Eltern Hartz 4 - Ausbildung und zu Hause wohnen

5 Antworten

Wie wird ein Teil angerechnet und wie sehe ich was ich behalten kann

Deine Eltern erhalten weiter Kindergeld für Dich und sollten für Deinen Anteil an den Kosten der Unterkunft Wohngeld Wohnungsbauförderungsamt  beantragen.

Dann werden die Freibeträge errechnet.

Von Deinem Nettogehalt werden die Freibeträge abgezogen und das Kindergeld und ein mögliches Wohngeld daraufgerechnet.

Die Arge errechnet Deine Grundbedarf und Deinen Anteil an den Kosten der Unterkunft.

Diesen Anteil der Kosten der Unterkunft müsstest Du Deinen Eltern zahlen und dazu eben Kostgeld, da Deine Eltern keine Leistungen für Dich erhalten.

Jeden Euro den Du über den Bedarf liegst, verrechnet die Arge mit dem Kindergeld, welches Deine Eltern erhalten. Allerdings auch nur bis zur maximalen Höhe des Kindergeldes. 

Damit Deine Eltern möglichst viel vom Kindergeld bekommen, musst Du alle Kosten die Dir entstehen absetzen und darüber die Nachweis sammeln.

Wenn einmal im Jahr die Nebenkostenabrechnung erstellt wird, enfällt da auch ein Anteil auf Dich - bei einem Guthaben bekommst Du dies ausgezahlt bei einer Nachzahlung musst Du anteilig nachzahlen. Diese Beträge werden dann beim Einkommen berücksichtigt.

macht es vielleicht mehr Sinn eine eigene Wohnung zu mieten mit BAB?

http://www.babrechner.arbeitsagentur.de/

isomatte  02.08.2016, 06:47

Selbst wenn ein Anspruch auf Wohngeld bestehen sollte,wird er im Endeffekt nichts bzw.kaum etwas davon haben,dass würde erst der Fall sein,wenn das volle Kindergeld ( bis auf max. 30 € Versicherungspauschale ) beim Berechtigten bzw.dann auf die restliche BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet würde !

Denn würde er etwas Wohngeld bekommen,dann bräuchte er ggf. weniger vom Kindergeld um seinen Bedarf zu decken und das würde dann bis auf max. 30 € Versicherungspauschale auf den Bedarf des Kindergeldberechtigten angerechnet.

Die Eltern hätten also am Ende nicht viel vom Kindergeld,denn das würde auf ihren Bedarf angerechnet,es blieben also max. diese 30 € Versicherungspauschale,weil der Rest anrechenbares Einkommen wäre und die Leistung dementsprechend gekürzt würde.

Mal ein Beispiel nach dem heutigen Bedarf .

Wenn er min. 18 wäre,würde ihm ein Regelsatz von 324 € zustehen und dazu dann noch sein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete )mal angenommen bei 3 Personen und 600 € Warmmiete dann 200 € pro Monat.

Dann läge sein Bedarf bei min. 524 € pro Monat.

Auf seine 900 € Brutto würden ihm 260 € an Freibeträgen zustehen,würde er angenommen 715 € Netto bekommen,dann hätte er ca. 455 € anrechenbares Erwerbseinkommen.

Da sein Bedarf im Beispiel bei min. 524 € liegen würde,bräuchte er vom Kindergeld noch min. 69 € um seinen  Bedarf selber decken zu können,er wäre aber aus der BG - der Eltern schon raus,weil diese für ihn keine Leistungen mehr vom Jobcenter bekommen würden.

Es blieben dann nach heutigem Stand vom Kindergeld noch max. 121 € ( 190 € Kindergeld ) übrig,dass könnte also max. beim Kindergeldberechtigten angerechnet werden.

Würde er jetzt z.B. noch einen Anspruch auf 69 € Wohngeld haben,dann bräuchte er unter Umständen vom Kindergeld gar nichts mehr und es würde dann bis auf max. diese 30 € beim Berechtigten angerechnet.

