Ich möchte vorn hinweg erst mal sagen, dass ich Probleme mit der Rechtschreibung habe, nicht, dass dann wieder Nachrichten kommen, lern erst mal schreiben.
Ich hatte beim Vermieter keine Schulden, das vorn hinweg.
Der Vermieter [Name entfernt] ist während meiner Abwesenheit mithilfe des Schlüsseldienstes in mein gemietetes Objekt eingedrungen. Es gab keine Vorinformation ,nd kein Schreiben des Besuchswunsches.
Nun kurz die Frage.
Muss ein Vermieter nicht erst einen Richterlichen Beschluss haben,wenn er während meiner Abwesenheit in das angemietete Objekt möchte?
Und dann noch ein begründetes Interesse darlegen?
Das Einzige, was er tat, er tauschte mein Schloss aus, so dass ich nicht rein konnte, was für mich ein Kündigungsgrund war.
Frage Nr2
Gibt es da nicht gerichtliche Vorgaben, die ein Vermieter einhalten muss?
Weil sogar die Polizei braucht einen Richterlichen Beschluss, wenn sie in ein Objekt eindringt?
Nur bei Gefahr in Vollzug darf sie es.
Frage Nr3 Steht ein Vermieter über den Gesetzen?
Frage Nr 4 Macht sich nicht der Schlüsseldienst strafbar, wenn er ohne Richterlichen Grund dem Vermieter die Objekttür öffnet?