Wenn Du einen Führerschein machst, ist es der Arge egal, wie Du den finanzierst. Vermeiden solltest Du Zahlungen auf Dein Konto, da diese als Einkommen angerechnet werden könnten.

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Wir reden hier scheinbar definitiv nicht vom Arbeitsamt, sondern vom Jobcenter.

EQ (Einstiegsqualifizierung) dient dazu, Jugendlichen, die aus verschiedenen Gründen keinen Ausbildungsplatz erhalten haben, doch noch in Ausbildung zu bringen. Das Ganze über maximal 12 Monate hinweg und -wenn der / die Jugendliche sich gut macht- kann die anschließende Lehrzeit entsprechend verkürzt werden. So nutzlos ist es also nicht. Der Jugendliche sitzt nicht herum und kommt auf dumme Gedanken, der Arbeitgeber erhält einen staatliche Zuschuss, damit er einen solchen Platz zur Verfügung stellt (im wesentlichen sind das die Sozialversicherungsbeiträge).

Mehr ist beim Staat nicht herauszuholen, Deinem Arbeitgeber steht es allerdings frei, Dir mehr zu zahlen. Natürlich würde das aber auf die durch das Jobcenter zu leistenden Zahlungen angerechnet. Da monatlich 100 € anrechnungsfrei sind und Dir somit nur 80% von 116 € als Einkommen angerechnet werden (ca. 90 €), solltest Du Du Deine Fahrkarte- wie andere Leute auch- selbst bezahlen können. Zuschüsse dazu gibt es nicht. Das Du "nichts Weiteres" bekommst, kann nicht sein. Lass Dir von Mama mal den Bescheid vom Jobcenter zeigen. Gezahlt wird nämlich auch noch Dein Mietanteil, sowie Dein Regelsatz.

Übrigens: Ein Minijob ist grundsätzlich beim Jobcenter anzugeben. Man kommt Dir sonst irgendwann durch einen Sozialdatenabgelich auf die Schliche und dann hast Du unter Umständen neben der Rückforderung auch noch ein teures Ordnungswidriglkeitenverfahren wegen Betruges am Hals. VG.

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**Ich nochmal: Bitte nur antworten, wer Jurist ist! Mutmaßen kann ich selbst!!!


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Wo wohnst Du? Das scheint mir eine spezifische Geschichte Deines zuständigen Jobcenters zu sein. Ich arbeite als Vermittlerin seit 7 Jahren und habe so etwas noch nie gehört.

Was ich mir vorstellen könnte ist, dass Bürgerarbeit sozialversicherungspflichtig bezahlt wird und sich das JC vorab überzeugen möchte, dass Du in der Lage bist, über einen längeren Zeitraum pünktlich und regelmäßiig zur Arbeit zu erscheinen ;)

Frag doch noch mal nach..

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Mahlow?! Du weißt schon, dass da ab Juni täglich 100 Flugzeuge drüber starten oder landen und die zum jetzigen Zeitpunkt dort Wohnenden die Gegend zum großen Teil verlassen wollen?

Und irgendwann wirst Du Deine Elternzeit auch mal beenden, wo willst Du in einem solchen Kaff arbeiten?

Wie wär es denn mit einem anderen Berliner Stadtbezirk? Es gibt Gegenden, wo die Mieten noch preiswerter sind, Steglitz- Zehlendorf gehört da in der Tat nicht zu.

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Es gibt dafür keine Förderung vom Jobcenter und auch nicht vom Sozialamt.

Im Gegenteil, da Du Deinen Aufenthalt in dem Jahr nicht vor Ort hast, bekommt Deine Familie auch keine Leistungen mehr für Dich.

Möglich wäre bspw. ein Jahr als Aupair oder im Europäischen Freiwilloigendienst nach Ende der Schulzeit, da kannst Du Deinen Lebensunterhalt einigermaßen selbst bestreiten. Leistungen vom Jobcenter gibt es aber auch hier nicht.

Für das Jahr als Aupair verlangen die Organisationen aber auch eine nicht unbeträchtliche Vermittlungsgebühr. Mach Dich mal im Internet dazu schlau.

Viele Grüße!

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Unabhängig von der Wohnsituation solltest Du mit Deiner Vermittlerin offen über Deine Krankheit sprechen. Ich betreue Kunden mit ähnlichen Problemen, nie käme ich auf die Idee nach 2 abgebrochenen Ausbildungen sofort die nächste anzubieten. Erst einmal würde ich klären, was los ist, die Gesundheit steht an erster Stelle. Setz Dich da nicht so unter druck, auch wenn’s schwer ist.

