Wie viel Ausbildungsgeld wird angerechnet?

3 Antworten

Für dich gelten dann die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll,dass sind dann vom Brutto erst mal 100 € Grundfreibetrag !

Ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag dazu,diese Freibeträge werden dann addiert,theoretisch von deinem Netto abgezogen und ergeben dann das anrechenbare Erwerbseinkommen.

Zu diesem kommt dann dein Kindergeld von derzeit 192 € und das ergibt dann dein gesamtes anrechenbares Einkommen,dass wird dann deiner Mutter von deinem Leistungsanspruch abgezogen und du musst es ihr dann aus deiner Vergütung direkt wieder geben.

Wenn du angenommen 600 € Brutto Vergütung und 470 € Netto aufs Konto bekommen würdest,dann stünden dir auf dein Brutto 200 € an Freibeträgen zu,nach Abzug von den angenommenen 470 € blieben 270 € anrechenbares Erwerbseinkommen und das musst du deiner Mutter dann aus deinen angenommenen 470 € Netto zahlen,weil das vom Jobcenter dann gekürzt wird.

Das Kindergeld wird ja deine Mutter bekommen und vom Jobcenter schon angerechnet.

Würdest du soviel anrechenbares Einkommen haben das du deinen Bedarf selber decken kannst,dann würdest du aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus fallen,dann würde sie für dich gar nichts mehr bekommen,also auch keinen Anteil mehr für die Wohnkosten.

Wenn du dann dein Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung nicht oder nur noch teilweise benötigen würdest,dann würde dieser Teil oder auch das komplette Kindergeld wieder zum Einkommen deiner Mutter und nach Abzug ( theoretisch ) von max. 30 € Versicherungspauschale ( wenn sie auf Einkommen noch keine Freibeträge geltend machen würde ) auf ihren Bedarf mindernd angerechnet.

Das ist dein Geld und es wird nichts abgezogen. Du bist deinen Eltern nicht unterhalts-  pflichtig.

Carasso 
Fragesteller
 22.06.2017, 22:29

Danke mich wundert es nur weil es ja ein Einkommen ist 

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1Sarahkeks1  22.06.2017, 22:34
@Carasso

es ist dein Einkommen, wo für du arbeitest. (außerdem wirst du keine 600€ am ende raus haben da ja die steuern noch abgezogen werden.

Wenn jetzt zb das Geld gekürzt wird habt ihr in der Familie weniger Geld, und du kannst dann zb weniger Geld sparen da du dann zb essen kaufen musst. Das würde bedeutet das du finanziell auch nicht so gut dar stehst, und man möchte ja vermeiden das die Kinder ebenfalls HARTZ4 beantragen müssen.

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isomatte  23.06.2017, 06:46
@1Sarahkeks1

Solange das Kind seinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann bekommt es zumindest ALG - 2 ( Hartz - lV ) als Aufstockung gezahlt !

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isomatte  23.06.2017, 06:43

Die Antwort ist nicht korrekt,zumindest was den ersten Teil angeht  !

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Gar nix das ist dein Geld!

Carasso 
Fragesteller
 22.06.2017, 22:25

Aber ich lebe doch bei ihr und das ist ein Einkommen oder nicht? Also wenn nichts angerechnet wird ist das gut :D

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isomatte  23.06.2017, 06:49

Das von der Vergütung das Jobcenter nichts abziehen kann ist korrekt,aber seine Vergütung wird nach theoretischem Abzug von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll auf seinen Leistungsanspruch angerechnet und der dann dementsprechend gekürzt oder es gibt gar nichts mehr !

Dann muss das Kind aus seiner Vergütung die gekürzte Leistung direkt an die Mutter zahlen.

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