Muss man Jobs, bei denen man nur ein kleines Taschengeld verdient, anmelden?

5 Antworten

Man muß grundsätzlich die Aufnahme jeder Erwerbstätigkeit dem Jobcenter melden. Egal, weviel man dabei verdient.

Auch, wenn der Arbeitgeber Privat ist, muß er den Job der Minijobzenrale melden:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/00_home/node.html

Wie es sich mit Nachbarschaftshilfen oder kleinen Gefälligkeiten verhält, kann ich so nicht sagen. Dem Jobcenter gemeldet werden müssen jedoch auch diese.

Wenn im Monat nicht mehr als 100 € verdient werden, sollte seitens des Jobcenters keine Anrechnung erfolgen.

Zumindest sobald Sozialleistungen wie z.B. ALG ll bezogen wird, sind Änderungen in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen unaufgefordert zu melden und nachzuweisen.

Selbst wenn das Erwerbseinkommen nur max.100 Euro Brutto gleich Netto beträgt und nicht auf den Bedarf angerechnet wird.

Nachbarschaftshilfe: Was zählt als Gefälligkeit?

Die Nachbarstochter kommt ab und an zum Babysitten und erhält dafür ein kleines „Taschengeld“. Der Handwerker von nebenan hilft am Wochenende beim Renovieren und wird dafür zum Essen eingeladen. Schwarzarbeit oder Gefälligkeit? Diese Grenze verläuft mitunter fließend.

Von Gesetzes wegen werden Nachbarschaftshilfe oder kleine Gefälligkeiten sowie die Unterstützung Angehöriger von der Schwarzarbeit ausgenommen. Das gilt selbst dann, wenn es als Dankeschön eine Einladung zum Essen oder auch ein paar Euro als Bezahlung gibt. Aber wie viel darf man dem Nachbarn für die Hilfe bei der Gartenarbeit bezahlen, ohne dass man ihn schwarzarbeiten lässt? Das Gesetz legt hier keine eindeutige Grenze fest. Eine monetäre Aufwandsentschädigung sollte jedoch immer unter dem eigentlichen Wert der geleisteten Arbeit bleiben. Dann werden für die Bezahlung auch keine Steuern oder Sozialabgaben fällig. Das bedeutet allerdings auch, dass kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht.

Quelle: https://www.steuerberater-muenchen.de/schwarzarbeit-oder-gefaelligkeit-wo-verlaeuft-die-grenze.html

Ja muss man. Man hat aber einen Freibetrag von 100€.

Wenn man aber einmal ne Stunde Rasen mäht und dafür ein wenig Geld auf die Hand bekommt kann man sich den aufwand auch sparen auch wenn man es eigendlich immer angeben muss.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.

Das sind Arbeitnehmertätigkeiten in Privathaushalten - der ArbG muß die Kraft über das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijobzentrale anmelden und Abgaben abführen.