Zwei Möglichkeiten für das Regal:

  1. Widerrufsrecht bei Fernabsatz nach § 355 BGB ausüben und Regal zurückschicken - der 28.7. ist jedoch der letzte Tag der 14-tägigen Widerrufsfrist in diesem Beispiel und der Widerruf muss noch an diesem Tag erfolgen.
  2. Sachmängelhaftung gem. § 434 u. 437 BGB geltend machen - weiß bestellt und braun geliefert = falsche Beschaffenheit - Nachbesserung verlangen.
...zur Antwort

Ich kann dich gut verstehen, ich hatte bei Lidl vor einigen Jahren auch einmal ein Vorstellungsgespräch, das grauenhaft war. Die Gebietsleiterin, bei der das stattfand, redete auch über ihre Angestellten sehr abschätzig - dann wollte die mit mir irgendwelche Rollenspiele machen usw..... Ich habe das Gespräch dann nach ner viertel Stunde von meiner Seite beendet und bin einfach aufgestanden.

Vertragstreu solltest du schon bleiben - wenn du schnell raus willst, kannst du evtl. einen Aufhebungsvertrag in Erwägung ziehen..... Aber hilfsweise kündigen solltest du auch so - allerdings beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB in der Probezeit nur zwei Wochen.

...zur Antwort

Also rein interessenhalber ;) - kein db-Killer = Betriebserlaubnis erloschen.

Szenario A würde ich nicht mehr als Fahrlässigkeit sehen, sondern als Vorsatz. Denn der db-Killer wurde ja absichtlich ausgebaut.

Szenario B kann dir nur wenig bis gar nicht helfen - vor Fahrtantritt musst du dich vom verkehrssicheren Zustand des Bikes überzeugen.....

Die Strafe dürfte in beiden Fällen gleich sein. Weiterfahrt untersagt und du darfst deine Karre heim schieben.

...zur Antwort

Die Kündigungsfrist für Wohnraum-Mietverträge beträgt 3 Monate (§ 573c BGB). Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag für den übernächsten Monat zugehen - sprich Zugang am 4.8. für Kündigung zum 31.10.2020. Längere Kündigungsfristen zu Lasten des Mieters sind nach Absatz 4 des genannten Paragraphen im Übrigen unzulässig. Die 6 Monate sind also Unsinn - es sind 3 Monate.

...zur Antwort

Ein Vermieter darf nicht einfach in vermietete Räume eindringen, er darf noch nicht einmal einen Schlüssel einbehalten. Das unerlaubte Eindringen ist Hausfriedensbruch - das solltest du zur Anzeige bringen. Ausnahmen gibt es, z. B. bei Gefahr im Verzug - Wasserrohrbruch oder Ähnliches. Und nein - ein Vermieter steht nicht über den Gesetzen.

Worauf du mit einem richterlichen Beschluss hinaus willst, verstehe ich grade nicht. Wieso sollte ein Richter einen solchen Beschluss erlassen? Außer wenn es um strafrechtliche Belange geht, wo eine Durchsuchung o. Ä. angeordnet wird...... Aber zivilrechtlich? Da müsstest du zumindest einmal vorher gehört werden.

...zur Antwort

Das ist der letzte Warnschuss, bevor dein Führerschein ganz entzogen wird. Du musst dich unverzüglich schriftlich dort äußern und deiner Mitwirkungspflicht nachkommen, indem du Bereitschaft signalisierst, die Eignung zum Führen eines KFZ durch eine MPU nachzuweisen. Dass du wie unten geschrieben finanzielle Probleme hast, sollte zeitlich kein Problem sein, wenn du ab 1.8. wieder arbeiten gehst. Die Termine für die MPU kannst du ja so legen, dass es zeitlich passt - aber ich glaube, dass dauert sowieso alles ziemlich lang. Hauptsache du fängst den "Prozess" der MPU erst einmal an.....

...zur Antwort

Die Probezeit steht in der Entgeltabrechnung nicht explizit drinnen, aber oft das Eintrittsdatum in das Unternehmen. Daraus kann man eine eventuelle Probezeit ja ableiten.....

...zur Antwort

Mieterin 1: Wenn bereits gekündigt, dann Räumungsklage. Was anderes bringt nichts. Was heißt, sie hat vom Gericht eine zweite Chance bekommen? Habt ihr einen Vergleich geschlossen? Wenn ja, dann ist dieser bindend.

