Jobcenter und FSJ, wie viel Geld bleibt mir?

2 Antworten

Ja, der Freibetrag ist seit 2021 von 200 € auf 250 € gestiegen, zumindest das wird schon einmal nicht als Einkommen vom Taschengeld auf deinen Bedarf angerechnet.

Gibst Du im Internet einmal ein ,, Fachliche Weisungen §§ 11 - 11 b SGB - ll " , auch wenn Du da nicht die aktuellen Weisungen von 2021, sondern nur von 2020 finden solltest, ist dieser bis auf die nun geltenden 250 € Freibetrag immer noch aktuell.

Da findest Du dann auch die Anrechnung von kostenloser Verpflegung usw.

Vom Taschengeld sind i.d.T. 250 € anrechnungsfrei.

Stimmt das?

Manche Frage lassen sich leider nicht pauschal mit Ja oder mit Nein beantworten.

Was das Jobcenter mit den 60 € und der unentgeltlchen Verpflegung 'macht', mußt Du abwarten.

Falls die 60 € (zunächst) angerechnet werden, sollte Widerspruch dagegen eingelegt werden. Es muß aber nicht zu einer Anrechnung kommen.

Beim Mittagessen würde ich an Deiner Stelle genauso vorgehen: abwarten und ggf. Widerspruch einlegen, falls Du es nicht konsumierst.