Unterhalt gekürzt, Bei Minijob?

3 Antworten

Unterhaltsvorschuss würde nicht gekürzt werden, solange du eine allgemeinbildende Schule besuchst und einen Minijob machst. Das ist gesetzlich ausgeschlossen.

Wenn Ihr Kind nicht mehr zu einer allgemeinbildenden Schule geht oder keinen allgemeinbildenden Abschluss anstrebt, dann bekommt es weniger Unterhaltsvorschuss in den Monaten, in denen es Einkünfte hat. 

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

Beim regulären Unterhalt könnte das ggf. anders aussehen. Wobei ein Minijob bei Schülern auch nur über obligatorisch ist und selbst wenn man was anrechnen würde, dann auch nur einen geringen Teil. Denn bis zum Taschengeld, also wenn du durch den Mnijob dein Taschengeld aufbessern wollen würdest, wird nichts angerechnet und die Summe drüber auch nur zur Hälfte, da du minderjährig bist.

Würdest du also die vollen 538 Euro im Monat bekommen, dann wären es vielleicht um die 150 EUR die zur Anrechnung kommen könnten.

Den Minijob musst du als Schüler ja nicht machen und kannst ihn auch jederzeit wieder aufgeben. Würde deine Mutter allerdings nicht den Mindestunterhalt erbringen, dann findet in der Regel auch keine Anrechnung statt.

Wenn Du eine allgemeinbildende Schule besucht, dann wird der Minijob beim Jugendamt nicht angerechnet, sollten sie Unterhaltsvorschuss für dich an deinen Vater zahlen.

Geht es um normalen Unterhalt von einem Elternteil, in dem Fall von deiner Mutter, könnte es unter Umständen zu einer teilweisen Anrechnung kommen.

Da Du als Schüler aber nicht verpflichtet bist neben der Schule einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, dürfte auch nur ein Teil angerechnet werden.

Hättest dann im Normalfall erst einmal einen Freibetrag von min. 60 Euro bis 100 Euro und vom darüber liegenden Betrag noch einmal die Hälfte als Freibetrag.

Also bei angenommen vollen 538 Euro sollten dir erst einmal um die 300 Euro als Freibetrag bleiben.

Da Du noch minderjährig bist und bei deiner Mutter im Haushalt lebst, dürfte vom übersteigenden Betrag von angenommen ca. 240 Euro nur die Hälfte mindernd auf den Barunterhalt der Mutter angerechnet werden, also um die 120 Euro.

Die andere Hälfte wäre auf den Naturalunterhalt vom Vater anzurechnen.

Das hängt davon ab, wie viel Unterhalt bisher gezahlt wird und wie hoch dein EInkommen aus dem Minijob ist. Wenn das Jugendamt für Dich Unterhaltsvorschuss leistet, kann es sein, dass diese Zahlungen um vielleicht 100,- bis 200,- Euro gekürzt werden.