Arbeitslosengeld?

2 Antworten

Euch steht zunächst für den besagten Zeitraum eine monatliche Aufstockung von 125,88 € zu, die wird prozentual auf dich und das Kind verteilt, siehe ganz unten im Bescheid.

Du hast ein zu hohes Erwerbseinkommen, deshalb so eine geringe Aufstockung vom Jobcenter.

Erstens wundert es mich das da kein Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt auftaucht und zweitens, dass dich das Jobcenter nicht aufgefordert hat vorrangige Leistungen zu beantragen, dass wären Wohngeld und Kinderzuschlag und natürlich Unterhalt vom Kindsvater bzw. Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt !

Denn wenn ich eure Aufstockung von 125,88 € nehme und dazu deinen Alleinerziehenden Mehrbedarf von 36 % deines maßgebenden Regelbedarfs von derzeit 446 € von 160,56 € zu den 125,88 € Aufstockung addiere, komme ich auf einen monatlich ungedeckten Bedarf von 286,44 €.

Alleine der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt für ein Kind unter 6 Jahren liegt derzeit bei 174 € und ab 6 bis Vollendung des 12 Lebensjahres bei derzeit 232 €.

Wenn Du also beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen würdest, weil der Kindsvater keinen Unterhalt zahlen will oder kann, dann würden euch derzeit nach Zahlung der 174 € Unterhaltsvorschuss vorerst nur noch 112,44 € bis zur Deckung eures Bedarfs fehlen.

Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für Wohngeld von der Wohngeldbehörde und Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit !

Alleine beim Kinderzuschlag wären derzeit theoretisch pro Kind mit Anspruch auf Kindergeld jeweils bis zu 205 € möglich, da würdet ihr sicher aus dem Leistungsbezug fallen, denn Wohngeld käme sicher auch noch dazu, dann hättet ihr ggf. mehr als jetzt.

Deshalb wundert es mich, dass Du nicht zur Beantragung dieser oben genannten vorrangigen Leistungen vom Jobcenter aufgefordert wurdest, denn die sind beim Einsparen eigentlich immer ganz schnell.

So, wie ich die Berechnung lese und verstehe, kommen monatlich 125,88 € zur Auszahlung.

Das Erwerbseinkommen ist hoch. Deshalb gibt's so wenig.

Mich wundert es das es überhaupt etwas gibt, denn erstens fehlt Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt fürs Kind und zweitens, müssen evtl. vorrangige Leistungsansprüche wie Wohngeld und Kinderzuschlag bei so einer geringen Aufstockung geprüft werden.

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@isomatte

Ich arbeite seid 2 Monaten mein Kind ist sehr oft krank und wenn die mich Kündigen, dann weiß ich nicht was ich machen soll, ich hoffe das ich das Geld am Jobcenter nicht zurück Zahlen soll, dann wird das sehr, sehr schwer sein.

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@verreisterNutzer

Wenn Du unverschuldet deinen Job verlieren würdest, dann bekommt ihr eben mehr Leistung vom Jobcenter.

Warum solltest Du dann etwas zurückzahlen müssen ?

Das wäre nur dann der Fall, wenn Leistungen zu Unrecht bezogen würden, weil man z.B.mehr Einkommen erzielt hat, als das Jobcenter zur Berechnung eures Bedarfs berücksichtigt hat.

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@isomatte

Ich weß nicht wie ist das ich habe angst vor, weil bi vor ich an dieser Arbeitsstelle anzufänge, ich habe in die letzte 5 Jahren nicht gearbeitet, ich hatte Gründe da für (ich habe ein Deutschunterricht bestanden, dann war ich länger zeit krank, dann hatte ich irgendwo arbeit angefängen, aber worde ich wieder krank, speter worde ich schwanger mit mein Sohn und bis zum April dieses Jahr war ich Arbeitslos und hatte kein Rechts auf Leistungen, weil ich die letzte 5 Jahren nicht gearbeitet habe. Jetzt habe ich wieder Recht auf Leistungen, weil ich arbeite, aber habe ich Angst vor, wenn die mich Kündigen was pasiern wird,angs vor habe ich, weil da habe ich auch ein bissen Probleme wegen öfter Krankschreibung und die shihten ich kann wegen der Kleiner zweite shiht nicht nur früh, natürlich habe ich bescheid gesagt, aber... Naja das ist lang und breit 😐😔

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@verreisterNutzer

Wie gesagt, wenn Du Leistungen nicht zu Unrecht beziehst bzw. bezogen hast, dann muss auch nichts zurückgezahlt werden.

Selbst wenn man dich auf Grund von einigen Krankschreibungen entlassen sollte, wäre das kein Grund das Du dann irgendwas zurückzahlen müsstest.

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Ja, genau so viel haben wir mit dem Kind beckomen 125,88€ , weil ich arbeite und bokomme Kindergeld 219€ Den Rest Runterlage Unterhaltsvorschus habe ich heute beantragt obwoll der Vater nicht bezahlen kann, weil Jobcenter haben gesagt wenn ich nicht Beantrage dann kürzen die mein Leistung ab. Für Wohngeld habe ich auch heute etwas beantragt und ich weiß nicht ob ich recht habe, oder nicht.

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Ja, das stimmt die Erwerbseinkommen ist hoch, aber wenn ich Krank schreibe zwei mal pro Monat wenn mein Kind krank ist dann bekomme ich viel weniger.

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@verreisterNutzer
aber wenn ich Krank schreibe zwei mal pro Monat wenn mein Kind krank ist dann bekomme ich viel weniger.

Durch Krankschreibung sollte man grundsätzlich nicht weniger Geld bekommen. Stichwort: "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall".

Vielleicht solltest Du Dich mit einer Arbeitslosen- bzw. mit einer Familienberatungsstelle vor Ort in Verbindung setzen.

Nach meinem Eindruck bist Du mit den Formalitäten in dieser Sache überfordert.

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@Agamemnon712

Ja, genau so ist das viel zu viel Runterlage und manchmal bin ich Übervordert, mit Kind Runterlage, zu Hause, und jetzt kommen weitere Runterlage, Wochnberechtigungschein da mit ich de Wochnung wecksel, weil zu toher, klein und unrenoviert ist. Ich danke euch allen 🌹🌹🌹🌹🌹🌹🌹

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