Kassenprüfung rückwirkend?

2 Antworten

In einem Verein wird üblicherweise das abgelaufene Jahr durch die Kassenprüfer geprüft - selbstverständlich können auch rückwirkende Jahre nochmals geprüft werden, wenn auffällt, daß in den Vorjahren etwas nicht stimmte.

Die Entlastung des Vorstandes wird weit überschätzt; die Entlastung der Vorjahre gilt nur für Angelegenheiten, die zum Zeitpunkt der Entlastung bekannt sind - wenn nun, bislang unbekannte, Unregelmäßigkeiten gefunden werden, dann haftet ggf. auch der bereits "entlastete" Vorstand der Vorjahre.

Zudem müssen die Kassenprüfer auch diesen Sachen nachgehen; es könnte sich ggf. auch um steuerlich relevante oder gar strafbare Angelegenheiten handeln...

Ohne nähere Angaben, um welche Angelegenheiten es sich handelt, kann man nichts weiter dazu sagen.

Adler685 
Fragesteller
 12.08.2019, 10:02

Danke schön.Genau das wollte ich wissen.

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DerSchopenhauer  12.08.2019, 12:23
@Adler685

Noch kleiner Hinweis zur Entlastung:

Die Entlastung wirkt auch nur zwischen Verein und Vorstand - bei der Haftung gegenüber Dritten ist eine erfolgte Entlastung bedeutungslos...

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crunsch  02.09.2019, 15:23

Das ist eine gute Antwort, ich hätte da noch eine Frage:
Welche Konsequenzen hat es für einen Vorstand wenn nun in den letzten 3 Jahren keine Kassenprüfung gemacht wurde. Also der Verein ist weiter gelaufen, alle waren zufrieden aber es hat eben keine Kassenprüfung und in den 3 Jahren auch keine Hauptversammlungen gegeben. (ist ein kleiner Verein mit 15 Mitgliedern man läuft sich fast wöchentlich über den Weg)

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DerSchopenhauer  05.09.2019, 09:45
@crunsch

Das hat keine erst einmal keine weiteren Konsequenzen - wenn Unregelmäßigkeiten auffallen haftet er dem Verein gegenüber...

Man nur ggf. gegen die Satzungsbestimmungen verstoßen (meist MV einmal jährlich und die Kassenprüfer haben auch die Pflicht zur Prüfung, wenn das in der Satzung vorgesehen ist) - aber das ist eine reine interne Vereinsangelegenheit - wenn das niemanden stört, wie es gelaufen ist, dann ist es auch in Ordnung...

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Verein - womöglich noch eV

die Kasse wird vor der Jahreshauptversammlung für das gesamte Geschäftsjahr geprüft, bei der Jhv wird Antrag auf Entlastung gestellt, ist dem zugestimmt - kann nicht mehr gerüttelt werden; es sei, es sind strafbare Handlungen vorgekommen

Adler685 
Fragesteller
 12.08.2019, 08:29

Und wenn ich ais Kassenwart was festgestellt habe das 2 Jahre zurück liegt?

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