Mutter Hartz 4 & Ich (18) Werkstudent | Wann eine Wohngemeinschaft?

2 Antworten

Im SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) Bezug vom Jobcenter bist du als Kind deiner Mutter mit deinem Einkommen nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Dein Einkommen wird aber unter Berücksichtigung von Freibeträgen und evtl.weiteren absetzbaren berufsbedingt notwendigen Aufwendungen auf deinen eigenen Bedarf angerechnet.

Dann würde deine Mutter für dich auf jeden Fall weniger oder auch gar keine Leistungen mehr bekommen und du müsstest deiner Mutter dann im Regelfall aus deinem Einkommen dann deine Anteile selber zahlen.

Du schreibst das dein Bedarf derzeit bei etwa 450 € liegt, ich denke das ist der Bedarf, der nach Berücksichtigung von anrechenbarem Einkommen zur Deckung deines Bedarfs noch fehlen.

Denn deine Mutter wird für dich doch sicher auch jetzt schon min.weiter Kindergeld von min.derzeit 204 € bekommen und das ist vorrangiges Einkommen des Kindes, solange das Kind das Kindergeld oder ein Teil davon zur eigenen Bedarfsdeckung selber noch benötigt.

Solange du kein anderes Einkommen wie z.B. Erwerbseinkommen hast, dann kannst du ab deinem 18 Lebensjahr von sogenannten sonstigem Einkommen min.30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen.

Es blieben dann von den 204 € Kindergeld max.174 € anrechenbares Einkommen übrig, wenn ich dann diese ca.450 € ALG - 2 addiere, dann komme ich auf etwa 624 € im Monat.

Dein Bedarf ab 18 aber unter 25 läge dann derzeit bei min.345 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + dein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete.

Die Warmmiete würde also durch die Personen im Haushalt geteilt, bei angenommen 600 € KDU - und 2 Personen wären das jeweils 300 €, mit deinen 345 € Regelbedarf würde dein Gesamtbedarf bei angenommen 645 € liegen.

Erst wenn du also unter 25 jähriges Kind mehr anrechenbares Einkommen als Gesamtbedarf hättest, würdest du auch unter 25 nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter gehören.

Dann würde nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest wieder zum Einkommen deiner Mutter und entsprechend auf ihren eigenen Bedarf angerechnet.

Wenn sie nicht z. B. schon Freibeträge auf eigenes Einkommen berücksichtigt bekommt, dann könnte sie vom Kindergeld dann min.diese 30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen.

Solange du zu deinem Bafög - dann nicht noch zusätzlich Erwerbseinkommen erzielst, werden pauschal 100 € Freibetrag von deinem Bafög - in Abzug gebracht, diese sind für Aufwendungen fürs Studium gedacht.

Es sind auch höhere Aufwendungen absetzbar, wenn sie notwendig und nachweisbar sind.

Man müsste also erst einmal wissen ob du mit deiner Mutter alleine lebst, dann was an Warmmiete gezahlt werden muss, was für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom, was du dann an Bafög - bekommst, ob du evtl.auch noch Unterhalt oder anderes Einkommen hast und ob du dann z.B. durch deinen Vater kostenlos in der Familienversicherung mitversichert werden könntest.

Denn müsstest du dich nach dem ALG - 2 Leistungsausschluss selber bei einer KK - versichern, dann käme dieser Beitrag ja noch zu deinem Bedarf dazu, weil es in Deutschland eine KV - Pflicht gibt.

Würdest du dann aus der BG - deiner Mutter raus sein, dann könntest du mit ihr max.eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) bilden, in dieser kann das Jobcenter aber eine Unterhaltsvermutung unterstellen, dieser kann man dann aber schriftlich und fristgerecht widersprechen und dann würde man eine ganz normale WG - bilden.

Mehr als das Kindergeld kann also nicht auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet werden, wenn du sie mit deinem Einkommen nicht freiwillig unterstützen möchtest.

Außerdem wird und darf eine HG - erst dann unterstellt bzw.vermutet werden, wenn man mehr als den doppelt zustehenden Regelbedarf für den Lebensunterhalt + KDU - Kopfanteil + evtl.Mehrbedarf an anrechenbarem Einkommen haben würde.

LOLMAN9 
Fragesteller
 11.08.2020, 10:13

Hey vielen Dank für die Antwort.

Ich lebe alleine mit meiner Mutter und werde ab dem 01.09 anfangen zu arbeiten als Werkstudent und dazu noch Bafög bekommen also ich werde auf jeden Fall über meinen Bedarf kommen.

Ich hab noch ein paar Fragen

Soll ich dann jetzt schon das Formular HG ausfüllen für das Jobcenter ?

Meine Mutter würde aber dann nur die hälfte der Miete bekommen, da ich ja meinen Bedarf decken kann oder ?

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isomatte  11.08.2020, 11:44
@LOLMAN9

Du musst erst einmal beim Jobcenter nichts beantragen, wenn du deine Einkommen dann nachgewiesen hast und mehr anrechenbares Einkommen als Bedarf bei deiner Mutter hast, dann fällst du automatisch aus der BG - deiner Mutter raus.

Das sie dann für dich nichts mehr bekommt ist ja klar und dazu zählt dann auch dein Kopfanteil der Warmmiete.

Je nachdem was du dann an anrechenbarem Einkommen und Bedarf hast, könnte dein volles Kindergeld als Einkommen deiner Mutter angesehen und entsprechend auf ihren Bedarf angerechnet werden.

Im schlimmsten Fall hättest du dann also dein Erwerbseinkommen + evtl.Bafög und müsstest dann davon deinen Mietanteil + Anteil Haushaltsstrom + angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung an deine Mutter zahlen, wenn du das nicht selber machen möchtest.

Was du dann noch übrig hast wäre deine und darf nicht auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet werden.

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Du gehörst bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zur BG mit Deiner Mutter.

Es sei denn, der anrechenbare Teil Deines Einkommen übersteigt vom Betrag her das Geld, welches Deiner Mutter vom Jobcenter für Dich bekommt (ALG 2 + anteilige Miete). Wenn das der Fall ist, fällst Du aus der BG heraus.

BAföG wird auf Deine Leistungen angerechnet.

Falls deine Mutter aktuell insgesamt 450 € vom Jobcenter für Dich bekommt, was verhältnismäßig wenig wäre, und das BAföG höher sein sollte, dann dürftest Du aus der BG herausfallen.

Dann wärt Ihr eine Haushaltsgemeinschaft.

LOLMAN9 
Fragesteller
 10.08.2020, 18:10

Was ist der Unterschied zwischen Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft ?

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LOLMAN9 
Fragesteller
 10.08.2020, 19:08
@Agamemnon712

Kann ich sagen das ich meine Mutter nicht unterstütze was würde dann passieren ?

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Agamemnon712  11.08.2020, 06:55
@LOLMAN9

Ich verstehe nicht, worauf Du hinaus willst. Falls Du nicht willst, daß Dein BAföG auf Deine Leistungen angerechnet wird, das funktioniert nur unter den in meiner Antwort beschriebenen Umständen.

Zudem mußt Du deine Mutter ja nicht finanziell unterstützen. Das wäre nur unter bestimmten Umständen der Fall, wenn Deine Mutter voll erwerbsgemindert wäre. Stichwort "Elternunterhalt".

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