Wahrscheinlich sollte ein ärztliches Gutachten mit neuropsychiatrischer Zusatzbegutachtung eingeleitet werden. Das gibt dann recht zuverlässig darüber Auskunft, wie und mit welchen Hilfen es weiter gehen kann. Ich tippe mal, dass eine Reha- Ausbildung eher infrage käme. Dabei hättest Du Unterstützung auf Deine Krankheit bezogen- und somit auch realistischere Chancen eine solche zu schaffen. Aber wie gesagt: ein Schritt nach dem anderen.

Alles Gute!

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Brauche dringend hilfe bzgl. Jobcenter(?) /Arbeitsamt!

Hallo.

Ich bin 19 Jahre alt und habe bis vor ca. einem Monat in einer Bedarfsgemeinschaft gewohnt (bei meiner Mutter+2 Brüder). Da es in dieser Kleinstadt nicht viel Arbeit gibt, habe ich die für mich zuständige Sachbearbeiterin vom Jobcenter gefragt, ob ich in eine 80km entfernte Stadt ziehen darf (viele Arbeitsplätze wie zB. Amazon). Natürlich hat sie mir keine Genehmigung gegeben... ich solle doch einen Bewerbungskurs oder sonstiges machen. Ich habe Ihr gesagt, dass ich darauf keinen bock habe und arbeiten möchte. Also bin ich einfach ohne Genehmigung umgezogen, also auch ohne viel Geld. Ein Freund meiner Tante hat dort ein kleines Zimmer für mich übrig gehabt, in dieser kann ich kostenfrei wohnen, bis ich arbeite. Achso...ich habe keine Ausbildung...hab bis jetzt erst eine Bewerbung geschrieben. Daraufhin ein Vorstellungsgespräch und jetzt gute Chancen auf einen Ausbuldungsplatz. Leider habe ich jetzt kaum noch Geld, zu meiner Mutter keinen Kontakt mehr...eigentlich zu gar keinem mehr. Kann ich Geld beim Jobcenter beantragen? Ich habe von sowas echt keine Ahnung. Zu meiner Mutter könnte ich nicht zurück, sie hat eine neue wohnung=weniger Platz.

Ich brauche dringend Hilfe!! Habe keine Ahnung von was ich leben soll...im i-net habe ich gelesen, dass ein Hartz4 Antrag mehrere Wochen dauert...bis dahin bin ich verhungert :-(( Meine papiere wie zB Sozialversicherungsausweis sind weg, ausweis abgelaufen...auf meinem Konto 0,23€ .

Die meisten Jobs werden hier über Vermittlungsagenturen vergeben und von denen gibt es hier 4... aber die wollen auch kohle haben für ihre arbeit....

Was kann ich jetz tun? bitte helft mir!

Vielen Dank schon mal

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Die alleinige Aussicht auf bessere Arbeitsmarktchancen berechtigen nicht zum Umzug. Der normale Weg wäre eigentlich der gewesen, ERST einen Job zu suchen und DANN umzuziehen (im Übrigen mit allen möglichen Förderungen durch das Jobcenter: Umzugskosten, Reisekosten etc.).

Bei einem Umzug ohne vorherige Zusttimmung hast Du beim neuen Jobcenter keinen Anspruch auf die Kosten der Unterkunft und Dir stehen im Übrigen auch nur 80% des Regelbedarfes zu.

Aber wo es ja da so tolle Jobchancen gibt, bist Du bestimmt inzwischen schon in Arbeit... ;)

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Achtung: im Nachhinein wird nicht bezahlt. Kommt sie am Dienstag bei Arbeitsamt oder Arbeitsagentur an und möchte das Geld zurück, hat sie Pech gehabt. Ein Antrag ist immer im Voraus zu stellen und die Einladung zum Vorstellungsgespräch vorzulegen! Im Nachhinein muss dann der Nachweis geführt werden, dass man dort tatsächlich vorgesprochen hat und die Fahrtkosten nicht vomn Arbeitgeber übernommen wurden.

Ansonsten hat @meinereiner komplett recht, was die Höhe der Erstattung betrifft.

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Das Computer- Programm der Vermittler ist leider nicht sehr bedienfreundlich konzipiert. So kann es geschehen, dass, weil irgendwo ein einziger von gefühlten 20.000 Haken nicht gesetzt wurde, weiterhin Vermittlungsvorschläge an Deine Freundin versandt werden. Vorliegend, so würde ich wetten, hat dies nicht die Vermittlerin selbst, sondern der sogenannte Arbeitgeberservice veranlasst, also eine ganz andere Abteilung. Das ist für den Bürger oft nicht zu erkennen, weil "Hauptbetreuer" des Kunden immer der Vermittler ist und sein Name daher auf dem Schriftstück erscheint.

