Bafög teilzeitjob und mit Mutter in einer BG?

1 Antwort

Auf den Bedarf deiner Mutter hat dein Einkommen keine Auswirkung, es sei denn Du hättest soviel anrechenbares Einkommen, dass Du deinen Bedarf damit decken könntest und dein Kindergeld dafür nicht oder nur noch teilweise benötigen würdest.

Dann würde das nicht mehr benötigte Kindergeld wieder zum Einkommen deiner Mutter und entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf ihren Bedarf angerechnet.

Sonst wird dein Einkommen nur auf deinen Bedarf angerechnet, da Du noch unter 25 und Schüler, Azubi oder Stundent bist, darfst Du seit Juli 2023 bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf deinen Bedarf angerechnet wird.

Darüber hinaus gelten dann weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Wenn Du also mit deiner Mutter alleine lebst und die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom bei 735 Euro liegt, läge der jeweilige Kopfanteil der Warmmiete bei 367,50 Euro pro Monat.

Bei dir kämen dann derzeit min.noch 451 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt ab 18 und unter 25 Jahren dazu.

Damit sollte dein Grundbedarf bei deiner Mutter bei derzeit min.um die 818,50 Euro liegen.

Deine Halbwaisenrente von 116 Euro + 250 Euro Kindergeld + angenommen dann 160 Euro Bafög - wären zusammen dann vorerst um die 526 Euro anrechenbares Einkommen.

Es würden dann vorerst immer noch um die 292,50 Euro bis zur Deckung deines Bedarfs fehlen.

Würdest Du nun angenommen im Monat auf 1100 Euro Brutto kommen, solltest Du mit Steuerklasse 1 um die 860 Euro Netto aufs Konto bekommen.

Zieht man davon den erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen von max. 538 Euro Brutto gleich Netto ab, blieben vorerst nur um die 322 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig.

Ab 538 Euro Brutto kommen dann aber bis zu 1000 Euro Brutto weitere 30 % an Freibetrag dazu, also von 462 Euro Brutto x 30 % Freibetrag = 138,60 Euro.

Von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % Freibetrag, bei 1100 Euro Brutto also weitere 10 Euro an Freibetrag.

Zusammen käme man dann auf um die 686,60 Euro an Freibeträgen.

Zieht man die von deinen angenommenen 860 Euro Nettoeinkommen ab, bliebe ein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen von um die 173,40 Euro übrig.

Mit den 250 Euro Kindergeld + 116 Euro Waisenrente + angenommen 160 Euro Bafög - und den angenommenen um die 173,40 Euro anrechenbares Nettoeinkommen käme man zusammen auf angenommen um die 699,40 Euro anrechenbares Einkommen.

Dein Bedarf sollte aber derzeit bei min.um die 818,50 Euro im Monat liegen, damit wäre dein Bedarf um etwa 119,10 Euro nicht gedeckt, wenn deine Mutter ihren eigenen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen nicht decken könnte.

Sie sollte dann für dich vom Jobcenter als Aufstockung immer noch um die 119 Euro für dich bekommen.

Solltest dann unter Berücksichtigung dieser Aufstockung und Kindergeld von 250 Euro wenn das deine Mutter und nicht Du bekommst, mit deiner Mutter noch ein angemessenes Kostgeld für deinen Kopfanteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom, Essen usw. vereinbaren.

Was Du dann noch übrig hast wäre deine und darf nicht auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet werden.

Munters 
Fragesteller
 17.04.2024, 20:16

Vielen Dank für die ausführliche Antwort, das werde ich mir alles merken. Im bafög hat man auch einen freibetrag von 538€,wirkt sich vielleicht dieser freibetrag auch auf das gesamteinkommen?

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isomatte  17.04.2024, 21:41
@Munters

Das Bafög - würde sich durch dein höheres Erwerbseinkommen ja zumindest entsprechend verringern, so wie Du es schon in deiner Frage geschrieben hast.

Du kannst zwar beim Bafög - einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, oder eben im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten entsprechend bis zur Grenze verdienen, dass hat aber dann nichts mit den SGB - ll Verordnungen zu tun.

Hättest Du kein Erwerbseinkommen unter Bürgergeld, dann blieben von deinem Bafög - nur pauschal monatlich 100 Euro Freibetrag, der Rest vom Bafög - wäre im Regelfall anrechenbares Einkommen.

Da Du aber jetzt schon Erwerbseinkommen hast, fällt dieser pauschale Freibetrag von 100 Euro auf dein Bafög - weg, dafür gilt dann der genannte erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen und darüber hinaus die weiteren Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Bitteschön

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