Wie viel kann ich von meinem Ausbildungsgehalt behalten wenn meine Eltern Hartz 4 beziehen?

8 Antworten

Am einfachsten wäre es einen Termin bei Amt zu machen und dort nachzufragen. Gut möglich das der Anteil Hartz 4 den deine Eltern für dich bekommen wegfällt und du stattdessen dein Ausbildungsgehalt dafür an deine Eltern abgeben musst.


PS: Dein Gehalt reicht nicht für die Wohnung. Es fehlen Versicherung, Essen, Kleidung, Fahrt zur Arbeit, Internet/Telefon und dann willst du bestimmt noch mal nen Kaffee trinken usw.

Spricht mit dem Amt und dann weißt du Bescheid.

Dein Ausbildungsgehalt kannst du behalten. DEINEN ELTERN zieht man deinen Anteil ab. Natürlich kannst du dann nicht kostenlos bei ihnen leben.

es ist vollkommen normal, dass man selbst für seinen Lebensunterhalt sorgt.

Als Azubi bist du von Wohngeld ausgeschlossen,wenn du dem Grunde nach Anspruch auf BAB - oder - Bafög - hättest !

Wenn du 485 € Brutto und 390 € Netto bekommen würdest,könntest du auf dein Bruttoeinkommen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll geltend machen.

Das würden dann zunächst die 100 € Grundfreibetrag sein und von den übersteigenden 385 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) noch einmal 20 % Freibetrag,also noch mal 77 € dazu,dann läge dein Freibetrag bei min.177 €.

Dann hättest du noch mal einen Freibetrag von 1000 € - 1200 € Brutto,dann 10 % und 90 % würden angerechnet.

Diese min.177 € würden dann von deinem Netto theoretisch abgezogen,es blieben dann also noch ca.212  € anrechenbare Vergütung übrig.

Das würde also für dich bedeuten,dass du genau diese Freibeträge für dich hättest,in diesem Fall also diese 177 €,wenn dann alles so bliebe wie bisher.

Würdest du ausziehen,dann käme zu deinen 390 € Netto dein Kindergeld von derzeit 184 € dazu,dann hast du ca.574 € pro Monat.

Dann käme das BAB - von der Agentur für Arbeit dazu,wenn du das also schon raus hast,dann kämen dann diese ca.220 € dazu.

Du musst aber dann schon eine eigene Unterkunft haben,erst dann stünde dir BAB - zu.

Wenn Du Geld verdienst wird das angerechnet.

Im Normalfall wird das so gerechnet:

100 Euro ist der Freibetrag von 290 Euro werden 80 % angerechnet, so , dass das man Deinen Eltern 232 € abziehen würde. 

Wenn Du Ihnen das abgezogene Geld geben würdest, hättest Du für Dich noch 158 €.

Möglicherweise kannst Du dann noch Wohngeld beantragen.

Meine Tochter wohnt bei der Mutter (Hartz IV). Sie verdient 760 netto und der komplette Hartz IV Satz wurde gestrichen.

Sie muss hälftig die Miete und Strom zahlen, das Kindergeld geht an die Mutter. 

Auf mein anraten hin hat sie Wohngeld beantragt ( den Antrag musste die Mutter stellen aber die 46 € gehen auf das Konto meiner Tochter.

Einen Antrag auf BAB dürfte nicht durchkommen denn ich habe gerade dazu folgendes gelesen:

Als Auszubildende oder Auszubildender erhalten Sie eine

BAB

, wenn Sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern oder einem Elternteil wohnen können,

weil tägliches Pendeln zwischen Ausbildungsstätte und Wohnung der Eltern oder eines Elternteils nicht zumutbar ist.

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Ausbildung/FinanzielleHilfen/Berufsausbildungsbeihilfe/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485774

15 Km sind zumutbar daher kann ich mir kaum vorstellen dass Du BAB erhälst.

Würdest Du ausziehen, hättest Du Dein Lohn, könntest einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld stellen und vielleicht Wohngeld ( sollte man erfragen).

