Wie wird BaföG mit Unterhalt berechnet?

6 Antworten

Da in erster Linie deine Eltern für deinen Unterhalt zuständig sind, wird der sich bestimmt nicht ändern, wenn du staatliche Gelder bekommst. Das siehst du richtig.

Nutzer9756 
Fragesteller
 24.10.2019, 12:28

Okay, dankeschön:)

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Was hat das Jugendamt mit deinem Unterhalt zu tun? Hat dein Vater noch einen Unterhaltstitel laufen bzw. eine Jugendamtsurkunde?

Und ja: BAföG gilt als Einkommen, wird also von der Unterhaltslast abgezogen. Genauso wie das Kindergeld!

Dir stehen mit eigener Wohnung 735,- Euro zu inkl. Kindergeld. Und BAföG dient nicht der Aufstockung, sondern ist vorrangig zu beantragen. Das bedeutet, wenn deine Eltern ein zu hohes Einkommen haben, dass du nicht den vollen Unterhaltssatz über BAföG beziehen kannst, dann sind deine Eltern wieder dran. Wobei BAföG gerade aufgestockt wurde, der Unterhalt bei den Eltern allerdings bei insgesamt 735,- Euro liegt.

Bekommst du also vom Amt nun 200,- Euro, dann müssen deine Eltern (je nach Leistungsfähigkeit) noch neben den 204 Euro Kindergeld 331 Euro "aufstocken".

Unterhaltsanspruch ist vorrangig. Die unterhaltspflichtigen Eltern müssen ihr Einkommen nachweisen. Erst DANACH wird über den BAFÖG-Antrag entschieden.

Nutzer9756 
Fragesteller
 24.10.2019, 12:29

Ja is ja alles schon passiert. Ich bekomme auch Bafög! In 2 wochen ca kommt der Bescheid wie viel es ist.

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Und wer bekommt das Kindergeld ?

Solltest ja normalerweise du bekommen, wenn du nicht mehr bei einem Elternteil wohnst, dass würde dann natürlich auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet und deine Eltern müssen je nach bereinigtem Nettoeinkommen dann weniger an dich zahlen.

Bekommst du nun Bafög - gezahlt, bedeutet dies ja das deine Eltern nach ihrem Einkommen nicht mehr zahlen müssen, du darfst aber die Erhöhung des max.möglichen Bafög - Satzes nicht mit deinem Unterhaltsanspruch laut Düsseldorfer Tabelle verwechseln.

Denn dieser ist, wenn ich mich nicht irre bei 735 € geblieben, deshalb wirst du nun Bafög - bekommen, weil dir ein höherer Bedarf nach dem Bafög - aber nicht nach der Düsseldorfer Tabelle zusteht.

Wenn du also deinen Bescheid über dein Bafög - bekommst, musst du deinen Eltern nachweisen was du bekommst, dein Bafög - verringert dann den zu zahlenden Unterhalt deiner Eltern, dass muss dann prozentuell je nach bereinigtem Nettoeinkommen der Eltern neu berechnet werden.

wenn du bafög bekommst, muss der unterhalt neu berechnet werden, da dies den bedarf an unterhalt durch deine eltern um den bafögbetrag verringert. sobald du den bescheid bekommst gibst du jedem deiner eltern eine kopie davon, damit die den unterhalt neu berechnen lassen können.