Weiterbewilligung , Antrag , Ärger?

3 Antworten

Ich vermute, daß Dein aktueller Bewilligungszeitraum abgelaufen ist und daß bislang kein Weiterbewilligungsantrag gestellt wurde?

Ärger gibt das nicht - es wirft höchstens Fragen auf.

Du mußt nur aufpassen, daß der Weiterbewilligungsantrag spätestens im Laufe des Monats gestellt wird, welcher direkt auf den abgelaufenen Bewilligungszeitraum folgt.

Dann entsteht, Bewilligung vorausgesetzt, keine Lücke in den Bewilligungszeiträumen.

Nein, bekommst du nicht.

Du musst nur damit rechnen, dass das Geld nicht pünktlich auf deinem Konto ist.

Wenn der Bewilligungszeitraum aber bereits abgelaufen ist, bekommst du nur Leistungen ab der Antragstellung. Wenn also am 31. Mai der Bewilligungszeitraum endete, dann hast du zwei Wochen verstreichen lassen, für die du kein Geld bekommst.

ararla 
Fragesteller
 14.06.2021, 21:00

Aber man bekommt ja für den ganzen Monat ?

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XLaCucarachaX  14.06.2021, 21:03
@ararla

Nein, das rechnen die Dir taggenau aus. Für den ganzen Monat würdest du erst wieder die Leistung für Juli bekommen. Im Juni hast du denen einen halben Monat geschenkt.

Stelle gleich morgen oder wenn du kannst heute noch online einen Antrag. Der muss nicht vollständig sein oder alle Unterlagen haben, doch das zählt als Antragstellung, ab der dir Leistung zusteht.

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GerdausBerlin  14.06.2021, 21:11
@XLaCucarachaX

Anders sieht es der Gesetzgeber. Dieser schreibt in SGB II § 37 Antragserfordernis Absatz 2:

(2) Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück.
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Warum solltest Du da Ärger bekommen ?

Dann gibt es halt verspätet Leistungen nachgezahlt, sollten dir diese zustehen und das im Regelfall ab dem 1. des Antragsmonats, könnte natürlich auch sein das dir dann Leistungen verloren gehen, wenn Du den WBA - erst im zweiten Monat nach Ende deines Bewilligungsbescheids stellen würdest.

Beispiel :

Dein Bewilligungsantrag wäre bis 31.05.2021 gültig gewesen, Du stellst den WBA - noch im Juni, dann würde es im Regelfall rückwirkend ab 01.06.2021 eine Nachzahlung geben, dann eben verspätet mit Zahlungsunterbrechung.

Würdest Du den WBA - aber erst im Juli stellen, dann ginge dir hier im Beispiel die Leistung für Juni verloren, weil im Regelfall eben rückwirkend erst ab dem 1.des Antragsmonats gezahlt wird.