Jobcenter Brief etwas verwirrend bekomme ich nun Geld?

3 Antworten

Da wurde ein Bescheid aufgrund der Anrechnung von Urlaubsgeld aufgehoben.

Aufgrund der Anrechnung des Urlaubsgeldes solltest Du nun etwas weniger ALG 2 bekommen.

Wieviel Du genau bekommst, solltest Du dem Berechnungsbogen entnehmen können, den Du zusammen mit dem Änderungsbescheid erhalten haben müßtest.

Habe mit meiner Sacharbeiter gesprochen und gesagt sie soll es so machen das die Freundin bzw wir im Bedarf drin bleiben zwecks der Krankenversicherung der Verlobten.

Die Sachbearbeiterin hat sich an die rechtlichen Vorschriften zu halten und sollte wissen, wie das Urlaubsgeld anzurechnen ist.

'Abzusprechen' ist da grundsätzlich nichts.

Der vorige Bescheid ist aufgehoben. Dieses schreiben ist vermutlich dein neuer Bescheid, mit neuer Berechnung was dir zu steht auf einem extra Blatt.

Ja bekommt ihr und zwar für besagten Zeitraum nur diese 116 € und keine 235 € , vorausgesetzt Du verdienst in diesem Zeitraum nicht wieder mehr, dann würde es wieder eine Neuberechnung und einen Änderungsbescheid geben.

Wenn man im Leistungsbezug ein höheres Einkommen erzielt, oder eben wie in deinem Fall zusätzlich zum Erwerbseinkommen eine einmalige Zahlung bekommt und unter Berücksichtigung von Freibeträgen und evtl. weiteren absetzbaren Aufwendungen keinen Leistungsanspruch mehr haben würde, sollte dieses Einkommen einmalig im Monat des Zuflusses ( Zuflussprinzip ) auf den Gesamtbedarf angerechnet werden, dann muss dieses anrechenbare Einkommen zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum angerechnet werden.

Jason198 
Fragesteller
 09.06.2021, 14:42

Ich verdiene ein grundgehalt und habe netto immer 1364, aber es schwankt durch Zulagen, Ich werde auf dem bescheid automatisch immer mit 1500 Netto angerechnet, das wenn es mal zu einer überzahlung kommt, ich nicht zuviel zurück bezahlen muss, zudem würde ich einmalig Überzahlt und wir haben eine Rate von 100 Euro vereinbart ab Juli, nur diese steht nicht darauf, ich werde dan wohl von den restlichen 116 noch 100 abziehen müssen, aber egal Hauptsache die Krankenversicherung der Verlobte bleibt bestehen

Und danke für die ausführliche Antwort, auch wenn ich die letzten Sätze nicht ganz verstanden habe

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isomatte  10.06.2021, 08:24
@Jason198

Dann muss es ja nach einer gewissen Zeit einmal eine genaue Endabrechnung geben, wenn man Dir jeden Monat 1500 € Netto als Einkommen anrechnet, obwohl Du nur 1364 € Netto bekommst.

Sind ja dann immerhin jeden Monat 136 € die euch von euren Leistungen abgezogen werden und euch fehlen, wenn Du nicht mehr als diese 1364 € Netto verdienst.

Mit den letzten Sätzen ist folgendes gemeint !

Wenn man schon Leistungen vom Jobcenter bekommt, also schon im Leistungsbezug ist und dann z.B. wie bei dir eine Einmalzahlung zum normalen Einkommen dazu kommt und das gesamte anrechenbare Einkommen wäre dann höher als euer Gesamtbedarf, der euch ohne eigenes Einkommen zustehen würde, dann würde ja der Leistungsanspruch im Monat wo Du das Einkommen aufs Konto bekommst entfallen.

Damit das aber nicht passiert, muss das Jobcenter dann wie bei euch das anrechenbare Einkommen auf mehrere Monate ( im Regelfall 6 Monate ) verteilen, um den Leistungsausschluss zu verhindern, dann bekommt man eben für den besagten Zeitraum dann weniger Leistungen gezahlt.

Selbst wenn ihr jetzt nur diese 116 € bekommt und Du diese 100 € abgezogen bekommst, oder selber zahlst, würden ja immer noch 16 € gezahlt und somit dann auch die KV - der Partnerin.

Auch wenn man angenommen auf Plus minus Null kommen würde, oder ihr sogar etwas über eurem Bedarf haben würdet, müsste es dann trotzdem einen Teil vom Jobcenter geben.

Mal angenommen ihr hättet 50 € mehr als euch an Bedarf zustehen würde, dann müsste ja die Partnerin für ihren KK - Beitrag um die 200 € jeden Monat selber zahlen, den Du dann ja sicher zahlen müsstest, wenn sie selber kein Einkommen hat und keine Schulden anhäufen möchte.

Dann müsstest Du die Zahlung des KK - Beitrags nur dem Jobcenter nachweisen, dann müsste das Jobcenter den Differenzbetrag von 50 € über dem Bedarf bis zu den angenommenen 200 € KK - Beitrag an Euch zahlen, also dann angenommen 150 € im Monat.

Bitteschön

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isomatte  10.06.2021, 08:28
@isomatte

Und Du hast in deiner Frage einen Fehler, in Bezug auf den Anrechnungszeitraum !

In deiner Frage steht von 01.06.2021 - 01.11.2021 , tatsächlich geht dieser aber bis 30.11.2021 , also genau diese besagten 6 Monate, sonst wären es nämlich nur 5 Monate.

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