Er hätte dann allerdings diese 69 € an Wohngeld mehr und die Eltern ggf.30 €.

Xipolis  02.08.2016, 13:42
@isomatte

Die Person, die die Frage neu gestellt hat, ist eine 21jährige weibliche Person.

Das Thema dabei ist, dass die notwendigen Ausgaben der Fragestellerin auch höher sein können, als die Freibeträge pauschal hergeben.

isomatte  02.08.2016, 20:40
@Xipolis

Das ist schon möglich,dann müssen die 100 € Grundfreibetrag erst einmal verbraucht sein,dann kann man einen evtl.übersteigenden Betrag dann separat geltend machen !

Dann verringert sich dementsprechend das anrechenbare Einkommen.

Dennoch ändert das dann auch nichts daran,dass die Eltern dann außer die evtl.30 € Versicherungspauschale nichts vom übersteigenden Kindergeld hätten,was das Kind dann selber zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde.

Xipolis  02.08.2016, 20:51
@isomatte

Also meinst, Du es macht meinen Sinn, wenn die Eltern Wohngeld für das volljährige Kind beantragen würden?

Zuerst suchst Du Dir einen Lohn / Gehaltsrechner im Internet ( ist kostenlos ),da gibst Du deinen Bruttoverdienst ein und siehst was Du Netto auf Dein Konto bekommst !!! Wenn Du das hast,fragst Du Deine Eltern was Sie an Miete inkl.der Heizkosten zahlen,diese Summe teilst Du durch 3 Personen ( oder halt wie viel Ihr in der Wohnung seid ) das ist Dein Anteil an den Unterkunftskosten. Den musst Du Deinen Eltern aus Deinem Nettoeinkommen zahlen,weil Du bei Deinem Einkommen über Deinem Bedarf liegst und somit aus der Berechnung für die BG-( Bedarfsgemeinschaft ) fällst und Deine Eltern diesen Anteil für Dich nicht mehr vom Jobcenter bekommen,sondern von Dir.Also wirst Du besser Fahren,wenn Du für Deine Ausbildungszeit noch bei Deinen Eltern wohnen bleibst und Dein Geld sparst für eine eigene Wohnung nach der Ausbildung.

Soweit mir bekannt ist wird in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft immer nur die Personen finanziell angerechnet die auch vom Amt abhängig sind. Wenn du eine Ausbildung mit diesem Einkommen machst, bekommst du ja wohl keine Unterstützung mehr vom Staat. Also sollte dein Einkommen auch nicht auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden. Aber im Zweifelsfall, Ruf doch einfach dort an und frag nach. Eine eigene Wohnung und deinen Lebensunterhalt wirst du damit ja nicht bestreiten können, dann würdest du wieder ergänzende Hilfe zum Leben benötigen.

Wenn deine Eltern Hartz-IV erhalten (haben) wird für dich auch Hartz-IV gezahlt worden sein.

So, mit deinem Einkommen wirst du wohl aus dem Hartz-IV-Bezug heraus fallen. D.h. die Eltern erhalten für dich kein Geld mehr und du musst dieses Geld an die Eltern zahlen. Essen u. Anteil an der Miete u. Nebenkosten. Die Eltern werden einen geänderten Bescheid erhalten und die Differenz müsstest du mind. erstatten.

Bei deinem vorraussichtlichem Einkommen könntest du auch die BAB-Grenze überschreiten, allerdings könnte Wohngeld möglich sein.

Fang doch erstmal an, überstehe die Probezeit und dann kannst du immer noch entscheiden auszuziehen.

Solltest du dich doch entscheiden auszuziehen, denke daran, Kindergeld steht dir dann zu.

Ich habe das wohl gerade falsch verstanden. Ich dachte deine Eltern beziehen Hartz IV. Du willst wissen was von deinem Einkommen angerechnet wird, wenn du ausziehst und eine eigene Wohnung hast oder?