Bekomme ich eine Sanktion vom Jobcenter 30 % über 3 Monate, wenn ich meinen Aushilfsjob kündige?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sofort wirst Du da eh nicht rauskommen, es sei denn Du leistest Dir einen Grund für eine fristlose Kündigung und die hätte dann auf jeden Fall eine Sanktion zur Folge.

Es bleibt Dir also nur ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung, der dann vom Jobcenter auch anerkannt wird, oder Du hast einen guten Arzt bzw. hast tatsächlich gesundheitliche Probleme und lässt dich erst einmal AU - schreiben, wenn Du Glück hast reicht das für eine Kündigung vom Arbeitgeber ( AG ) schon aus und dann gibt es auch keine Sanktion.

baykan 
Fragesteller
 18.07.2021, 19:37

Hallo,

ist es möglich, dass der Arzt hierbei gesundheitliche Probleme schriftlich attestiert, so dass ich dann darauf problemlos kündigen darf? Also mit dem Attest und der Eigenkündigung beim Jobcenter abgeben?! MfG

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isomatte  18.07.2021, 19:46
@baykan

Wenn dir der Arzt das schriftlich attestiert, dass Du den Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst, dann sehe ich auch keinen Grund für eine Sanktion.

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baykan 
Fragesteller
 18.07.2021, 20:10
@isomatte

Ok danke dir. Aber eine Eigenkündigung würde dann gehen? Sprich wenn ich selbst kündige..

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isomatte  18.07.2021, 20:34
@baykan

Wenn dir der Arzt das bestätigt, dann würdest Du ja wegen einem wichtigen Grund selber kündigen und dann darf es auch keine Sanktion geben.

Danke dir für deinen Stern !

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baykan 
Fragesteller
 18.07.2021, 20:47
@isomatte

Ok, kein Problem! Ich danke dir. MfG

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Auch wenn es nicht die feine Art ist, so ist es als ALG2 Empfänger die einzige Möglichkeit sich krank schreiben zu lassen um dann gekündigt zu werden, wenn du da sanktionsfrei rauskommen willst.

Aber warte bis du deinen letzten Lohn erhalten hast, sonst kannst du dem u.U. monatelang hinterherlaufen- und angerechnet wird er dir selbst dann, wenn du ihn nicht bekommen hast.

Das hatte mir damals sogar meine Sachbearbeiterin geraten.

baykan 
Fragesteller
 26.05.2021, 12:42

Was wird mir angerechnet, wenn ich den Lohn nicht bekommen habe? Verstehe ich nicht ganz. Wenn ich keinen Lohn kriege, erhalte ich ja volle Leistungen vom Amt oder nicht? Trotz Anstellung meine ich.

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adianthum  26.05.2021, 12:46
@baykan

Die Erfahrung hat gezeigt, dass Arbeitnehmer, denen der Lohn nicht ausgezahlt wurde (auch bei Kindergeld schon vorgekommen), der zu erwartende Lohn trotzdem angerechnte wurde in der Leistungsberechnung. Für manche ist das richtig übel.

Du musst dann hin und her rennen um nachzuweisen, dass du den Lohn nicht bekommen hast.

Bei den meisten Ämtern wird einem (Hartz wird im voraus ausgezahlt für den kommenden Monat) dann der Lohn vom Vormonat angerechnet, denn der ist ja "zu erwarten", denn Lohn wird rückwirkend bezahlt.

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baykan 
Fragesteller
 26.05.2021, 12:51
@adianthum

Verstehe ich. Wie schaut es, wenn man ungleichmäßige Löhne für die Monate bekommt? Wenn man beispielsweise mal 300 Euro verdient, mal 440 Euro, mal 250 Euro. Weil das Amt nimmt man ja einen Durchschnitt und rechnet dann mit diesem und zahlt die Leistungen nach Rechnung mit dem Durchschnitt. Dann würde man ja auch deutlich weniger Leistungen erhalten und gleichzeitig niedrigen Lohn, so dass man ein Defizit bei der Leistung des Amtes hat. Oder sehe ich das falsch? LG

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adianthum  26.05.2021, 12:58
@baykan

Siehst du richtig.

Ich bin mal mit einer Sachbearbeiterin übereingekommen, dass mir mein Einkommen immer erst im übernächsten Monat angerechnet wird, weil ich sonst unter Umständen ins Schleudern gekommen wäre.