Mieter 2: Außerordentliche (fristlose) Kündigung wegen den Beleidigungen, hilfsweise zusätzlich ordentlich kündigen. Beleidigungen sind eine Pflichtverletzung des Mietverhältnisses, dazu gibt es auch schon Urteile.

...zur Antwort

Wieso fährst du da extra hin? Wenn die was wollen, werden die sich schon wieder melden.....

...zur Antwort

Mit Sicherheit ein Fake. Trickbetrüger.

In der Regel würde zudem die Polizei als Ermittlungsorgan bei dir vorstellig werden und nicht die StA selbst.

...zur Antwort

EV gibts nicht mehr - es heißt jetzt Vermögensauskunft. Der Gerichtsvollzieher nimmt dir diese ja nur auf Antrag des Gläubigers ab, wenn du nicht (z. B. auch in Raten) zahlen kannst. Wenn der Gläubiger also keinen Antrag stellt, der im Übrigen ja auch etwas kostet, wird der Gerichtsvollzieher nichts unternehmen.

...zur Antwort

Warum bist du denn freiwillig in die Zeitarbeit gegangen? Das ist doch nur Ausbeuterei..... Welchen Beruf hast du (wegen Baustelle)? Jetzt im Frühling findest du doch sicher saisonbedingt auch woanders eine Stelle auf dem Bau.....

...zur Antwort

Selbst wenn eine Straftat vorläge (was augenscheinlich nicht der Fall ist), hilft dir eine Klage doch kein bisschen weiter. Ich würde an deiner Stelle zuerst einmal eine Beschwerde beim Vorgesetzten des Sachbearbeiters platzieren und dabei vor allem auch die Diskussion versachlichen.

...zur Antwort

Sag deinem jetzigen AG, dass du einen unbefristeten Vertrag möchtest - du kannst ihn ja auch darauf hinweisen, dass dir ein anderes unbefristetes Angebot vorliegt. Lenkt der AG nicht ein, nimm den unbefristeten Vertrag. Du kannst ja genauso argumentieren, dass du einen doppelten Boden möchtest. ;) Die Zeiten haben sich eben geändert (Fachkräftemangel, niedrige Arbeitslosenquote etc.) und Angestellte müssen sich nicht mehr alles gefallen lassen.

...zur Antwort

Du musst nur bei dem Gericht, dass den Beschluss erlassen hat, die vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses anfordern. Am besten schriftlich. Das ist dann nochmal der gleiche Beschluss, auf diesem ist nur ein Stempel/Vermerk aufgebracht, dass dies die vollstreckbare Ausfertigung ist. Kommt nach dem Anfordern innerhalb einiger Tage. Dafür brauchst du keinen Rechtsanwalt - der macht das nämlich sicher nicht kostenlos. ;)

...zur Antwort

Auf der deutschen Amazon-Seite ist der Artikel nicht mehr erhältlich:

https://www.amazon.de/epauto-auslaufsicher-Heizkörper-Kühlmittel-Einfülltrichter/dp/B01I40ZQWE

Aber bei ebay gibts den - Versand zwar auch aus den USA, aber immerhin erhältlich:

https://www.ebay.de/itm/202072296730

...zur Antwort

Das ist eine bekannte Masche. Kann es sein, dass du kürzlich von dieser Bank angerufen wurdest? Das sind meistens so Gespräche, bei denen genuschelt oder schnell gesprochen wird und man kaum was versteht. Irgendwann wird man dazu gebracht wird, "ja" zu sagen. Das sehen die dann als Vertragsschluss. Da brauchst du keinen Anwalt - teile denen schriftlich mit, dass du keinen Vertrag abgeschlossen hast - am besten per Einschreiben. Und am besten schickst du denen die ganzen Unterlagen inkl. Karte gleich mit zurück.

...zur Antwort

Bei Flugreisen darfst du solche Sachen bis zu 430 EUR Wert abgabenfrei einführen. Für Alkohol, Zigaretten etc. gelten andere Grenzen. Zum Zoll musst du nur, wenn der Wert über der Freigrenze liegt, ansonsten darfst du am Flughafen durch den grünen Kanal gehen.

...zur Antwort