23-jähirger Freund hat 2000 Euro Schulden bei der Krankenkasse + Mittellos und erwerbsunfähig; Was könnte er tun?
Er hat schon vor vielen Jahren die Schule verlassen und hat hinterher keine Ausbildung gefunden. Danach begann für ihn eine Misere mit dem Jobcenter.
Sämtliche Versuche ihn irgendwo einzuglieder sind gescheitert. Eine stationäre Reha ist schon vor mehreren Jahren gescheitert und er wurde als erwerbsunfähig eingestuft. Rentenanspruch hat er nicht, daher müsste er eigetnlich weiterhin beim Jobcenter gemeldet sein. Laut den dort Zuständigen ist die einzige Möglichkeit eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte. Aus gesundheitlichen Gründen ist dies nicht möglich und bis zuletzt war die Auflage des Amtes, eine Therapie zu beginnen.
Er wohnt bei einem seiner Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft. Solange er noch unter 25 ist und bei einem seiner Eltern wohnt, müssen die Eltern Antrag (U25) stellen. Er selber hat schon mal einen Antrag gestellt, der wurde jedoch abgelehnt weil er bei den Eltern wohnt, und diese dafür zuständig sind, einen Antrag zu stellen. Zu seinem anderen Elternteil hat er seit Jahren keinen Kontakt. Beide seiner Eltern weigern sich, Antrag zu stellen. Unterhalt bekommt er auch nicht. Trotz seiner Erwerbsunfähigkeit muss er arbeiten. Er verdient allerdings zu wenig, um KK-Beiträge zu zahlen. Das Geld reicht ihm gerade so für Lebensmittel.
Er hat sich schon anwaltlich beraten lassen. Das Einzige was ihm geraten werden konnte, ist zu warten bis er 25 ist. Oder eben er geht in die Obdachlosigkeit - dies würde ihm jedoch weder eine Unterkunft noch Sozialhilfe garantieren. Er müsste dann erst einmal in eine Notunterkunft - womöglich sogar länger, sofern er keine Sozialwohnung bekommen würde. Anspruch auf Unterhalt hat er nicht.
Er ist mittellos, hat bisher schon Schulden im fünfstelligen Bereich und sein Einkommen liegt unter 200 Euro. Er ist schwerbehindert, hat einen Grad der Behinderung von 50; Er hat Schizophrenie, Diabetes, Depressionen und leidet unter einer schweren Suchterkrankung.
Er wäre eigentlich auf Medikamente angewiesen. In Vergangneheit hat er aber Antidepressiva immer wieder eigenhändig abgesetzt. Er fing vor kurzem wieder eine ambulante Therapie an und bekam auch Medikamente. Einmal ging aber seine Versicherungskarte nicht.
Er hatte auch in Vergangenheit schon Lücken in der Versicherung. Wie er jetzt verichert ist, weiß er nicht. Bis zuletzt ging er davon aus, in der Familienversicherung gewesen zu sein. Er ist erst seit kurzem 23 und bis 23 gilt eigetnlich Familienversicherung. So viele Schulden kann er also gar nicht aufgebaut haben. Das heißt er war wahrscheinlich nicht in der Familienversicherung. Zumindest bekam er ein Schreiben, das seine Eltern ausfüllen hätten müssen, und das haben sie anscheinend nicht rechtzeitig gemacht.
Vom Jobcenter werde seine Anträge abgelehnt weil er unter 25 ist, jedoch weigern sich seine Eltern, Antrag zu stellen. Der anwalt konnte nicht helfen.
Was könnte er tun? Könnte er einfach in Insolvenz gehen und warten bis die Schulden verjährt sind?
10 Stimmen
13 Antworten
Ich weiß nicht, ob das legal ist, aber ich habe mal vor langer Zeit eine Sendung gesehen, wo für einen konkreten Zweck (hier eben das Entschulden eines Mittellosen), ein Gegenstand immer wieder höher getauscht wurde - z.B. ich habe eine Blumenvase - jemand anderes nimmt die Blumenvase und gibt mir dafür eine Kette - jemand nimmt die Kette und gibt mir dafür eine Brosche etc. - bis man einen Gegenstand hat, den man verkaufen kann und der eben das finanzielle Problem löst.
Er ist erst dann 100% erwerbsunfähig, wenn dies ärztlich bestätigt ist.
Dann wäre er nicht mehr beim Jobcenter, sondern in der Grundsicherung. Daher zunächst mal den Status prüfen. Wurde vielleicht nur eine befristete Erwerbsminderung festgestellt? oder nur teilweise erwerbsgemindert?
Wenn er zu 100% Erwerbsunfähig wäre, würde ihn auch niemand in eine Behindertenwerkstatt bringen.
Beim Rest kenne ich mich nicht aus, was die Eltern hier beantragen sollen?
Kann man evtl für sich selbst einen Antrag auf Betreuung stellen?
