Gehört Oma zum elterlichen Haushalt bei u25 Hartz 4?
Ich (19) habe einen Bescheid vom Jobcenter in dem steht, dass ich nur Anspruch auf Leistungen für die Kosten der Unterkunft habe, wenn schwerwiegende Gründe für den Auszug aus dem elterlichen Haushalt vorliegen. Ich bin vor einem halben Jahr bei meiner Mutter ausgezogen und zu meiner Oma gezogen, möchte/muss jetzt allerdings in eine eigene Wohnung, weil meine Oma umzieht. Gehört meine Oma auch zum elterlichen Haushalt, also müssen da auch schwerwiegende Gründe für einen Auszug vorliegen oder nur bei den Eltern? Bei den Eltern liegen diese im übrigen vor. Danke!
4 Antworten
"[...] also müssen da auch schwerwiegende Gründe für einen Auszug vorliegen oder nur bei den Eltern?"
Es ist genau umgekehrt: "Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
- die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann," § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung Absatz 5.
Es geht also nur um deine beiden Elternteile und um die Frage, ob du auf deren Wohnung verwiesen werden kannst, um selber eine Wohnung zu haben.
Erklär einfach, warum das bei dir nicht geht. Wenn das nicht reicht, kannst du ja weitere Beweismittel vorlegen, Papiere, Urkunden, Atteste, Aussagen von Jugendämtlern usw.
Und wenn das nicht reicht, bleibt dir immer noch der übliche Rechtsweg, also Widerspruch gegen einen unbefriedigenden Bescheid beim Jobcenter, danach notfalls noch Klage beim Sozialgericht, im Eilfall auch als sofortige Eilklage.
Gruß aus Berlin, Gerd
was ist das für ein Bescheid? Ein Ablehnungsbescheid?
Bist Du einfach so bei den Eltern ausgezogen? oder war das Jugendamt beteilgt?
nur steht es Dir nicht zu schwerwiegende Gründe festzustellen - ohne Jugendamt geht gar nichts ...
Die müssen da auch vorliegen, sonst würde das ja jeder machen...
Hast du denn das halbe jahr Geld bekommen? Und jetzt zieht Oma weg. Also ziehst du ja nicht wegen dir aus....Problem gelöst.
Maximum schicken sie dich zurück. Ich sitze aber nicht im Jobcenter, weder vor noch hinter dem Tresen.
Ein Bescheid über ALG 2 in dem drin steht, das Leistungen für Kosten der Unterkunft nicht gewährt werden, da keine schwerwiegenden Gründe für den Auszug aus dem "elterlichen Haushalt" vorliegen.
Diese liegen aber vor, da ich vom Lebensgefährten meiner Mutter sexuell belästigt wurde, keine Privatsphäre mehr hatte, häusliche Gewalt etc. Jugendamt wurde da nicht eingeschaltet, meine Familie ist da aber wegen meinem Bruder schon bekannt. Kann man sich das nachträglich irgendwie bestätigen lassen?