bekomme man eine sperre( hartz 4), wenn man seinen 400 euro job kündigt?

8 Antworten

Da reicht ein Blick ins Gesetz § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB II:

(1) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis

...

2. sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d oder eine mit einem Beschäftigungszuschuss nach § 16e geförderte Arbeit aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern,

...

2Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.

Die Folgen - 30%/100% Sanktion auf die Regelleistung für 6 Wochen bzw. 3 Monate - einer Pflochtverletzung ergeben sich aus §§ 31, a, 31 b SGB II

Das heißt: Aufgabe des Jobs stellt dann eine Pflichtverletzung dar, wenn sie keinen wichtigen Grund darlegt. Und darlegen heißt, sie sollte diesen Grund mit Attest und Stellungsnahme eines Arztes nachweisen können.

Ich fühle mich auch manchmal unwohl und kann deshalb auch nicht den Job kündigen. Wenn man krank ist, geht man zum Arzt und wird ggf. krank geschrieben. Ne Alternative wäre sicher auch, sich einen neuen Job zu suchen, statt gleich wieder ans "Amt" zu denken.

Im Rahmen des SGB II zieht eine Eigenkündigung ohne wichtigen Grund für unter 25 jährige die komplette Kürzung des Regelbedarfs, bei über 25jährigen eine 30% Kürzung dessen nach sich.

Ich übe seit nem Monat auch nen 400 Euro Job aus, und bin Epileptiker, ich sitze nur am PC und da PC Monitore strahlen, könnte ich dadurch vermehrt epileptische Anfälle bekommen, zum Glück ist dies bisher noch nicht passiert, aber es könnte zu jeder Zeit passieren. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass die ARGE bei einem gesundheitlichen Gebrechen von deiner Freundin etwas gegen eine Kündigung, einzuwenden haben, aber mach dich besser hier nochmal schlau. Ich würde deiner Freundin dennoch vorher raten, dass sie erst mit ihrem Sachbearbeiter spricht bevor sie dort kündigt und dem erklärt dass sie da wo sie grad arbeitet wegen gesundheitl. Probleme kündigen möchte.

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/forumdisplay.php?s=9356997d14eb62e54716116199c312a8&f=52

Mit Kohle sperren is das Amt immer schnell. Wenn sie aber mit ihren Betreuer vom Amt spricht und sagt wie es ihr bei dem Job geht und es die Arbeitsstelle ebenfalls bestätigt, dann ist es sicher kein Problem die Stelle zu Kündigen. Anderen falls könnte sie vll. ne Sperre bekommen oder sie sucht sich ganz ganz schnell ne neue Stelle und kündigt dann erst. Gegen einen Stellenwechsel kann ja niemand was sagen.

Wenn sie aus einem gesundheitlichen Grund kündigt, sollte sie sich das dringend von einem Arzt bescheinigen lassen. Es kann sein, dass das entsprechende Amt sie dann aber noch an einen Gutachter "weiterreicht", um ihre Erwerbsfähigkeit zu überprüfen (damit ist nicht nur erwerbsfähig oder nicht gemeint, sondern es wird auch auf eventuelle Einschränkungen untersucht).

Ansonsten kann ich dir leider spontan nicht helfen, ich kenn mich in den aktuellen Gesetzen zu Hartz 4 leider nicht sooo gut aus!