Frage Änderungsbescheid (ALG2)?

8 Antworten

Wo soll eine Nachzahlung her kommen, wenn dein Anspruch erst ab August gilt?

Wenn dir erst ab August ein höherer Leistungsanspruch zusteht, woher sollte denn dann eine Nachzahlung stammen ?

Da auch kein Betrag angegeben ist, gibt es auch keine Nachzahlung.

Hast Du das auch richtig gelesen ?

Steht da nicht sowas wie, bereits fällige Leistungen wurden oder werden zur Zahlung angewiesen ?

Das wäre ein Standartsatz bei einem Änderungsbescheid, aber wenn aus dem Bescheid kein Beitrag einer evtl.Nachzahlung hervorgeht, dann gibt es auch keine, würde mich zumindest wundern.

Ruf doch einfach einmal die kostenlose Hotline unter 0800 4555500 an, da solltest Du von Montag bis Freitag von 8.00 - 18.00 jemanden erreichen.

Oder kannst es ja erst einmal mit der Nummer aus dem Bescheid versuchen.

PeterVonFrosta 
Fragesteller
 24.06.2021, 19:30

Ne, da steht dass der Bescheid vom 1.4.2021 aufgehoben wird und ich von Mai bis Juli noch den alten Betrag bekomme, ab August dann mehr. Dann noch die "Grundlage der Abänderung" und darunter der Satz "Der Nachzahlungsbetrag wird Ihnen in den nächsten Tagen ausgezahlt." Deshalb bin ich ja auch so verwirrt. Normalerweise sollte ja dann auch der Betrag drinstehen, den mal nachgezahlt bekommt. Da das ganze aber schon fast 14 Tage her ist, und ich keine Nachzahlung bekommen habe, wird es höchstwahrscheinlich ein Druckfehler sein. Werde morgen trotzdem mal da anrufen. Danke.

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PeterVonFrosta 
Fragesteller
 24.06.2021, 19:34
@PeterVonFrosta

Auf dem alten Bescheid sehe ich gerade, dass mir da für Mai und Juni jeweils Beträge abgezogen wurden. Einmal 43 Euro und einmal 13 Euro. Die gingen direkt ans Jobcenter. Keine Ahnung warum. Vielleicht bekomme ich die ja wieder?

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isomatte  24.06.2021, 20:57
@PeterVonFrosta

Wenn Du von Mai bis Juli den bisherigen Betrag bekommst, dann kann ja normalerweise gar keine Nachzahlung entstanden sein.

Würde dir tatsächlich eine zustehen, dann würde da auch ein Betrag im Bescheid stehen.

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isomatte  24.06.2021, 21:03
@PeterVonFrosta

Auf welcher Grundlage ist dir den was abgezogen worden ?

Dann müssten diese Beträge ja im Änderungsbescheid auftauchen.

Und wenn das ganze schon fast 2 Wochen her ist, dann sollte schon was auf dem Konto eingegangen sein.

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Wir haben ja noch nicht August, also gibt es keine Nachzahlung. Das ist ein Standardsatz für den Fall, daß der Bescheid im selben Monat wirksam wird.

Eine Nachzahlung gibt es nur dann, wenn das Jobcenter Dir Geld schuldet = nachzuzahlen hat. Ob dies der Fall ist, läßt sich aus Deinen Angaben nicht entnehmen.

Ab August scheinst Du ja mehr ALG 2 zu bekommen. Das sollte Ende Juli auf dem dem Jobcenter bekannten Konto eingehen.

Wenn eine Erhöhung erst ab August gilt, gibt es ja gar keine Nachzahlung, oder wurde auf Grund eines früheren Widerspruchs eine Nachzahlung fällig?