Hilft mir und meiner Freundin das Jobcenter?
Hallo
ich wollte mal fragen ob das Jobcenter in meiner speziellen Situation weiterhilft
man ist bis 25 dazu verpflichtet bei seinen Eltern zu wohnen in den Augen vom Jobcenter
sie ist 17 Jahre alt
ich bin 19
zu meiner Mutter können wir nicht da es unüberbrückbare Differenzen zwischen mir und ihr gibt dafür hab ich auch eine Befürwortung des Jugendamtes schriftlich diese sende ich zu der fachstelle bei .
doch die Eltern meiner Freundin sind in der JVA deswegen hat sie bei ihrer Tante gelebt, nun ist sie zu meiner Oma gezogen da wir geplant haben zusammen zu leben und uns auch um meine Oma zusammen zu kümmern , leider ist die beste Oma der Welt verstorben und wir sind gerade frisch eingezogen, nun sind wir kurz davor die Wohnung zu verlieren da meine Oma die einzige war die im Mietvertrag stand und sind kurz davor mittellos zu werden da wir beide Arbeitssuchend sind und keine feste Arbeitsstelle haben . Nun kommt die Frage ob das Jobcenter helfen würde da wir kurz davor sind auf der Straße zu landen da wir nirgendwo hinkönnen. Jetzt kommt die Frage ob das Jobcenter vorübergehend Leistung zahlen würde für eine vorübergehende Unterkunft und Unterhalt bis wir wieder arbeiten.
9 Antworten
Servus
mal so vorweg eine Info
"man ist bis 25 dazu verpflichtet bei seinen Eltern zu wohnen in den Augen vom Jobcenter"
Nein und kompetente Mitarbeiter verklickern euch so einen Mist auch nicht.
Nun erst einmal zu dir. Dir steht, wenn du Arbeitslos bist Hilfe zu und wenn eine Obdachlosigkeit droht fällst du auch ggf in die Härtefallregelung, wonach das JC binnen von 24h aktiv werden muss. Kurz um bei dir stellen sich da 0 Probleme ein.
Nun zu deiner Freundin. Sie ist noch minderjährig, heißt hier muss es irgendeinen Erziehungsberechtigten oder Vormund geben. Die Frage ist jetzt wer ist das? Pauschal kann man sagen das JA wäre jetzt für sie zuständig und müsste eine Unterbringung organisieren. Theoretisch, das wird aber nur sehr selten so vom JA erlaubt, könnt ihr beide zusammen ziehen. In den meisten Fällen kommt sie in eine Jugendwohngrupppe oder ein betreutes Wohnen und das kann u.U. auch weiter weg sein. Hier fehlen einfach zu viele Informationen um eine klarere Aussage treffen zu können
Gut aber die Tante wird die Lebenshaltungskosten für deine Freundin nicht tragen müssen. Das JC wird sagen sie kann bei der Tante leben also kein Grund für Kostenübernahme. Das JA wird auch sagen sie kann bei der Tante leben also werden wir nicht aktiv werden.
Wenn ihr also zusammen ziehen wollt mit dem Ok der Tante, dann werdet ihr arbeiten gehen müssen um euch eine Wohnung zu finanzieren.
Die Tante von ihr will mich nicht haben , sie hat zugestimmt das sie bei mir zieht aber ich selber zusammen mit ihr kann nicht hin. Meinst du die würden uns voneinander trennen obwohl eine Bz zwischen mir und ihr da ist ?
Du hast hier was falsch verstanden! Ich hab nirgendwo gesagt, dass dich die Tante aufnehmen müsste oder sollte.
Du bist Erwachsen und musst für dich selbst sorgen!
Für eine Beziehung müsst ihr auch nicht zusammen leben
sie ist 17 Jahre alt
Sie ist minderjährig, das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben die Eltern bzw. der gesetzliche Vormund.
Das JC ist für derartige Entscheidungen NICHT zuständig, Zuständig wäre in dem Fall das Jugendamt.
Eine eigene Wohnung bekommt sie sicher nicht gezahlt, Jugendliche in der Situation werden gewöhnlich in Wohngruppen bzw. WG‘s untergebracht.
Das Jobcenter hilft nicht, sondern bewilligt auf Antrag Leistungen.
Stell' einen Antrag beim zuständigen Jobcenter.
Die Erziehungsberechtigten Deiner Freundin müssen entscheiden, ob sie ggf. mit Dir in die neue Wohnung darf.
Und Du meinst, dass die Eltern in der JVA - noch entscheiden dürfen, was mit ihrem minderjährigem Kind passiert ?
Da ist erst einmal das Jugendamt zuständig !
Hatte ich zu spät gelesen und Antwort entsprechend geändert.
Erst mal wäre sicher zu klären, ob Ihr beiden weiter in der Wohnung bleiben könntet.
Dazu bedarf es nicht nur der Zustimmung des Vermieters sondern auch der des Jobcenters, wegen Größe und Angemessenheit.
Also erst mal mit dem Vermieter reden, ob er Euch grundsätzlich als Nachmieter akzeptieren wird und dann alle notwendigen Anträge beim zuständigen Jobcenter stellen.
Wünsche gutes Gelingen.
Ist schon geklärt leider nein können nicht in der Wohnung bleiben
Wer ist denn der gesetzliche Vertreter oder Vormund von deiner Freundin? Sie ist ja noch minderjährig.
Ihr solltet ganz schnell einen Termin beim Jobcenter vereinbaren und euch dort von den Fachleuten beraten lassen, die dann auch die Entscheidung treffen werden. Kann mir nicht vorstellen, dass dort einer möchte, dass ihr auf der Strasse landet. Deine Freundin kann ja wohl am wenigsten dafür, dass ihre Eltern in der JVA sind. Der Vormund müsste aber dann den Antrag für sie unterschreiben.
Kann das Jobcenter nicht sagen wir haben was gegen die bz wir möchten nicht das ihr zusammenwohnt , sie soll Zubehör Tante zurück und da leben ?
Auf die Wohnung der Eltern kann man nicht verweisen, denn die sind ja nicht da. Ob die Tante sie aufnimmt, ist Entscheidung der Tante. Wenn die sagt, sie kann bei dir wohnen, sollte das so ausreichen. Ich weiss nicht wie alt du bist und wie lange ihr ein Paar seid. Da könnte man als Argument eine gefestigte Beziehung nennen. Davon abgesehen würde ich auch Nachweise über Ausbildungsplatz oder Schulplatz, bzw. Arbeitssuche vorlegen.
Gehe davon aus, dass die Tante euch unterstützt, bei dem Plan. Drücke euch die Daumen.
Die gesetzliche Vertretung ist die Tante die Tante die hat nichts dagegen