir auch nicht groß weiter ... den über kurz oder lang, wird das rauskommen und das kann zum rausschmiss führen.
Nein. So läuft es nicht. Dein Hausarzt muss eine Bescheinigung ausfüllen, in der er zu deiner Anamnese Auskunft geben muss. Um das tun zu dürfen, musst du ihn von seiner Schweigepflicht entbinden. Diese Entbindung ist Teil des Formulars.
Dazu kann dich niemand zwingen, aber wenn du es nicht tust, fehlt dir ein wichtiges Dokument für eine FORMGERECHTE Bewerbung. Ohne frist- und formgerechte Bewerbung kein Eignungsverfahren.
Du bist nicht die erste, die auf diese Idee kommt, das glaube mal. Es gäbe keine Absagen aus gesundheitlichen Gründen, wenn Mauscheln so einfach wäre.
Gruß S.
das kann zum rausschmiss führen.
Nicht kann, sondern wird. Werden später Dinge bekannt, die bei der Einstellung zur Untauglichkeit geführt hätten, und vorsätzlich verheimlicht wurden, wird derjenige aus dem Beamtenverhältnis entfernt.
Das ist nicht richtig. NIEMAND, wirllich NIEMAND darf Einsicht in meine Akte nehmen außer der Arzt, dem sie gehört und mir selbst.
Nichtmal die Krankenkassen haben EINBLICK in ärztliche Akten.
Aber man muss den Arzt bezüglich einiger Dokumente von seiner Schweigepflicht entbinden. Dies gilt aber nur temporär und nur für dieses eine Dokument, indem der Arzt dann Angaben macht.
Gruß S.
Das stimmt, aber das Einverständnis muss man dummerweise geben, wenn man eingestellt werden will.
Thema: Freiwillige Pflicht
Ein Versuch ist es wert.Wenn du es nicht versuchst hast du schon verloren.
du musst die krankheit angeben. wenn dies nicht zugelassen ist, dann musst du dir was anders suchen.
Ich wollte mich damals bei der Feuerwehr bewerben und bin wegen eines Bandscheibenvorfalls auf die schnauze gefallen. Das ich keinerlei Einschränkungen mehr hatte, war leider auch egal :-(
In Berlin führt die Tauglichkeitsuntersuchung für die Feuerwehr auch die Polizei durch ...
Bei oder zu deiner Einstellung wirst du Angaben zu Vorerkrankungen und durchgeführte Operationen bzw. Krankenhausaufenthalte machen müssen. Die könntest du verheimlichen, sitzt aber dann auf einem Sprungbrett, denn wenn später eine Erkrankung bekannt wird, die deine Einstellung verhindert hätte, wäre sie bekannt gewesen, dann wirst du aus dem Dienstverhältnis entlassen. Ich denke, ein Verheimlichen hat sogar strafrechtliche Relevanz.
Genau so musst du Angaben über behandelnde Ärzte, z.B. den Hausarzt machen, und musst diese von ihrer Schweigepflicht befreien, damit deine Krankenhistorien bewertet werden können.
der polizei arzt untersucht einen auf chronische Krankheiten. Aber das können die eigentlich nicht rausbekommen wenn keine Symptome da sind