Daher einfach anrufen, den Sachverhalt schildern und bitten, den Datensatz nochmals zu prüfen, damit das Papier für die Vermittlungsvorschläge eingespart werden kann ;)

Sanktionen sind in keinem Fall zu befürchten.

Viele Grüße!

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Ich denke, in der neuen Gegend sind die Jobchancen so toll? Wozu brauchst Du dann wieder einen 1,50 €- Job?

Die von Dir genannten Gründe reichen jedenfalls nicht aus, den Umzug bewilligt (und bezahlt) zu bekommen. Dies erfolgt nur, wenn dadurch die Integration in eine - sozialversicherungs-pflichtige-Tätigkeit ermöglicht wird. Also kein 150,- € Job oder Geschichten mit 5 Stunden Arbeit in der Woche...

Da Du keine Tätigkeit an der Hand hast, würde ich Dir empfehlen, Dich umfangreich dort zu bewerben! Anders wird es ja nicht klappen ;)

Bewerbungskosten, Kosten für die Fahrten zu den Vorstellungsgesprächen zahlt nach vorheriger Antragstellung das Jobcenter.

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@Eifelmensch hat recht, Unterhalt prüft die Arge und wird diesen ggf. einfordern. Dazu werden die Ansprüche der Freundin auf die ARGE übergeleitet.

Das andere Problem ist der Kindesunterhalt. So die Freundin nicht zahlen kann, läuft der nicht gezahlte Unterhalt als Rückstand auf. Das wird dann irgendwann eine Freude, denn, so ein Titel vorhanden ist, kann der Kindesvater den Rückstand gegen Deine Freundin vollstrecken lassen, sobald durch diese wieder Einkommen erzielt wird (Kontopfändung, Pfändung beim Arbeitgeber, etc.). Ich an seiner Stelle hätte da wahrscheinlich keine Skrupel. Warum?

Nun, ich denke nicht, dass die ARGE den ggf. durch den Ehemann zu zahlenden Unterhalt dem Kindesunterhalt gegenrechnet, denn das würde bedeuten, die Unterhalts- (Schuld-) verpflichtungen der Mutter zu tilgen und dies ist nicht Aufgabe der steuerzahlenden Allgemeinheit. Das bedeutet, er müsste ihr Unterhalt zahlen, während sie für die Tochter keinen Cent zahlt und sich einen Bunten macht. Auch eine Art der Wahrnehmung von Verantwortung für ihr Kind...

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Für mich hört es sich eher so an, als sei da etwas nicht richtig verstanden worden?

Ein Führungszeugnis wird benötigt, da die meisten Sicherheitsfirmen ein solches verlangen. Es liegt in der Natrur der Sache, dass man in diesem Beruf keine Straftäter oder Vorbestrafte anstellen kann und will. Da das Jobcenter den Bildungsgutschein teuer und aus Steuermitteln der Allgemeinheit finanzieren muss, prüft es in deren Intreresse, ob tatsächlich später damit Aussichten bestehen, auf dem 1. Arbeitsmarkt eine Anstellung zu finden und somit den Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten zu können. Deine Freundin wird vermutlich nicht bis ans Lebensende bei der jetzt anvisierten Firma arbeiten.

Was die Schufa- Auskunbft betrifft, so würde bei meiner Vermittlerin nachfragen und dann weitersehen. Man kann es doch leicht klären: anrufen, fragen, wozu das benötigt wird und auf welcher Grundlage. Dann kann man weitersehen. Wenn es rechtl. Grundlagen dafür geben sollte, wird man sie mitteilen- eine "Beschwerde" wird dann allerdings auch keinen Erfolg haben ;) Es ist auch nicht so, dass sich ein Vermittler da aus Angst ins Hemd machen würde.

Noch eins: Das Sicherheitsgewerbe gehört zu dem, dass seine Mitarbeiter am schlechtesten bezahlt. Aus meiner täglichen Erfahrung heraus würde ich wetten, dass weiter -ergänzend- Alg2 benötigt wird.

Viel Erfolg dennoch!

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Könnte Pfeiffersches Drüsenfieber sein. Aber warum man hier ellenlanges Leidensposting hinsetzt und nicht zum Arzt will, ist mir schleierhaft.

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"Job" ist gut....

Du brauchst ein Top- Abi ( Jura ist einer der gefragtesten und überranntesten Studiengänge überhaupt), ohne NC läuft nichts.

Über die Berufe selbst, kannst Du Dich umfassend auf "berufenet" informieren.

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Es klingt hart, aber so ist das Leben.

Du wirst immer wieder in solche neuen Situationen kommen und damit umgehen müssen, auch wenn es Dir unangenehm ist. Beiß Dich und sieh es als Vorbereitung auf das Berufsleben, konzentriere Dich auf die Schule. Alte Freunde kannst Du in der Freizeit treffen.

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