Muss ich beim Weiterbewilligungsantrag Punkt 2 ausfüllen obwohl ich erst in August 2021 umziehe?
Siehe oben.
Bitte ernste Antworten, weil ich das Beamtendeutsch nicht gut verstehe.
2 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein. Du musst nur zeitnah zum Umzug die neue Adresse bekannt geben.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
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Steht doch alles genau erklärt da.
Oder warum sonst steht da z.B. einer, mehrere oder die gesamte BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) zieht bzw. ist zu diesem Zeitpunkt schon umgezogen ?
Also sind da entsprechende Angaben und ggf. schon vorhandene Nachweise zu erbringen.
Also bitte, versteh halt den Kauderwelsch nicht, außerdem ziehe ich das erste Mal nach Jahren wieder um, deswegen bitte nicht in solch Tonart antworten.