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Hartz4 Leistungen in Bedarfsgemeinschaft mit volljährigen, berufstätigen Kind(U25). Was ist nun richtig?

Hallo,

Meine Frage ist ob ein volljähriges Kind (noch aber U25) das in einer BG mit einem Elternteil wohnt, dann einen Vollzeitjob antritt, einen Anteil an Miete (natürlich würde das Kind von sich aus schon seinen Anteil der Nebenkosten abgeben) an seinen Elternteil angerechnet wird oder sogar das Kind unterhaltspflichtig wird?

Das Elternteil ist überzeugt davon das, je nach dem wie viel sein Kind verdienen wird, entweder der komplette Lohn des kindes angerechnet wird,also Elternteil auch komplett vom Jobcenter rausfällt und sein Kind somit für die beiden & Miete etc aufkommen muss. Oder das auf jeden Fall vom Lohn eine beträchtliche Summe angerechnet wird vom Jobcenter. Das Kind wird aber auch nur durschnittlich 1000-1200 netto verdienen. Kein Unmengen an Summen...

Aber auf mehreren sgb2 Internetseiten stand dagegen, dass wenn das Kind so viel verdient, dass es für sich selbst sorgen kann, es aus der BG rausfällt und nicht für die Versorgung beider und komplette Miete etc verantwortlich ist,auch wenn noch weiterhin zusammen in einem Haushalt gelebt wird,da Kinder nicht Unterhaltspflichtig sind gegenüber den Eltern. Die Leistungen vom Jobcenter würden für das Elternteil weiterhin gezahlt werden. Was ist richtig?

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Gesetzeslage, Hartz IV, Jobcenter, Kinder und Erziehung, SGB II, U25, Wirtschaft und Finanzen

Jobcenter will 2500€?

Auf dem ersten Papier steht:

Sehr geehrter Herr (MeinName)

die beigefügte Mehrfertigung erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Bitte beachten Sie, dass von ihnen keine Zahlungen zu leisten sind. Das beigefügte Schreiben ist lediglich zu ihrer Information bestimmt.

Mit freundlichen Grünen

Jobcenter (meine Stadt)

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Auf dem zweiten Papier steht:

Mehrfachfertigung
Erstattungsanspruch

Sehr geehrter Herr (Jemand der bei der Stadt arbeitet)

mit Schreiben vom XX.11.2020 habe ich für

(jetzt steht hier mein Name, meine Versicherungsnummer, meine Straße und Hausnummer und meine PLZ sowie Wohnort)

einen Erstattungsanspruch dem Grunde nach angezeigt.

Dem Obengenannten wurden von der gemeinsamen Einrichtung Jobcenters (meineStadt) für den Zeitraum von 3 Monaten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB 2 bewilligt.

Er hat jedoch Anspruch auf Sonstiges Einkommen für den oben genannten Zeitraum. Es besteht insoweit ein Erstattungsnapsuch für den oben genannten Zeitraum in Höhe von insgesamt 2.585,05 Euro (§§40 Absatz 1 Satz 1 und 40a SGB 2 i.V.m. $ 104 SGB X).

Der Erstattungsbeitrag on Höhe von insgesamt 2.585,05 Euro ist von ihnen wie folgt bis zum 02.07.2021 unter Angabe folgender Bankdaten und des persönlichen Verwendungszwecks zu überweisen:

(jetzt stehen da Bankdaten, aber unwichtig für diese Frage)

Ich bin echt verwirrt und wüsste nicht mal warum ich die 3 Monate Hartz 4 zurückzahlen soll, denn ich hatte nie eine Arbeit in dieser Zeit und hatte definitiv einen Anspruch auf das Geld, so wie aktuell noch. Da heute Freitag Abend ist und ich so schlau war gerade die Briefe zu öffnen, muss ich warten bis Montag früh um 8 Uhr bevor ich dort anrufen kann. Deswegen erhoffe ich mir hier ernstgemeinte Antworten.

Recht, Hartz IV, Jobcenter

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