Kann das Jobcenter die Umschulung aufgrund Krankheit oder schlechter Note abbrechen?

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Solange der Maßnahmeträger den Vertrag nicht kündigt, kann m.M.n. nichts passieren.

Das Jobcenter kann nach meinem Beurteilungsvermögen nicht kündigen, da es regulär nicht der Maßnahmeträger ist und "nur" bezahlt.

Wenn Du eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast, guck' mal nach, was genau zu diesen Dingen darin steht.

Außerdem glaube ich nicht, daß man wegen 1 x mangelhaft oder ungenügend gleich die Maßnahme abbrechen muß. Höchstens dann, wenn sich die schlechten Leistungen häufen.

Jeder kann krank werden, dass ist kein Grund eine Umschulung aufzuheben bzw. zu kündigen, zumindest solange nicht, solange das Ziel der Umschulung nicht gefährdet ist.

Was meinst Du denn würde passieren, wenn einer der immer da war, da eine 5 oder 6 bekommen würde ?

Die fliegen dann auch nicht gleich aus der Umschulung raus.