Kann mich das Jobcenter zwingen zu arbeiten?

4 Antworten

ch bin seit zwei Monaten alleinerziehend und habe zwei Kinder (3 und 8 Jahre)

Das ist kein Hindernis um Arbeiten zu gehen.

 einen Welpen,

Ist für den Arbeitsgrund irrelevant

und habe psychische Probleme.

Dass müssen Ärzte diagnostizieren & ggf. per Gutachten belegen.

Nun ist es so, dass ich einen Termin beim Jobcenter habe und ich frage mich, ob das Jobcenter mich zwingen kann zu arbeiten, da der ältere Sohn "speziell" ist und auf meine Anwesenheit nach der Schule angewiesen ist bzw. darauf besteht, da er ein spezieller Fall ist.

Zwingen kann dich in Deutschland niemand zu irgendwas. Aber dir Leistungen streichen oder gänzlich entziehen.
Du sagst dein älterer Sohn ist "speziell" & er würde darauf bestehen? Das spielt erstmal so überhaupt keine Rolle & solltest du SO auch dem JC nicht sagen, wenn du noch nicht einmal begründen kannst was medizinisch speziell sein soll.

Wenn es um ADHS geht, keine Sorge, das hindert nicht Arbeiten zu gehen.

Außerdem geht der Kleine zwischen 8-12 Uhr in den Kindergarten und mein großer von 8:45-12:25 Uhr in die Schule.

Spricht nichts gegen einen Teilzeit-Job.
Davon ab gibt es auch Tagesmütter oder Väter, die qualifiziert sind mit solchen Kindern zu arbeiten und diese zu betreuen.

Man hat mir auch gesagt, dass das Jobcenter eng mit dem Jugendamt zusammen arbeitet und ich damit rechnen muss, dass das Jugendamt zu mir kommt, WEIL ich dieses spezielle Kind habe und die alles dafür tun werden, damit ich arbeiten gehe.

Also in wie weit das JC mit dem JA zusammenarbeitet, ist von Kreis zu Kreis unterschiedlich. Jedoch hast du noch keinen plausiblen Grund geliefert, warum du nicht arbeiten gehen kannst oder solltest.

Nein in so einem Fall kann es das nicht da du dich um das Kind kümmer musst bzw die kinder!

Lass dich nicht Einschüchtern das Jugendamt kommt nicht raus weil du ein "Krankes" oder behindertes Kind das kommt nur heraus wen du dich nicht darum kümmerst und auf seine notwendigen Bedürfnisse eingehen würdest!

Da du So gemobbt wurde das du einen Seelischen schaden bekommen hast musst du das nachweisen Dan wirst du eher beim Sozialamt Landen bis das besser wird! Auch dafür gibt es Therapien und nicht nur das man kann sich auch beibringen lassen sich gegen Mobbing zu Wehren! Den das ist das beste was man machen kann und wen man die Polizei ruft oder eine anzeige dort erstatt!

Du Wirts nicht auf der straße landen sondern du musst nur zu den Terminen und nachweisen das du derzeit arbeitsunfähig bist das kann dein Arzt ja auch Attestieren!

Außerdem Darf das Jobcenter nichts vom Jugendamt verlangen oder Nichtmal mit den reden damit die dir deine kinder wegnehmen oder nur Rauskommen! Die Können Nichtmal verlangen das du eine Massnarme machst selbst wen da die kinder betreut werden könnten dürften die da mit dem einem Kind überordert sein!

Allein schon wegen dem speziellen Sohn können die nichts machen das kanst du ja zb auch nachweisen lassen das er besondere Bedürfnisse hat Alleine schon durch die schule!

Das Jobcneter hat kaum noch Adressen wo man arbeiten kann von Arbeitgebern und die meisten sind nur Zeitarbeitsfirmen die die aus dem Internet gefischt haben und da wird dich erst recht keiner einstellen mit 2 kindern und arbeiten nur zb von 9-11 Uhr!

Von einer "engen" Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Jugendamt weiß ich nichts. Kann aber durchaus sein, daß diese in begründeten Fällen stattfindet.

Der Welpe ist in puncto Jobcenter uninteressant. Die Kinder jedoch nicht.

Zum Arbeiten "zwingen" kann Dich das Jobcenter nicht. Stattdessen jedoch im Bedarfsfall die Leistungen entziehen.

dass ich schon Panikattacken bekomme, wenn ich die Wörter "Arbeit" und "Menschen" höre.

Dann stellt sich für mich die Frage ob Du überhaupt erwerbsfähig bist und somit Anspruch auf ALG 2 hast.

Ich würde Dir empfehlen, den Termin wahrzunehmen und abzuwarten, was man von Dir will.

Etwaigenfalls wende Dich an eine Arbeitslosenberatungsstelle oder einen Fachanwalt für Sozialrecht vor Ort.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Angesichts der gesamten Schilderung kommt vielleicht auch eine kostenpflichtige Mitgliedschaft (m.W.n. nicht teuer) in den Sozialverbänden VdK oder SoVD für Dich/Euch in Frage.

Einfach mal danach googeln :)

Falls Du befürchtest, daß man Dich "zwingen" will zu arbeiten und Dir, um dies zu ermöglichen, das Kind 'wegnimmt' - so schlimm wird es wohl nicht kommen :)

Der Hund ist hier nicht relevant !

Normalerweise muss man ab Vollendung des 3 Lebensjahres der Vermittlung in Arbeit wieder zur Verfügung stehen, eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn die Betreuung des / der Kinder nicht sichergestellt werden könnte und da bist Du in der Beweispflicht.