Sofern er zwischendurch eigenes Gehalt bezogen hat, fliegt er aus der Familienversicherung raus.
Einen Rentenanspruch hat er auch erst dann, wenn er die 60 Versicherungsmonate zusammen bekommt.
Ich würde mich hier eher an einen Sozialverband wenden.
dann ist er auch nicht 100% erwerbsunfähig. Durch seine „Nichtmitarbeit“ wurde er vom Jobcenter vermutlich auch von der KK abgemeldet. Inwieweit man hier rückwirkend wieder in die Familienversicherung kommen könnte, weiß ich nicht. Es gilt die Lücke zwischen Abmeldung durch Jobcenter bis zum 23. Geburtstag zu schließen.
Löst aber immer noch nicht sein Problem, dass er sich ab dem 23. selbst versichern muss oder eben beim Jobcenter mitarbeitet und dort wieder versichert wird.
Die Obdachlosigkeit löst sein Problem überhaupt nicht.
Ich verstehe die ganze Situation nicht. Er muss trotz Erwerbsunfähigkeit arbeiten gehen aber sei gleichzeitig aufgrund von gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage eine Reha zu machen oder in einer Behindertenwerkstätte zu arbeiten. Wenn es ihm so schlecht geht, wie kann er dann arbeiten gehen? Das passt nicht zusammen.
Warum weigern sich die Eltern den Antrag zu stellen? Warum klärt er das nicht mit dem Jobcenter? Was sagt der zuständige Sachbearbeiter dazu?
dies würde ihm jedoch weder eine Unterkunft noch Sozialhilfe garantieren.
Diese Ausführung verstehe ich ebenfalls nicht. Wenn er offiziell obdachlos ist dann steht ihm eine Unterkunft zu sowie Sozialhilfe. Wer weiß was dieser Anwalt tatsächlich gesagt hat und wieviel er davon tatsächlich verstanden hat.
Er verdient allerdings zu wenig, um KK-Beiträge zu zahlen.
Das verstehe ich auch nicht. Wenn er arbeiten geht ist er angemeldet und versichert. Aus welchem Grund muss er privat die KK Beiträge bezahlen?
Er müsste zu einer Sozialberatung. Wenn man Google bemüht finden sich bestimmt einige Anlaufstellen und DORT muss er mit seinen ganzen Unterlagen hin und sich ordentlich beraten lassen. Möglichst in Anwesenheit von jemandem der die Sachverhalte erfasst und versteht.
Das verstehe ich auch nicht. Wenn er arbeiten geht ist er angemeldet und versichert. Aus welchem Grund muss er privat die KK Beiträge bezahlen?
Also wer weniger als 450 Euro verdient, zahlt keine Sozialversicherung. Er verdient nicht einmal 200 Euro. Eigetnlich dachte er, in der Familienversicherung zu sein, aber seine Eltern haben den Antrag nicht ausgefüllt und nun laufen anscheinend Schulden auf.
Zwischendrin war er mal über das Jobcenter versichert. Die haben ihn aber abgemeldet und dann sind Schulden aufgelaufen.
Warum macht derjenige denn keine Therapie? "Bringt nichts" ist eine ziemlich lahme Ausrede, wenn man dadurch seinen Unterhalt sichern kann... In stationären Einrichtungen gibt es außerdem meist Sozialarbeiter, die die Bürokratie "sortieren" können.
Wenn ich mich recht erinnere, hast du in den letzten paar Tagen unter einem anderen Account ganz ähnliche Fragen gestellt. Mal für dich, mal für einen Freund, mal für "jemanden auis dem Bekanntenkreis" usw.
Tu dir selbst einen Gefallen und lass dir helfen, wenn auch nur ein bisschen Wahrheit hinter all dem steckt. Egal, welche Bedenken du hast, ohne Therapie kommst du da nicht raus.
Auch wenn du dort Pillen kriegst, die dir nicht gefallen, ist das immer noch besser als das Rumgeeiere, das du oben beschreibst...
Warum macht derjenige denn keine Therapie?
Er ist in Therapie und bekommt anscheinend auch Medikamente. Er hat aber Probleme wegen der Versicherung.
Wenn Zahlungsrückstände bestehen, kann er nicht stationär gehen. Dann kann er nur im Notfall gehen wenn es zb. akut ist.
Er kann um einen Betreuer bitten. Nicht alle sind engagiert, einigen muss man auf die Finger schauen, aber darin sehe ich die einzige Chance. Wenn die Eltern nicht in der Lage sind, Anträge zu stellen, dann muss das ein gerichtlich bestellter Betreuer tun.
Immer noch besser als Obdachlosigkeit.
Zum Betreuer kann auch eine von ihm gewünschte Person bestimmt werden.
Vllt ist eine Vorsorgevollmacht für eine Vertrauensperson von ihm eine Lösung.
FZ
Das Jobcenter wäre weiterhin für ihn zuständig. Immerhin sehen die es als sinnvoll, eine Therapie als Auflage zu fordern.