Das Einkommen war nämlich nicht planbar, weil es ein Dozentengehalt war und sich nie vorher sagen ließ, ob ein Kurs stattfinden würde oder nicht. Vor allem hat es auch meiner Sachbearbeiterin eine Menge Papierkram (für die Neuberechnungen) erspart.

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baykan 
Fragesteller
 26.05.2021, 13:01
@adianthum

Wie meinst du es mit der Anrechnung im übernächsten Monat? LG

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adianthum  26.05.2021, 14:10
@baykan

Ich bekomme z.B. 200.- im Januar Lohn ausbezahlt, angerechnet hat sie mir das dann erst im März. So brauchte sie die Auszahlung für Februar nicht neu berechnen. Im Februar bekomme ich 250.- angerechnet erst Monat April und sie muss die Auszahlung für März nicht neu machen. Im März bekomme ich 400.- und die Anrechnung für Januar, im April bekomme ich 120.- und die Anrechnung für Februar, usw. usf.

Vorteil für sie- keine ständigen Neuberechnungen rückwirkend.

Für mich egal, weil ich dann am Ende trotzdem mein Geld bekam, machmal wurde mir nur weniger ausbezahlt, aber das geld hatte ich ja trotzdem schon vorher bekommen und konnte die entsprechend Rücklage bilden.

Ich weiß nicht, ob das jetzt verständlich war, sorry.

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baykan 
Fragesteller
 26.05.2021, 14:25
@adianthum

Also hast du aber so dein Geld, das dir sowohl vom Amt und deiner Arbeit zusteht, voll erhalten? Klar hast du Abzüge beim Amt wegen den Freibeträgen bzw. dem anrechenbaren Einkommen. LG

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baykan 
Fragesteller
 26.05.2021, 14:28
@adianthum

Und noch eine Frage: wenn du Deinen Lohn im Februar kriegst, dieser aber im April angerechnet wird, welche Zahlungen kriegst du dann im März vom Amt? Ganz normal deinen Lohn und volle Leistungen vom Amt ohne Abzüge?

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adianthum  26.05.2021, 14:36
@baykan

meine Sachbearbeiterin erfährt quasi am Monatsende ob und wieviel ich bekommen habe. Also Ende Februar/Anfang März. Da hat sie die Berechnung für März ja schon fertig. Also rechnet sie den Geldeingang vom Februar im April an.

Bekomme ich im März kein Geld erfährt sie das am Ende des Monats (Aktueller Kontoauszug) und hat die Berechnung für April aber schon fertig und dann bekomme ich im Mai volles Hartz4. Verdiene ich im April wieder ein paar Euronen...gleiches Prozedere.

Mir wurde nie ein Durchschnitt berechnet, weil mein Einkommen zu unzuverlässig war, stattdessen immer der genaue Betrag, das dann aber im Folgemonat.

Besser kann ich es nicht erklären.

In der ganzen Zeit als Dozentin habe ich nicht einen einzigen Monat so viel verdient, als dass ich aus dem Bezug hätte herauskommen können.

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adianthum  26.05.2021, 14:37
@baykan
Und noch eine Frage: wenn du Deinen Lohn im Februar kriegst, dieser aber im April angerechnet wird, welche Zahlungen kriegst du dann im März vom Amt? Ganz normal deinen Lohn und volle Leistungen vom Amt ohne Abzüge?

Im März würde mir das Geld vom Januar angerechnet.

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Wenn du keine Sanktion möchtest , aber sofort aus der Firma austreten möchtest hilft dir nur eine Krankschreibung damit du gekündigt wirst.

Wenn Du ALG 2 beziehst, kann Dir bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund eine Leistungsminderung aka Sanktion drohen.

Versuche entweder, mit dem Chef zu reden, daß er Dir kündigt (vielleicht sieht er ja selber ein, daß es menschlich nicht paßt oder er kann etwas zum Positiven ändern), beiße die Zähne zusammnen oder suche Dir einen anderen Minjob und wechsele dann.

Mehr fällt mir dazu im Moment nicht ein.

Neuen Job suchen und dann regulär kündigen.

Sonst gibt es bei Eigenkündigung eine Sperre und die zurecht!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung