Hartz 4 Anrechnung auf Kind(Student)?

2 Antworten

Wenn du bei einem anrechenbarem Einkommen von mehr als 501 € keinen ALG - 2 Anspruch mehr hättest und schon min. 18 aber unter 25 bist, dann müsste dein Grundbedarf derzeit bei min. 357 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt liegen.

Es blieben dann angenommen noch um die 144 € für deinen KDU - Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung = Warmmiete übrig, der ergibt sich, wenn man die gesamte KDU - durch die Personen im Haushalt teilt.

Bei 5 Personen und den ca. 144 € KDU - Kopfanteil müsste dann die gesamte KDU - bei um die 720 € liegen.

Ohne einem Nebenjob kannst du von deinen 483 € Bafög - min. schon einmal pauschal 100 € Freibetrag abziehen, darin sind 30 € Versicherungspauschale enthalten, auch diese kannst du in Abzug bringen, die verbleiben 70 € musst du für deine notwendigen monatlichen Aufwendungen für deine Ausbildung einsetzen.

Höhere notwendige Aufwendungen müsstest du nachweisen, dann muss der Betrag über den 70 € zusätzlich berücksichtigt werden, dann würde dein anrechenbares Bafög - dann ggf. unter 383 € liegen.

Zu den angenommenen 383 € anrechenbarem Bafög - käme dein Kindergeld von min. 219 €, damit würdest du dann auf angenommen um die 602 € gesamtes anrechenbares Einkommen kommen und würdest im Normalfall dann auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - deiner Mutter raus sein, weil du deinen eigenen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntest.

Da es aber eine KV - Pflicht gibt, müsste deine Beitragszahlung an deine KK - geklärt sein, wenn du also nicht mehr kostenlos bei deiner Mutter oder dem leiblichen Vater über die Familienversicherung mitversichert werden könntest und deinen KK - Beitrag selber zahlen müsstest, dann käme es darauf an was in deinem Bafög - pauschal dafür enthalten ist und was du dann tatsächlich zahlen musst.

Denn auch dadurch könnte sich dein anrechenbares Bafög - bzw. Einkommen nochmal verringern.

Würde dein Bedarf bei angenommen 501 € liegen, dann würdest du mit angenommen diesen 602 € aus der BG - deiner Mutter raus sein, der übersteigende Betrag würde dann deinem Kindergeld zugerechnet, dass würde dann wieder zum Einkommen deiner Mutter und entsprechend auf den Bedarf der übrigen BG - angerechnet.

Hätte dann deine Mutter kein anderes Einkommen, auf das sie schon Freibeträge berücksichtigt bekommen würde, dann kann sie auf sogenanntes sonstiges Einkommen min. 30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen.

Die Anrechnung deines Kindergeldes ginge dann solange weiter, bis du deinen eigenen Bedarf auch ohne einen Cent vom Kindergeld decken könntest.

Sobald du zusätzlich Erwerbseinkommen erzielst, würden erst einmal deine pauschalen 100 € vom Bafög - entfallen, dafür stehen dir dann Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag.

Ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu, bei 450 € Brutto wären das also 170 € Freibetrag und voraussichtlich 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen, wenn du diese 450 € Brutto = Netto aufs Konto bekommen würdest.

Denn dieser Freibetrag wird dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und das voraussichtliche anrechenbare Einkommen auf den Bedarf angerechnet.

Würdest du also dann monatlich 450 € Brutto = Netto verdienen, dann würdest du mit deinen vorerst 483 € Bafög + deine voraussichtlichen 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen auf etwa 763 € kommen.

Du könntest deinen eigenen Bedarf sehr wahrscheinlich ohne deinem Kindergeld decken, was dann wieder zum Einkommen deiner Mutter werden würde.

Wenn du dann also ohne deinem Kindergeld deinen Bedarf decken kannst, dann hättest du ja deine 483 € Bafög + deine 450 € Brutto = Netto, gesamt würdest du dann auf etwa 933 € kommen.

Dann müsstest du deiner Mutter deinen KDU - Kopfanteil, deinen Kopfanteil für den normalen Haushaltsstrom ( musst du deine Mutter fragen was sie an Abschlag an den Energieversorger zahlen muss ) selber zahlen, mit ihr ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung vereinbaren, oder das ganze dann selber übernehmen.

Was du dann von deinen ca. 930 € noch übrig hättest wäre deine, stünde dir dann also zur freien Verfügung bzw. davon musst du dann alles weitere bestreiten.

Da kann etwas nicht stimmen, denn das Job-Center ist ja für Dich gar nicht mehr zuständig.

Du bekommst Deinen kompletten Bedarf vom Studierendenwerk, mit kleiner Pauschale für die Unterkunft zu Hause.

Ziehst Du in eine Studentenbude, bekommt Mutter wieder die komplette Unterkunft bezahlt.

Nebenjob?

Ist das einer als Türöffner für ein Stipendium?

Nicht vergessen, denn die Leistungen sind meist komplett als Dank für den Job dann geschenkt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung