Mutter Hartz IV ich Ausbildung?

3 Antworten

Von den 800 € Ausbildungsvergütung werden, wenn ich nicht falsch gerechnet habe, 560 € auf Deinen Regelbedarf angerechnet.

So, wie sich das für mich darstellt, würdest Du mit Deiner Ausbildungsvergütung aus Eurer Bedarfsgemeinschaft herausfallen, was an Deinem bei 4 Personen niedrigen Mietanteil liegt, = Deine Mutter bekommt den Regelbedarf für Dich und Deinen Mietanteil nicht mehr vom Amt.

Du müßtest Deinen Mietanteil dann von Deiner Ausbildungsvergütung zahlen und die Abgabe von "Kostgeld" (für Deine Lebensmittel etc.) an Deine Mutter mit ihr 'intern' klären.

Max. 400 € anrechenbares Erwerbseinkommen bleiben übrig, es sind 800 € Brutto, davon werden Freibeträge nach § 11 b SGB - ll berechnet und theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen.

Es würden bei 800 € Brutto 240 € Freibetrag bleiben, es sollte dann mit Steuerklasse 1 nicht mehr als um die 640 € Netto geben, nach Abzug der 240 € Freibetrag blieben dann max.um die 400 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig.

Dazu kämen dann sonstige Einkommen wie z.B. Kindergeld.

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Lohnt es sich überhaupt die Ausbildung zu machen?? Ich meine dann blieben 200€ oder weniger übrig

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@Yookits

Eine Ausbildung lohnt sich mit Sicherheit immer! Vielleicht auf den ersten Blick nicht in finanzieller Sicht für Kinder von ALG 2 - Beziehern.

Ich meine dann blieben 200€ oder weniger übrig

Du kriegst schon das Dir zustehende Netto vom Ausbildungsbetrieb. Falls Du damit aus der BG herausfällst, mußt Du Deine Lebensmittel etc. halt davon selber finanzieren. Falls Nein, wirst Du das anrechenbare Einkommen, das der BG abgezogen wird, ggf. von der Nettovergütung ausgleichen müssen.

Als Kind eines ALG 2 - Beziehers mit diesem in einer BG lebend hast Du dann etwas weniger Taschengeld ...

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Dein Geld nimmt dir das Jobcenter natürlich nicht weg, denn das bekommst du ja vom Ausbildungsbetrieb auf dein Konto überwiesen, dein Einkommen wird dir aber dementsprechend auf deinen Bedarf angerechnet und von den Leistungen die deine Mutter für dich bekommt abgezogen.

Es kann also auch sein das sie dann für dich nichts mehr bekommt, dazu komme ich jetzt !

Zuerst berechne ich deinen Bedarf, dieser liegt derzeit bei min. 328 € Regelsatz ( 14 - 17 Jahre ) für den Lebensunterhalt und dazu kommt dann min.noch dein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ), bei 4 Personen und 480 € gesamter Warmmiete wären das jeweils 120 €.

Diese 120 € kommen also zu deinen 328 € Regelsatz dazu und ergibt einen Bedarf von min.448 € pro Monat und diese min.448 € merken wir uns erst einmal !

Nun zu deinem Einkommen !

Bei angenommen 800 € Brutto wirst du als Single mit Steuerklasse 1 laut Brutto / Netto Rechner aus dem Internet ( kostenlos ) um die 640 € Netto auf dein Konto bekommen.

Auf dein Bruttoeinkommen stehen dir ab dem 15 Lebensjahr Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu, dies wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto nochmal 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 800 € Brutto stünden dir demnach 240 € an Freibetrag zu und die würden dir dann vom Jobcenter theoretisch von deinen angenommenen 640 € Netto abgezogen und ergeben dann vorerst um die 400 € anrechenbares Erwerbseinkommen.

Wenn deiner Mutter dann für dich kein Barunterhalt vom Vater mehr zustehen würde bzw.Unterhaltsvorschuss ( bis max.Vollendung 18 Lebensjahr ) und sie nur die derzeit 204 € Kindergeld für dich bekommt, dann läge dein gesamtes anrechenbares Einkommen zunächst bei um die 604 €.

Mit diesem kannst du dann auf jeden Fall deinen derzeitigen Bedarf von min.448 € selber decken, deshalb fällst du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus und sie bekommt wie angenommen kein Geld mehr vom Jobcenter für dich.

Nun käme es darauf an was du z.B. wegen deiner Ausbildung an monatlichen notwendigen Aufwendungen hättest, also z.B. für Fahrkosten und Schulmaterial, wenn du mehr als 70 € zahlen müsstest, könnte der übersteigende Betrag auf Nachweis zusätzlich in Abzug gebracht werden.

Somit könnte sich dann dein anrechenbares Einkommen von angenommen 604 € nochmals verringern, dass hätte dann nämlich Auswirkung auf die Leistungen für die übrige BG.

Denn was du an anrechenbaren Einkommen über deinem Bedarf hast, wird deinem Kindergeld zugerechnet und das wird dann wieder zum Einkommen deiner Mutter und wird auf den Bedarf der übrigen BG - angerechnet.

