Ausbildung abgebrochen, Familienversicherung / Arbeitsamt?

2 Antworten

Natürlich. Wer arbeitslos ist, muss sich auch arbeitslos und arbeitsuchend melden. Arbeitssuchend meldet man sich zum Beispiel, sobald man weiß, dass man gekündigt wurde oder sechs Wochen vor Beendigung des befristeten Vertrags. Arbeitslos meldet man sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Eventuell hättest du Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wirst aber vermutlich gesperrt werden, da du selbst gekündigt hast. Aber es geht ja auch noch um andere Dinge.

Also bevor du hier zu viel Mißt hörst. Arbeitslos oder suchen Melden muss man sich nur, wenn man auch leistung haben will, es steht jeden frei sich grundsätzlich bei der Agentur Freizustellen, wenn er davon leben kann.

Man kann sich auch mit 38 noch über seinen Ehepartner mit Familienversichern.

Willst du aber dein Arbeitslosengeld auch beziehen, musst du dich innerhalb der gegebenen fristen melden, sonst bekommst du Strafen in Form von Abzügen.

Ich arbeite schon länger nicht mehr mit der Bundesagentur zusammen XD

verreisterNutzer  02.04.2024, 09:06

Hey! Genau auf diese Antwort habe ich gehofft. Vielen Dank. Eben genau das wollte ich nochmal bestätigt bekommen.

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RiddickBln  02.04.2024, 14:57
@verreisterNutzer

Gerne, ich mach das genauso. Hier bekommt man aber leider meistens nur schrott antworteten oder Beleidigungen

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verreisterNutzer  03.04.2024, 23:29
@RiddickBln

Ja leider, Ich weiß. Kann das unterschreiben. Aber freut mich, wenn es noch vernünftige Menschen gibt, die auch vernünftige, ehrliche und richtige Antworten schreiben.

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