Jobcenter und FSJ, wie viel Geld bleibt mir?
Hallo :)
Das ist meine erste Frage hier, ich hoffe jemand kann mir helfen!
Ich wohne mit meiner Mutter zusammen, welche Alg2 bekommt, weshalb wir eine Bedarfsgemeinschaft sind. Nun fange ich im August ein FSJ an und bekomme 393,20€ Taschengeld und 60€ Geldersatzleistungen (für Fahrkarte) im Monat (insgesamt 453,20€). Außerdem bekomme ich dort eine unentgeltliche Verpflegung (Mittagessen).
Ich habe gelesen, dass der Freibetrag bei 250€ liegt und der Rest angerechnet wird. Auch habe ich gelesen, dass mir die 60€ Geldersatzleistungen nicht angerechnet werden, da ich diese ja für die Fahrkarte brauche. Stimmt das?
Und wie sieht es mit dem Mittagessen aus, wird dieses auch angerechnet? Ich meine gelesen zu haben, dass das auch angerechnet wird, aber ich weiß nicht wie viel. Bleiben mir also mit den Geldersatzleistungen 310€ von den insgesamt 453,20€?
2 Antworten
Ja, der Freibetrag ist seit 2021 von 200 € auf 250 € gestiegen, zumindest das wird schon einmal nicht als Einkommen vom Taschengeld auf deinen Bedarf angerechnet.
Gibst Du im Internet einmal ein ,, Fachliche Weisungen §§ 11 - 11 b SGB - ll " , auch wenn Du da nicht die aktuellen Weisungen von 2021, sondern nur von 2020 finden solltest, ist dieser bis auf die nun geltenden 250 € Freibetrag immer noch aktuell.
Da findest Du dann auch die Anrechnung von kostenloser Verpflegung usw.
Vom Taschengeld sind i.d.T. 250 € anrechnungsfrei.
Stimmt das?
Manche Frage lassen sich leider nicht pauschal mit Ja oder mit Nein beantworten.
Was das Jobcenter mit den 60 € und der unentgeltlchen Verpflegung 'macht', mußt Du abwarten.
Falls die 60 € (zunächst) angerechnet werden, sollte Widerspruch dagegen eingelegt werden. Es muß aber nicht zu einer Anrechnung kommen.
Beim Mittagessen würde ich an Deiner Stelle genauso vorgehen: abwarten und ggf. Widerspruch einlegen, falls Du es nicht konsumierst.