Ohne Wohngeld hättest Du 574 € und das wäre sehr knapp um davon zu leben.

MfG

Johnnymcmuff

isomatte  11.08.2015, 19:28

Wie kommst du auf diese Berechnung ?

Die Freibeträge berechnen sich aus dem Brutto und werden dann theoretisch vom Netto abgezogen.

johnnymcmuff  11.08.2015, 19:31
@isomatte

Bei einem Nebenjob ist so die Berechnung, 100 € frei und von dem Rest werden 80 % abgezogen.

Mag sein dass es hier anders ist, kann es mir aber nicht vorstellen, wenn Du etwas anderes weißt, bitte Quellenangabe, möchte schließlich ja was lernen, was meine Antwort falsch ist.

isomatte  12.08.2015, 11:08
@johnnymcmuff

@ johnny mc muff 

Deine Angaben sind schon in soweit korrekt !

Es spielt keine Rolle ob das ein Neben / Teilzeit oder Vollzeitjob ist,es gelten dann die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll.

Die 100 € Grundfreibetrag und dann von 100 € - 1000 € Brutto 20 % Freibetrag, 80 % Anrechnung,dann von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag,90 % Anrechnung ist immer gleich,nur eben nicht wie in deiner Antwort berechnet vom Netto.

Dann stimmen die Freibeträge nicht.

Du bist von 390 € Netto ausgegangen und hast dann zunächst die 100 € Grundfreibetrag angenommen und von den übersteigenden 290 € dann 20 € Freibetrag,also noch mal 58 € dazu,ergibt dann insgesamt 158 € Freibetrag nach deiner Rechnung.

Es würden also nur 232 € anrechenbares Einkommen bleiben.

Korrekt würde es aber so aussehen,dass nach den 100 € Grundfreibetrag 385 € Brutto übrig bleiben und 20 % Freibetrag sind dann 77 €,gesamter Freibetrag also 177 €.

390 € Netto minus 177 € Freibetrag = 212 € anrechenbares Netto.

TreudoofeTomate  12.08.2015, 06:54

Wohngeld braucht er nicht erfragen, das würde er in eigenem Wohnraum nicht bekommen. Siehe § 20 Abs. 2 WoGG.

johnnymcmuff  12.08.2015, 13:54
@TreudoofeTomate

Wohngeld braucht er nicht erfragen, das würde er in eigenem Wohnraum nicht bekommen. Siehe § 20 Abs. 2 WoGG.

Bitte mal genau erklären, stehe gerade aufm Schlauch. :-)

Meine Tochter bekommt Wohngeld.

TreudoofeTomate  12.08.2015, 13:59
@johnnymcmuff

Auf Haushalte, zu denen ausschließlich Personen gehören, die dem Grunde nach Anspruch auf BAB oder BAföG haben, ist das Wohngeldgesetz nicht anzuwenden.

Du kennst die Situation deiner Tochter, trifft die vorgenannte Vorschrift auf sie zu? Wenn nicht, bekommt sie bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen natürlich Wohngeld.

johnnymcmuff  12.08.2015, 14:02
@TreudoofeTomate

Ok, danke, jetzt habe ich es verstanden. Meine Tochter wohnt noch bei der Mutter die Hartz IV bezieht.

Wohngeld & BAB kannst Du nicht gleichzeitg beziehen, denn das schließt sich nach §20 Absatz 2 des Wohngeldgesetz aus. Wenn Du BAB bekommst oder dem Grunde nach bekommen kannst, gibt es kein Wohngeld, da beim BAB eine Mietpauschale enthalten ist.

Deine Rechnung könnte aber mit den anderen Zahlen aufgehen:

Ausbildungsvergütung 380 € + Kindergeld 184 € + Elternunterhalt 0 € (da Alg2-Bezug) + BAB 220 € = 784 €

Das ist ein realistischer Bedarfssatz, mit dem Du als Einzelperson auskommen müsstest.