Ausbildung Nebenjob BAB und ALG2?

4 Antworten

Das musst Du dann schon selber wissen, ob Du dich lieber auf deine Ausbildung konzentrierst, oder dir den Großteil deines Nebeneinkommens auf deine ca. 300 € ALG - 2 Aufstockung anrechnen lassen willst.

Im schlimmsten Fall könnte dir dann keine Aufstockung mehr zustehen, aber bei max. 450 € Brutto = Netto im Nebenjob dürfte das bei um die 300 € Aufstockung nicht der Fall sein, auch wenn Du dann nur noch ein paar Euro bekommen würdest.

Auf jeden Fall wären bis zu 450 € Brutto = Netto für dein BAB - kein Problem, an der Höhe des Anspruchs würde sich also nichts ändern.

Wenn dein BAB - und Kindergeld inkl. deiner Vergütung korrekt berücksichtigt werden, dann würde dein Brutto Nebeneinkommen zu deiner Bruttovergütung addiert, dadurch würde sich dann erst einmal dein Freibetrag auf Erwerbseinkommen schon etwas erhöhen.

Die ersten 100 € vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Wenn Du um die 500 € Nettovergütung auf dein Konto bekommst, dann hast Du etwas mehr als 600 € Brutto und darauf stünden dir dann z.B. derzeit 200 € an Freibetrag zu, die dann von den ca. 500 € Netto abgezogen und voraussichtlich um die 300 € anrechenbare Nettovergütung ergeben.

Dazu kommen dann BAB - und Kindergeld !

Würdest Du nun angenommen 450 € Brutto zuverdienen, dann würdest Du angenommen mit deiner Bruttovergütung auf 1100 € gesamt kommen und darauf stünden dir dann z.B. 290 € an Freibetrag zu.

Bekämst Du dann diese 450 € Brutto Netto ohne Abzüge auf dein Konto, dann würden diese im Regelfall zu deinen um die 500 € Nettovergütung addiert und dann diese um die 290 € Freibetrag von angenommen 950 € gesamtem Netto abgezogen und würden dann z.B. 660 € anrechenbares Nettoeinkommen ergeben.

Da dann das jetzige anrechenbare Netto bei angenommen nur um die 300 € liegen dürfte, würde bei einer ALG - 2 Aufstockung von um die 300 € der Leistungsanspruch sicher entfallen, denn damit würdest Du dann angenommen um die 60 € über deiner derzeitigen Aufstockung von um die 300 € liegen.

Kannst dir dann ja selber ausrechnen was Du dann mit deiner Nettovergütung + Brutto = Netto Nebeneinkommen + BAB - und Kindergeld hast und was Du jetzt derzeit inkl. deiner ca. 300 € Aufstockung hast.

Das kannst du vergessen den wen du einen Nebenjob machst sind die Leitungen von alg2 weg!

Bei einem 450€ Job werden 350 € abgezogen bzw 280€ wen du das mit den 20 % Regeln noch dazu nimmst! Aber das geht auch nur wen man Die Erlaubnis der Ausbildung Firma hat! Also besser für 100€ Dan das machen oder du versuchst was ehrenamtliches zu machen da darfst du 200€ behalten!

Auch 100 € Nebeneinkommen oder ein Ehrenamt würde dann nicht viel bringen, wenn schon auf andere Einkommen Freibeträge berücksichtigt werden, nur bei einem Ehrenamt hätte man dann 100 € mehr, da dann anstelle der 100 € Grundfreibetrag diese 200 € auf ein Ehrenamt treten würden.

Bei einem normalen Nebeneinkommen käme das erzielte Brutto zu seinem Brutto aus der Ausbildung, daraus würde dann der Freibetrag auf Erwerbseikommen nach § 11 b SGB - ll berechnet und dieser Freibetrag dann vom gesamten Nettoeinkommen abgezogen.

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Hinsichtlich des ALG 2 hast Du beim Minijob einen Freibetrag zwischen 100 € und 170 €. Der Rest wird leider vom ALG 2 abgezogen.

Immerhin jedoch 100 € bis 170 € mehr in der Tasche :)

Das stimmt schon aber ob sich das lohnt, wenn man für 450€ dann noch arbeiten geht, fragt sich

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@Mia1200

Lohnen tut es sich in der Hinsicht, daß man durch den Minijob bis 170 € mehr in der Tasche hat. Haben oder nicht haben ...

Ich weiß aber, was Du meinst, und insofern hast Du sicherlich Recht.

Wenn man im Minijob volle 450 € verdient, werden einem 280 € vom ALG 2 abgezogen. Das ist ein sehr hoher "Steuersatz" aber man sollte eben den Freibetrag sehen :)

Muß jede/r für sich selbst entscheiden ...

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Deine Aussage würde hier aber nicht zutreffen, da schon Freibeträge auf seine Vergütung berücksichtigt werden.

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bei einem 450 euro job wird alles über 170 euro abgezogen.