Kann das jobcenter rückwirkend unterhalt zurück fordern trotz Unterhaltstitel?
Der Vater meiner Kinder, 16 und 9 Jahre alt, wir sind getrennt lebend, die Kinder wohnen bei mir, ich beziehe seit Jahren Alg 2, er hat seit 2012 einen Unterhaltstitel. Gestern bekam ich vom jobcenter einen Brief, sie möchten die Geburtsurkunden, Unterhaltstitel und Vaterschaftsanerkennung der beiden Kinder. Ob und inwieweit Bedarf besteht oder bestanden hat obwohl ich das ja vor Jahren schon abgegeben hatte. Wenn er jetzt mehr verdient, falls es geprüft wird, verlangt dann das jobcenter den Unterhalt zurück oder nur ab Anfrage. LG
3 Antworten
Normalerweise gibt es rückwirkend keinen Unterhalt, es sei denn es besteht ein Titel über den Unterhalt, dann könnte auch rückwirkend gefordert werden, wenn sich das Einkommen des unterhaltspflichtigen entsprechend erhöht hat.
Selbst wenn es einen Titel gibt, muss dieser je nach Altersstufe des / der Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle angeglichen werden.
er hat seit 2012 einen Unterhaltstitel
Er hat einen Titel (inne) oder es besteht ein Titel gegen ihn? Das ist ein riesengroßer Unterschied!
verlangt dann das jobcenter den Unterhalt zurück
Das Jobcenter kann keinen Unterhalt zurückfordern, da es keinen zahlt. Allenfalls kann es vom Kindesvater nachfordern.
Wenn sich die Einkommensverhältnisse des Kindesvaters positiv verändert haben, muß er ggf. mehr Unterhalt (nach)zahlen, der sicherlich angerechnet wird.
Genauer läßt sich Deine Frage m.M.n. aus der Ferne nicht beantworten.
Ja.
Der Vater ist zum Unterhalt verpflichtet. Wenn er nun mehr verdient muss er dieses mittteilen, damit der Unterhalt entsprechend angepasst wird.
Wird dieses nicht gemacht, kann es eine Erschleichung vom Leistungen darstellen.
Somit kann und wird dann der zu viel gezahlte Unterhalt zurück verlangt.