Hätte deine Mutter kein anderes Einkommen auf das schon Freibeträge berücksichtigt werden, dann könnte sie min.30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen.

Geht man also von deinen ca.604 € gesamten anrechenbaren Einkommen und deinen Bedarf von min.448 € aus, dann bliebe angenommen ein Überschuss von ca.156 €, von den 204 € Kindergeld würdest du also angenommen selber noch um die 48 € benötigen, die deine Mutter dann dementsprechend auch noch für deinen Bedarf einsetzen müsste.

Von den angenommenen 156 € Überschuss vom nicht mehr benötigen Kindergeld könnte deine Mutter dann angenommen min.diese 30 € absetzen und das Jobcenter könnte dann max.um die 126 € auf den Rest der BG - mindernd anrechen, sie bekommen dann zwar weniger vom Jobcenter, aber haben dafür ja dein nicht mehr benötigtes Kindergeld und ggf.sogar diese 30 € mehr als jetzt.

Für dich würde das dann bedeuten, du bekommst deine ca.640 € Netto auf dein Konto, deine Mutter könnte diese ca.48 € was du vom Kindergeld selber noch brauchst von deinem Kopfanteil der Warmmiete von 120 € abziehen.

Du müsstest deiner Mutter dann angenommen nur noch 72 € von deinen ca.640 € Netto zahlen und dazu min.noch dein Kopfanteil für den normalen Haushaltsstrom.

Da musst du deine Mutter fragen was sie monatlich an Abschlag an den Energieversorger zahlen muss, diesen Betrag musst du dann auch durch 4 Personen teilen und der käme dann zu den ca.72 € noch dazu.

Dann müsstest du dich mit deiner Mutter selber einigen was sie an angemessenen Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung haben möchte, denn alleine möchtest du das sicher noch nicht machen.

Was du dann am Ende von deinen ca.640 € Netto übrig hast ist dann deine, darüber kannst du dann zumindest theoretisch frei Verfügen.

Sind diese Freibeträge + auf dem Konto oder -?

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@Yookits

Diese Freibeträge bekommt man nicht zusätzlich zu den bisherigen Leistungen, diese hat man dann im Endeffekt mehr, als wenn man nur ALG - 2 ohne eigenes Einkommen erhalten würde.

Wenn du also angenommen 450 € Brutto verdienst und auch aufs Konto bekommen würdest, blieben dir am Ende nur deine Freibeträge von 170 €, weil du deiner Mutter im Normalfall dann die 280 € selber zahlen musst, denn die bekommt sie dann für dich nicht mehr.

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Lohnt es sich überhaupt die Ausbildung zu machen?? Ich meine dann blieben 200€ oder weniger übrig

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@Yookits

Wie kommst du auf 200 € oder weniger ?

Hab dir doch ausgerechnet das dir bei 800 € Brutto schon 240 € an Freibetrag zustehen würden.

Musst dann von deinen ca.640 € Netto was du aufs Konto bekommst ohne evtl.Kostgeld was du dann an deine Mutter zahlen müsstest nur um die 100 € inkl.Anteil für Haushaltsstrom an sie zahlen.

Wenn du dann alles selber finanzierst und nur Essen, Trinken usw.bekommst, dann sollten dir noch um die 400 € für deine Bedürfnisse bleiben, mehr hättest du alleine in einer Wohnung ganz sicher nicht zur Verfügung, eher weniger, zumindest bei dieser Höhe des Einkommens.

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@isomatte

Meine Mutter verlangt 250€ deswegen

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@Yookits

Na wenn du deinen Anteil den du noch für die Warmmiete und Strom zahlen müsstest dazu rechnest, was sich auf ca.100 € belaufen sollte, dann blieben für Essen, Trinken usw.an Kostgeld noch um die 150 € pro Monat übrig und das wäre OK, dann hast du immer noch ca.400 € für dich.

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Lohnt es sich überhaupt die Ausbildung zu machen?? Ich meine dann blieben 200€ oder weniger übrig

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@Yookits

Eine Ausbildung lohnt sich immer, selbst wenn du jetzt anderer Meinung sein solltest.

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Das amt wird dir kein Geld wegnehmen sondern nur die Leistungen für dich bei deiner mutter streichen und damit musst du nur dein Eigenen miet anteil bezahlen !Also miete durch 4 =120€ für dich an kosten und Dan musst du aushandeln wie viel Kostgeld du abgeben musst! Netto ca 650€ -120= 530- 200-230 € Kostgeld zb! = 300€ für dich und die Ausbildungskosten!

Was ist Kostgeld? Und was meinen Sie mit den Ausbildungskostenn

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@Yookits

1 Kostgeld für deine ernährung.

2 Ausbildungskosten zb monatlich Fährticket/Monatsticket Oder Schulbücher am Anfang oder auch das Geld für Kopien in der Berufsschule auch das Berichtsheft musst du bezahlen und selber kaufen..

Auch Arbeitskleidung usw kann dazu gehören oder auch kosten wen die Firma die waschen Läst.

3 Auch essen und trinken brauchst zb auf der arbeit was ja auch dein Geld kostet.

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Lohnt es sich überhaupt die Ausbildung zu machen?? Ich meine dann blieben 200€ oder weniger übrig

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